Rechtsprechung
| BGH, 21.01.1954 - 3 StR 787/53 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BGH, 16.04.1953 - 5 StR 952/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.01.1954 - 3 StR 787/53
Mit einer zweckwidrigen Verwendung hatten die Eigentümer deshalb sich einer Verletzung der ihnen zufolge Rechtsgeschäfts obliegenden Pflicht, die Vermögensinteressen Wi. wahrzunehmen, und damit der Untreue schuldig gemacht (BGH 5 StR 952/52 vom 16. April 1953).Wenn der Bauunternehmer vom Grundstückseigentümer als Bauherrn die Vollmacht erhält, die Baukostenzuschüsse einzunehmen und für die Fertigstellung des Baues zu verwenden, und wenn die Mieter in Kenntnis hiervon die Baukostenzuschüsse an ihn zahlen, so entsteht dadurch zwischen dem Bauunternehmer und den zahlenden Mietern ein Treuverhältnis, das für den Bauunternehmer die Pflicht begründet, hinsichtlich der ihm anvertrauten Baukostenzuschüsse die Vermögensinteressen der Mieter wahrzunehmen (so bereits BGH 5 StR 952/52 vom 16. April 1953).
- BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51
Bewußtsein der Rechtswidrigkeit
Auszug aus BGH, 21.01.1954 - 3 StR 787/53
Ein solcher Verbotsirrtum vermöchte den Tatbestandsvorsatz jedoch nicht zu beseitigen (BGHSt 2, 194 [196]). - BGH, 06.05.1952 - 1 StR 60/52
Auszug aus BGH, 21.01.1954 - 3 StR 787/53
Für die Anwendung des § 266 StGB ist es nicht erforderlich, daß der Treuverpflichtete in einem unmittelbaren Vertragsverhältnis zu demjenigen steht, dessen Vermögensrechte er wahrzunehmen hat (BGHSt 2, 324; RGSt 61, 1 und 174; 62, 15 [18]).
- BGH, 12.09.1952 - 1 StR 349/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.01.1954 - 3 StR 787/53
Da dies im vorliegenden Falle nicht geschehen ist, war die Strafkammer in der Sitzung vom 1. Oktober 1952 nach dem damals geltenden Recht nicht vorschriftsmäßig besetzt (BGHSt 3, 175 [176] und 4, 158 [159]). - BGH, 10.03.1953 - 1 StR 90/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.01.1954 - 3 StR 787/53
Da dies im vorliegenden Falle nicht geschehen ist, war die Strafkammer in der Sitzung vom 1. Oktober 1952 nach dem damals geltenden Recht nicht vorschriftsmäßig besetzt (BGHSt 3, 175 [176] und 4, 158 [159]). - RG, 19.01.1928 - II 63/27
1. Kann eine allgemeine Übung die nach § 2 DepotG. erforderliche schriftliche …
Auszug aus BGH, 21.01.1954 - 3 StR 787/53
Für die Anwendung des § 266 StGB ist es nicht erforderlich, daß der Treuverpflichtete in einem unmittelbaren Vertragsverhältnis zu demjenigen steht, dessen Vermögensrechte er wahrzunehmen hat (BGHSt 2, 324; RGSt 61, 1 und 174; 62, 15 [18]). - RG, 24.09.1926 - I 417/26
1. Was ist in § 266 Abs. 1 Nr. 2 StGB. unter einem Vollmachts- oder …
Auszug aus BGH, 21.01.1954 - 3 StR 787/53
Für die Anwendung des § 266 StGB ist es nicht erforderlich, daß der Treuverpflichtete in einem unmittelbaren Vertragsverhältnis zu demjenigen steht, dessen Vermögensrechte er wahrzunehmen hat (BGHSt 2, 324; RGSt 61, 1 und 174; 62, 15 [18]).
- BGH, 11.11.1954 - 4 StR 293/54
Rechtsmittel
In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß zwischen dem Treugeber und dem Treuverpflichteten kein unmittelbares Vertragsverhältnis zu bestehen braucht (BGHSt 2, 324 [BGH 06.05.1952 - 1 StR 60/52]; 5 StR 952/52 vom 16. April 1953; 3 StR 787/53 vom 21. Januar 1954).So kann im allgemeinen nicht verlangt werden, daß der Zuschuß gerade für den Aufbau der dem Bewerber versprochenen Wohnung oder auch nur - bei mehreren gleichzeitigen Bauvorhaben - gerade für das Gebäude verwertet wird, in dem die Wohnung liegen soll (BGH 5 StR 226/53 vom 24. September 1953; 3 StR 787/53 vom 21. Januar 1954).
Daß die vertragswidrige Verwendung zweckgebundener Baukostenzuschüsse den Treubruchtatbestand des § 266 StGB erfüllen kann, steht in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fest (5 StR 952/52 vom 16. April 1953; 3 StR 787/53 vom 21. Januar 1954; 1 StR 565/53 vom 14. April 1954).
- BGH, 22.11.1955 - 5 StR 705/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 16.06.1954 - 3 StR 431/53
Rechtsmittel
In rechtlicher Hinsicht wird auf die zur Veröffentlichung bestimmte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. April 1954 (1 StR 565/53), der der Senat beitritt, verwiesen (vgl auch dasUrteil des erkennenden Senats vom 21. Januar 1954 - 3 StR 787/53 -).
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