Rechtsprechung
| BGH, 01.10.1953 - 3 StR 921/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 5, 25
- NJW 1953, 1922
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.01.1951 - 4 StR 55/50 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 21.12.1951 - 1 StR 505/51 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- RG, 28.10.1926 - II 884/26
1. Erstreckt sich der Zeugeneid auch auf Bekundungen, die der Zeuge (z. B. bei …
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- BGH, 19.01.1965 - 1 StR 497/64
Abführung des Erlöses aus einem wettbewerbswidrigen Geschäft an den …
- BGH, 14.11.1961 - 1 StR 431/61
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für …
Das wären sie erst gewesen, wenn ein Verfahrensbeteiligter in der Hauptverhandlung die Verlesung bestimmter Teile daraus beantragt hätte (RGSt 41, 4, 13; BGH 4 StR 431/51 vom 27. Juli 1951, 4 StR 145/52 vom 18. Juni 1953, 3 StR 33/53 vom 9. Juli 1953, 3 StR 921/52 vom 1. Oktober 1953). - BGH, 17.11.1959 - 5 StR 466/59
Rechtsmittel
In der Hauptverhandlung vorliegende Akten sind herbeigeschaffte Beweismittel im Sinne des § 245 StPO nur, wenn und soweit ein Prozeßbeteiligter beantragt, daß sie als Beweismittel benutzt werden sollen (vgl. RGSt 41, 4, 13; ebenso BGH 4 StR 145/52 vom 18. Juni 1953; 3 StR 921/52 vom 1. Oktober 1953; 5 StR 279/56 vom 30. Oktober 1956). - BGH, 17.04.1956 - 5 StR 17/56
Rechtsmittel
In der Hauptverhandlung vorliegende Beiakten sind nur dann "herbeigeschaffte Beweismittel", wenn ein Prozeßbeteiligter die Verlesung bestimmt bezeichneter Aktenteile beantragt (vgl BGH 3 StR 921/52 vom 1.10.1953). - BGH, 19.11.1953 - 4 StR 465/53
Rechtsmittel
Beides wird indessen von der Revision nicht behauptet (vgl auch BGH 3 StR 921/52 vom 1. Oktober 1953).
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