Rechtsprechung
| BGH, 08.02.2007 - 3 StR 8/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 346 StPO
Unzulässiger Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 346 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kiel, 12.10.2006 - VII KLs 32/06
- LG Kiel, 13.12.2006 - VII KLs 32/06
- BGH, 08.02.2007 - 3 StR 8/07
- BGH, 11.11.2014 - 3 StR 430/14
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 11.11.2014 - 3 StR 430/14
Bedeutungslosigkeit der erneuten Revisionseinlegung nach Verwerfung
Den Antrag des Beschwerdeführers vom 29. Dezember 2006 auf Entscheidung des Revisionsgerichts gemäß § 346 Abs. 2 StPO hat der Senat durch Beschluss vom 8. Februar 2007 (3 StR 8/07) als unzulässig verworfen. - BGH, 13.08.2014 - 5 StR 369/14
Berufung des 3. Strafsenats zur Entscheidung über den neuerlichen Rechtsbehelf …
In dieser Sache hat der 3. Strafsenat über den Antrag des Beschuldigten auf Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 346 Abs. 2 StPO) bereits durch Beschluss vom 8. Februar 2007 - 3 StR 8/07 - entschieden.
dejure.org
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