Rechtsprechung
| BGH, 28.05.2013 - 3 StR 78/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 24 StGB; § 212 StGB; § 222 StGB
Tatrichterliche Abgrenzung von Tötungseventualvorsatz und Fahrlässigkeit (rechtsfehlerfreie Bejahung des Vorsatzes bei mehreren Stichen gegen den Oberkörper des Opfers); Voraussetzungen der Annahme eines beendeten Tötungsversuchs (Rücktrittshorizont) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Annahme von Tötungsvorsatz bei fünf weit ausholenden und zielgerichtet in Richtung des Oberkörpers des Geschädigten geführten Stichen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Annahme von Tötungsvorsatz bei fünf weit ausholenden und zielgerichtet in Richtung des Oberkörpers des Geschädigten geführten Stichen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- haerlein.de (Kurzinformation)
Strafrecht - bedingter Tötungsvorsatz - tatrichterliche Feststellung und revisionsrechtliche Überprüfung
- haerlein.de (Kurzinformation)
Strafrecht - Versuch eines Tötungsdelikts - Wann liegt ein unbeendeter, wann ein beendeter Versuch vor - Voraussetzungen für strafbefreienden Rücktritt?
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BGH, 01.12.2011 - 3 StR 337/11
Rücktritt vom Versuch (umgekehrte und mehrfache Korrektur des …
Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 3 StR 78/13
Bei einem Tötungsversuch liegt demnach ein beendeter Versuch vor, wenn der Täter den Eintritt des Todes bereits für möglich hält oder sich - namentlich nach besonders schweren Gewalthandlungen, die zu schweren Verletzungen geführt haben - keine Vorstellungen über die Folgen seines Handelns macht (BGH, Urteile vom 22. September 2005 - 3 StR 256/05, NStZ-RR 2006, 6; vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 536/10, NStZ 2011, 209; vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 337/11, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 14).Dass der Angeklagte den Umstand, dass er dem Geschädigten eher oberflächliche, keinesfalls lebensgefährliche Stiche zugefügt hatte, alsbald erkannt und seinen Irrtum hinsichtlich eines möglichen Eintritts des Todes beim Weglaufen korrigiert hätte (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 337/11, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 14), findet in den Feststellungen keine Stütze.
- BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11
Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die …
Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 3 StR 78/13
Hierzu bedarf es einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalls, in die die objektive Gefährlichkeit der Gewalthandlung, aber auch die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motive mit einzubeziehen sind (vgl. etwa BGH, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524, 1525; vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 444; vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372). - BGH, 23.02.2012 - 4 StR 608/11
Überzeugungsbildung beim Tötungsvorsatz (dolus eventualis: Nachtatverhalten, …
Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 3 StR 78/13
Hierzu bedarf es einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalls, in die die objektive Gefährlichkeit der Gewalthandlung, aber auch die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motive mit einzubeziehen sind (vgl. etwa BGH, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524, 1525; vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 444; vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372).
- BGH, 25.11.2010 - 3 StR 364/10
Versuchter Totschlag (Vorsatz; Beweiswürdigung; besonders gefährliche …
Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 3 StR 78/13
Vielmehr ist die revisionsgerichtliche Überprüfung darauf beschränkt, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2010 - 3 StR 364/10, NStZ-RR 2011, 73, 74). - BGH, 20.09.2012 - 3 StR 140/12
Revisibilität der Beweiswürdigung bei der Ablehnung eines …
Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 3 StR 78/13
Ist diese Bewertung nach den dargestellten rechtlichen Maßstäben vertretbar, so kann das Revisionsgericht nicht auf der Grundlage einer abweichenden Beurteilung der Bedeutung einer Indiztatsache in die Überzeugungsbildung des Tatrichters eingreifen (BGH, Urteil vom 20. September 2012 - 3 StR 140/12, NStZ-RR 2013, 75, 77). - BGH, 28.01.2010 - 3 StR 533/09
Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Willenselement; eigenständige Prüfung); …
Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 3 StR 78/13
Da die Schuldformen des bedingten Vorsatzes und der bewussten Fahrlässigkeit im Grenzbereich eng beieinander liegen, müssen vor der Annahme bedingten Vorsatzes beide Elemente der inneren Tatseite, also sowohl das Willens- als auch das Wissenselement, umfassend geprüft und gegebenenfalls durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2010 - 3 StR 533/09, NStZ-RR 2010, 144, 145). - BGH, 27.08.2009 - 3 StR 246/09
Tötungsvorsatz (Hemmschwelle; äußerst gefährliche Gewalthandlung; …
Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 3 StR 78/13
Hierzu bedarf es einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalls, in die die objektive Gefährlichkeit der Gewalthandlung, aber auch die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motive mit einzubeziehen sind (vgl. etwa BGH, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524, 1525; vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 444; vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372). - BGH, 09.08.2011 - 4 StR 367/11
Versuchte Nötigung (Erörterungsmangel hinsichtlich eines freiwilligen Rücktritts …
Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 3 StR 78/13
Dagegen ist ein unbeendeter Versuch anzunehmen, wenn der Täter noch nicht mit dem Eintritt des Todes rechnet, seine Herbeiführung aber weiterhin für möglich hält (BGH, Beschluss vom 9. August 2011 - 4 StR 367/11, StV 2012, 15). - BGH, 08.12.2010 - 2 StR 536/10
Anforderungen an den Rücktritt vom Versuch (Abgrenzung vom unbeendeten und …
Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 3 StR 78/13
Bei einem Tötungsversuch liegt demnach ein beendeter Versuch vor, wenn der Täter den Eintritt des Todes bereits für möglich hält oder sich - namentlich nach besonders schweren Gewalthandlungen, die zu schweren Verletzungen geführt haben - keine Vorstellungen über die Folgen seines Handelns macht (BGH, Urteile vom 22. September 2005 - 3 StR 256/05, NStZ-RR 2006, 6; vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 536/10, NStZ 2011, 209;… vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 337/11, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 14). - BGH, 22.09.2005 - 3 StR 256/05
Rücktrittshorizont (beendeter Versuch; unbeendeter Versuch)
Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 3 StR 78/13
Bei einem Tötungsversuch liegt demnach ein beendeter Versuch vor, wenn der Täter den Eintritt des Todes bereits für möglich hält oder sich - namentlich nach besonders schweren Gewalthandlungen, die zu schweren Verletzungen geführt haben - keine Vorstellungen über die Folgen seines Handelns macht (BGH, Urteile vom 22. September 2005 - 3 StR 256/05, NStZ-RR 2006, 6; vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 536/10, NStZ 2011, 209;… vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 337/11, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 14).
- BGH, 03.12.2015 - 1 StR 457/15
Eventualvorsatz (Voraussetzungen; Anforderungen an die Darstellung im Urteil: …
Die Annahme eines unbeendeten Versuchs setzt gerade bei besonders gefährlichen Gewalthandlungen eines mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnden Täters voraus, dass Umstände festgestellt werden, die im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller objektiven und subjektiven Elemente der Tat - wie sie auch schon bei der Prüfung des bedingten Vorsatzes relevant waren - die Wertung zulassen, er habe nach Beendigung seiner Tathandlung den tödlichen Erfolg nicht mehr für möglich gehalten (BGH, Urteile vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 536/10, NStZ 2011, 209 und vom 28. Mai 2013 - 3 StR 78/13). - BGH, 13.08.2013 - 2 StR 180/13
Versuchter Totschlag (Tötungsvorsatz: Beweiswürdigung bei Eventualvorsatz; …
Rspr; vgl. nur BGH, Urteil vom 28. Mai 2013 - 3 StR 78/13, Rn. 5 juris; Urteil vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13, Rn. 3 juris; Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 357/12, Rn. 15 juris; Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 ff., jeweils mwN). - LG Wuppertal, 06.03.2024 - 25 Ks 16/23 Rn. 20 Unter Beachtung des gezielten Einstechens auf den einer Verteidigung nur schwer zugänglichen Rückenbereich der bereits zuvor durch mehrere Schläge mit dem Ast auf den Kopf angegriffenen Geschädigten mit einem Messer von ca. 12 cm Klingenlänge, lag hier - auch unter Beachtung des Umstandes, dass der Angeklagte nur einmal zustach und die Geschädigte trotz eines Eindringens der Klinge um 7, 4 cm in den Körper zwar nicht in eine konkrete, sehr wohl jedoch in abstrakte Lebensgefahr brachte - eine objektiv gefährliche Gewalthandlung des Angeklagten vor (vgl. Hierzu auch BGH, Urt. v. . 28.5.2013 - 3 StR 78/13).
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