Rechtsprechung
| LG Aachen, 08.04.2002 - 3 T 4/02 |
Verfahrensgang
- LG Aachen, 08.04.2002 - 3 T 4/02
- OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 16/02
- OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 21/02
- OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 22/02
- OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 23/02
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 16/02
Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Vereines
Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 4) vom 6. Mai 2002 - 2 Wx 16/02 - gegen den Beschluß der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 8. April 2002 - 3 T 4/02 - wird zurückgewiesen.Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 5) vom 6. Mai 2002 - 2 Wx 21/02 - gegen den Beschluß der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 8. April 2002 - 3 T 4/02 - wird zurückgewiesen.
Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 6) vom 6. Mai 2002 - 2 Wx 22/02 - gegen den Beschluß der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 8. April 2002 - 3 T 4/02 - wird zurückgewiesen.
Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 7) vom 6. Mai 2002 - 2 Wx 23/02 - gegen den Beschluß der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 8. April 2002 - 3 T 4/02 - wird zurückgewiesen.
- OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 22/02
Bestellung eines Notvorstandes; Verein; Vereinsmitglieder; Vorstandsmitglieder; …
Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 4) vom 6. Mai 2002 - 2 Wx 16/02 - gegen den Beschluß der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 8. April 2002 - 3 T 4/02 - wird zurückgewiesen.Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 5) vom 6. Mai 2002 - 2 Wx 21/02 - gegen den Beschluß der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 8. April 2002 - 3 T 4/02 - wird zurückgewiesen.
Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 6) vom 6. Mai 2002 - 2 Wx 22/02 - gegen den Beschluß der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 8. April 2002 - 3 T 4/02 - wird zurückgewiesen.
Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 7) vom 6. Mai 2002 - 2 Wx 23/02 - gegen den Beschluß der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 8. April 2002 - 3 T 4/02 - wird zurückgewiesen.
- OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 21/02
Bestellung eines Notvorstandes; Verein; Vereinsmitglieder; Vorstandsmitglieder; …
Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 4) vom 6. Mai 2002 - 2 Wx 16/02 - gegen den Beschluß der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 8. April 2002 - 3 T 4/02 - wird zurückgewiesen.Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 5) vom 6. Mai 2002 - 2 Wx 21/02 - gegen den Beschluß der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 8. April 2002 - 3 T 4/02 - wird zurückgewiesen.
Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 6) vom 6. Mai 2002 - 2 Wx 22/02 - gegen den Beschluß der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 8. April 2002 - 3 T 4/02 - wird zurückgewiesen.
Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 7) vom 6. Mai 2002 - 2 Wx 23/02 - gegen den Beschluß der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 8. April 2002 - 3 T 4/02 - wird zurückgewiesen.
- OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 23/02
Bestellung eines Notvorstandes; Verein; Vereinsmitglieder; Vorstandsmitglieder; …
Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 4) vom 6. Mai 2002 - 2 Wx 16/02 - gegen den Beschluß der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 8. April 2002 - 3 T 4/02 - wird zurückgewiesen.Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 5) vom 6. Mai 2002 - 2 Wx 21/02 - gegen den Beschluß der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 8. April 2002 - 3 T 4/02 - wird zurückgewiesen.
Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 6) vom 6. Mai 2002 - 2 Wx 22/02 - gegen den Beschluß der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 8. April 2002 - 3 T 4/02 - wird zurückgewiesen.
Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 7) vom 6. Mai 2002 - 2 Wx 23/02 - gegen den Beschluß der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 8. April 2002 - 3 T 4/02 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
| LG Lüneburg, 09.04.2002 - 3 T 4/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Versagung der Restschuldbefreiung im Rahmen der Verbraucherinsolvenz
- zvi-online.de
InsO § 290 Abs. 1 Nr. 2
Versagung der Restschuldbefreiung bei Steuerhinterziehung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versagung der Restschuldbefreiung im Rahmen der Verbraucherinsolvenz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Celle, 12.10.2001 - 35 IK 101/99
- LG Lüneburg, 09.04.2002 - 3 T 4/02
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 13.01.2011 - IX ZB 199/09
Restschuldbefreiung: Versagung wegen Steuerhinterziehungen
Dass Steuerhinterziehungen unter § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO fallen können, also nicht durch § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO von vornherein vom Anwendungsbereich dieser Vorschrift ausgeschlossen sind, ist vielmehr allgemein anerkannt (vgl. etwa AG Lüneburg ZVI 2005, 614; AG Duisburg NZI 2008, 452;… Uhlenbruck/Vallender, InsO 13. Aufl. § 290 Rn. 28;… HK-InsO/Landfermann, 5. Aufl. § 290 Rn. 8;… Graf-Schlicker/Kexel, InsO 2. Aufl. § 290 Rn. 13). - AG Göttingen, 09.05.2008 - 74 IN 67/08
Insolvenzverfahren: Kostenstundung in einem zweiten Insolvenzverfahren bei …
Rn. 26 a) Die Vorschrift des § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO ist erfüllt, wenn der Schuldner eine unzutreffende Umsatzsteuervoranmeldung abgibt (AG Celle ZVI 2003, 376) oder eine Steuerhinterziehung durch Nichterklärung von Warenumsätzen vornimmt (LG Lüneburg ZVI 2005, 614).
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