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| BGH, 13.11.1952 - 3 StR 850/51 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.06.1951 - 4 StR 26/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.11.1952 - 3 StR 850/51
Eine Wahlfeststellung zwischen einem Vergehen nach § 330 a StGB und der die Bedingung der Strafbarkeit bildenden, mit Strafe bedrohten Handlung ist unzulässig, wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat (BGHSt 1, 275, 277 und 327).
- BGH, 26.05.1955 - 3 StR 134/55
Rechtsmittel
Solange Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagte nicht ausgeräumt werden können, muß er freigesprochen werden, da eine wahlweise Feststellung zwischen dem Vergehen nach § 330 a StGB und der im Rausch begangenen Straftat nicht zulässig ist (BGH 3 StR 242/52 vom 26. Juni 1952; 3 StR 850/51 vom 13. November 1952; BGHSt 1, 275; 1, 327) [BGH 02.10.1951 - 1 StR 353/51]. - BGH, 13.05.1954 - 3 StR 480/53
Rechtsmittel
Dabei ist zu beachten, dass die Verurteilung aus § 330 a StGB die bestimmte Feststellung der Zurechnungsunfähigkeit des Täters erfordert; die blosse Möglichkeit, dass dieser im Zustand rauschbedingter Zurechnungsunfähigkeit gehandelt hat, schliesst zwar die Verurteilung wegen der im Rausch begangenen, mit Strafe bedrohten Handlung aus, rechtfertigt aber andererseits nicht die Verurteilung aus § 330 StGB (RGSt 70, 42, 87; BGH 1 StR 319/51vom 30. Oktober 1951, 3 StR 850/51 vom 13. November 1952, 4 StR 216/53 vom 2. Juli 1953). - BGH, 02.07.1953 - 4 StR 216/53
Rechtsmittel
Dabei ist zu beachten, dass die Verurteilung aus § 330 a StGB die bestimmte Feststellung der Zurechnungsunfähigkeit des Täters voraussetzt; die blosse Möglichkeit , dass der Täter im Zustande rauschbedingter Zurechnungsunfähigkeit gehandelt hat, schliesst zwar die Verurteilung wegen der im Rausch begangenen, mit Strafe bedrohten Handlung aus, rechtfertigt aber noch nicht die Verurteilung aus § 330 a StGB (RGSt 70, 42, 87; BGH 1 StR 319/51vom 30. Oktober 1951, 3 StR 850/51 vom 13. November 1952, 4 StR 104/53 vom 28. Mai 1953). - BGH, 25.03.1954 - 4 StR 652/53
Rechtsmittel
Die bloße Möglichkeit eines Handelns in einem solchen Zustand reicht allerdings zu einer Verurteilung aus dieser Bestimmung nicht aus (BGH 3 StR 850/51 vom 13. November 1952). - BGH, 26.05.1954 - 3 StR 538/53
Rechtsmittel
Dabei ist zu beachten, daß die Verurteilung aus § 330 a StGB die bestimmte Feststellung der Zurechnungsunfähigkeit des Täters erfordert; die bloße Möglichkeit, daß dieser im Zustand rauschbedingter Zurechnungsunfähigkeit gehandelt hat, schließt zwar die Verurteilung wegen der im Rausch begangenen, mit Strafe bedrohten Handlung aus, rechtfertigt aber noch nicht die Verurteilung aus § 330 a StGB (RGSt 70, 42, 87; BGH 1 StR 319/51vom 30. Oktober 1951, 3 StR 850/51 vom 13. November 1952, 4 StR 216/53 vom 2. Juli 1953).
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