Rechtsprechung
| LG Ulm, 05.06.2013 - 3 T 158/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung des Gegenstandswerts für Rechtsanwaltsgebühren im Zusammenhang mit einem Streit über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Gegenstandswert der Tätigkeit des Schuldneranwalts im Insolvenzverfahren
Verfahrensgang
- AG Göppingen, 12.07.2011 - 2 IN 101/11
- AG Göppingen, 23.10.2011 - 2 IN 101/11
- LG Ulm, 05.06.2013 - 3 T 158/11
- OLG Stuttgart, 13.09.2013 - 8 W 271/13
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.05.1970 - VII ZR 190/68
Anforderungen an die Berechnung von Rechtsanwaltsgebühren - Herleitung eines …
Auszug aus LG Ulm, 05.06.2013 - 3 T 158/11
Mit Schriftsatz vom 21.11.2011 hat Rechtsanwältin M. sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 23.10.2011 eingelegt und vorgetragen, dass das Amtsgericht Göppingen verkenne, dass die zitierten Entscheidungen des Landgerichts Berlin mit Beschluss vom 11.03.2009 - Az. 82 T 905/08 - und des BGH vom 25.05.1970 - Az. VII ZR 190/68 - eine andere Konstellation gehabt hätten, d.h. dass die angemeldete Forderung weit höher gewesen sei als die tatsächliche Insolvenzmasse.Die Entscheidungen des BGH vom 25.05.1970 - Az. VII ZR 190/68 - und des LG Berlin mit Beschluss vom 09.02.2009 - Az. 86 T 76/09 - seien exemplarisch dafür herangezogen worden, dass die Rechtsprechung auch bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens von einer Insolvenzmasse ausgehe.
- BGH, 24.01.2013 - VII ZR 128/12
Auslegung der Klage: Beklagteneigenschaft bei tatsächlich gewolltem Vorgehen …
Auszug aus LG Ulm, 05.06.2013 - 3 T 158/11
Entscheidend ist hierbei, welchen Sinn die Erklärung aus der Sicht des Gerichts und des Prozessgegners als Empfänger hat ( BGH, Urt. v. 24.01.2013, Az VII ZR 128/12 Rn. 13f., zitiert nach [...]). - LG Berlin, 09.02.2009 - 86 T 76/09
Rechtmäßigkeit der Bestimmung eines Gegenstandswertes zur Ermittlung anwaltlicher …
Auszug aus LG Ulm, 05.06.2013 - 3 T 158/11
Die Entscheidungen des BGH vom 25.05.1970 - Az. VII ZR 190/68 - und des LG Berlin mit Beschluss vom 09.02.2009 - Az. 86 T 76/09 - seien exemplarisch dafür herangezogen worden, dass die Rechtsprechung auch bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens von einer Insolvenzmasse ausgehe.
- OLG Saarbrücken, 30.10.2014 - 5 W 46/14
Rechtsanwaltsvergütung: Bemessung des Gegenstandswerts für die …
Rn. 22 Das Landgericht Berlin (Beschl. v. 11.03.2009 - 82 T 905/08) und das Landgericht Ulm (Beschl. v. 05.06.2013 - 3 T 158/11) haben sich dem OLG Dresden angeschlossen. - OLG Stuttgart, 13.09.2013 - 8 W 271/13
Streitwertfestsetzung: Streitwerterhöhung als Ziel einer Beschwerde
Die weitere Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Ulm vom 5. Juni 2013, Az. 3 T 158/11, wird als unzulässig.Rn. 5 Dieser Rechtsmeinung hat sich das Landgericht Ulm in dem Beschluss vom 5. Juni 2013, Az. 3 T 158/11, angeschlossen und zugleich die weitere Beschwerde zugelassen.
- KG, 07.11.2023 - 20 W 31/23
Beschwerde gegen die erfolgte Festsetzung des Gegenstandswertes
In diesem Fall würden sich die Gebühren der Verfahrensbevollmächtigten des Schuldners lediglich nach dem Nennbetrag der jeweiligen Gläubigerforderung richten, jedenfalls solange, wie der Wert der Insolvenzmasse dahinter nicht zurückbleibt (Diese Auffassung vertreten: OLG Dresden, Beschluss vom 14.09.1994 - 3 W 315/93, BeckRS 1994, 9082, beck-online; LG Ulm, Beschluss vom 05.06.2013 - 3 T 158/11, BeckRS 2013, 22124, beck-online;… Gerold/Schmidt/Mayer, 26. Aufl. 2023, RVG § 28 Rn. 5;… NK-GK/Sabine Hoppe, 3. Aufl. 2021, RVG § 28 Rn. 4; offen gelassen von BGH, Beschluss vom 10.03.2011 - IX ZB 104/09, BeckRS 2011, 7710, beck-online, und KG, NJOZ 2013, 1617, beck-online). - LG Cottbus, 25.02.2025 - 7 T 152/24
Zur Festsetzung der Gebühren für den Rechtsanwalt des Schuldners und den …
Die gegenläufige Auffassung, auf die sich auch die Antragstellerin bezieht (OLG Dresden 14.9.1994 -3 W 315/93, LG Berlin Beschluss vom 11.3.2009 - 82 T 905/08, LG Ulm Beschluss vom 5.6.2013 - 3 T 158/11) überzeugt die Kammer nicht.
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