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| BGH, 20.05.1954 - 3 StR 901/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 14.04.1953 - 2 StR 286/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.05.1954 - 3 StR 901/53
Die Angeklagten sind dadurch jedenfalls nicht beschwerte Wenn das Landgericht aber einen fortgesetzten schweren Diebstahl annahm, durfte es die Angeklagten nicht zugleich wegen Bandendiebstahls verurteilen (BGH 2 StR 286/52 vom 14. April 1953).Keine rechtlichen Bedenken bestehen ferner gegen die tateinheitliche Verurteilung der beiden Angeklagten wegen Siegelbruchs nach § 136 StGB (BGH 2 StR 286/52 vom 14. April 1953).
- BGH, 11.05.1951 - GSSt 1/51
Annahme eines schweren Diebstahls bei ordnungsgemäßem Hineingelangen in ein …
Auszug aus BGH, 20.05.1954 - 3 StR 901/53
Allerdings ist ein Güterwagen der Eisenbahn ein "umschlossener Raum"; denn er ist ein Raum, der weder Gebäude noch Behältnis ist, der dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden, wenn auch nur zum Ein- und Ausladen, und der mit Vorrichtungen versehen ist, die das Eindringen von Unbefugten abwehren sollen (BGHSt 1, 158 [164]; 4, 16). - BGH, 06.05.1954 - 3 StR 162/54
Auszug aus BGH, 20.05.1954 - 3 StR 901/53
Der Unrechtsgehalt der Tat und das Verschulden des Täters können im Einzelfall so schwer wiegen, daß es der im Bewußtsein des Volkes verankerten Forderung nach gerechter Vergeltung widersprechen und damit mittelbar die vom Staat geschützte Rechtsordnung gefährden würde, wenn man vom Strafvollzug absähe (BGH 3 StR 162/54 vom 6. Mai 1954).
- BGH, 30.10.1951 - 1 StR 423/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.05.1954 - 3 StR 901/53
Aus Gewinnsucht ist ein Verwahrungsbruch begangen, wenn ein ungewöhnlich gesteigertes, sittlich anstößiges Erwerbsstreben den Beweggrund zur Tat bildet (BGHSt 1, 388). - BGH, 20.02.1953 - 2 StR 624/52
Auszug aus BGH, 20.05.1954 - 3 StR 901/53
Allerdings ist ein Güterwagen der Eisenbahn ein "umschlossener Raum"; denn er ist ein Raum, der weder Gebäude noch Behältnis ist, der dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden, wenn auch nur zum Ein- und Ausladen, und der mit Vorrichtungen versehen ist, die das Eindringen von Unbefugten abwehren sollen (BGHSt 1, 158 [164]; 4, 16). - BGH, 12.08.1952 - 4 StR 631/51
Auszug aus BGH, 20.05.1954 - 3 StR 901/53
Die in den Güterwagen der Bundesbahn beförderten Güter befinden sich während der Beförderung zur amtlichen Aufbewahrung an dem hierfür bestimmten Ort (BGH 4 StR 631/51 vom 12. August 1952). - BGH, 27.10.1953 - 5 StR 436/53
Auszug aus BGH, 20.05.1954 - 3 StR 901/53
Die Angeklagten haben in mehreren Fällen auf einer Eisenbahn Gegenstände der Beförderung mittels Abschneidens der Verwahrungsmittel gestohlen (BGHSt 5, 60).
- BGH, 08.12.1955 - 3 StR 317/55
Rechtsmittel
Die aus den Post- und Güterwagen vom Angeklagten entwendeten Pakete befanden sich während der Beförderung zur amtlichen Aufbewahrung an dem dafür bestimmten Ort (BGH 4 StR 631/51 vom 12. August 1952; 3 StR 901/53 vom 20. Mai 1954).
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