Rechtsprechung
| LG Kassel, 09.08.2018 - 3 T 400/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 20 PSychKHG, § 1906 Abs. 4 BGB
Bei bestehender Betreuung können ärztliche Zwangsmaßnahmen (hier Zwangsernährung) nur auf der Grundlage von § 1906a BGB genehmigt/angeordnet werden. Hat das Amtsgericht - trotz bestehender Betreuung - eine zwangsweise Ernährung nach § 20 PsychKHG angeordnet, ist es dem ... - rabüro.de
Bei bestehender Betreuung können ärztliche Zwangsmaßnahmen (hier Zwangsernährung) nur auf der Grundlage von § 1906a BGB genehmigt/angeordnet werden
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Zwangsbehandlung, Zwangsernährung, Öffentlich-rechtliche Unterbringung, Zivilrechtliche Unterbringung, Beschwerdverfahren, Verfahrensgegenstand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ärztliche Zwangsmaßnahmen bei bestehender Betreuung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kassel, 31.07.2018 - 782 XVII S 1230/18
- LG Kassel, 09.08.2018 - 3 T 400/18
Papierfundstellen
- FamRZ 2019, 241
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.09.2015 - V ZB 40/15
FamFG § 417, § 427
Auszug aus LG Kassel, 09.08.2018 - 3 T 400/18
i.V.m. § 331 FamFG - ist von diesem Verfahrensgegenstand nicht mehr umfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 16.09.2015 - V ZB 40/15 - zitiert nach Juris, dort Rn. 6-8 zu den Verfahrensgegenständen bei Erlass einer einstweiligen Anordnung einerseits und im Hauptsacheverfahren andererseits).
- BVerfG, 30.06.2021 - 2 BvL 20/20
Zur Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage als Zulässigkeitskriterium im …
Eine Zwangsbehandlung hätte mit Einrichtung der Betreuung auf Grundlage des Betreuungsrechts erfolgen können und wohl auch müssen (vgl. zum Vorrang des Betreuungsrechts LG Kassel, Beschluss vom 9. August 2018 - 3 T 400/18 -, juris, Rn. 20;… dieser Entscheidung folgend Bienwald, in: Staudinger, BGB, Stand: 2. Mai 2020, § 1906a Rn. 249.1). - AG Fulda, 05.04.2019 - 85 XIV 159/19
Keine Genehmigung einer Zwangsbehandlung nach § 20 Abs. 1 PsychKHG (HE) bei …
DasLG Kassel (Beschluss vom 09. August 2018 - 3 T 400/18 -, Rn. 20 , juris) hält insoweit ärztliche Zwangsmaßnahmen bei Betreuten stets nur aufgrund § 1906a BGB, nicht nach § 20 PsychKHG für statthaft und verweist zutreffend darauf, dass anderenfalls der Betreuer als gesetzlicher Vertreter des Betroffenen jeglichen rechtlich relevanten Einflusses auf die Behandlung beraubt wäre. - AG Frankfurt/Main, 16.07.2024 - 408 XIV 1675/24 Eine Anordnung der Fixierung nach § 21 PsychKHG kommt eigentlich ebenfalls nicht in Betracht, da Maßnahmen nach Abschnitt 3 des PsychKHG (§§ 18 ff.) nur auf der Rechtsgrundlage einer bereits genehmigten Unterbringung nach dem PsychKHG möglich sind (vgl. LG Kassel, Beschl. v. 9.8.2018 - 3 T 400/18 ; zur Differenzierung zwischen den Unterbringungsarten auch BGH Beschl. v. 9.6.2021 - XII ZB 97/21, BeckRS 2021, 21823).
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