Rechtsprechung
| LG Kassel, 27.10.2009 - 3 T 518/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kassel, 22.07.2009 - 800 C 4155/07
- LG Kassel, 27.10.2009 - 3 T 518/09
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05
Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen …
Auszug aus LG Kassel, 27.10.2009 - 3 T 518/09
Das folgt aus der Vorschrift des § 17 I ZVG, wonach die Zwangsversteigerung nur angeordnet werden darf, wenn der Schuldner als Eigentümer des Grundstücks eingetragen ist (BGH, Beschluss vom 25.01.2007 - V ZB 125/05 m.zahlr.Nachw.).
- BGH, 23.06.2021 - VII ZB 37/20
A) Die Anordnung der Zwangsversteigerung aufgrund einer nach § 867 Abs. 1 ZPO auf …
Dies entspricht der ganz herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. BGH…, Urteil vom 26. April 2007 - IX ZR 139/06 Rn. 8, NJW-RR 2007, 1247; LG Kassel, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 3 T 518/09, BeckRS 2010, 1565, juris Rn. 4 f.;… Hk-ZV/Noethen, 4. Aufl., § 867 Rn. 52;… Wieczorek/Schütze/Bittmann, ZPO, 4. Aufl., § 867 Rn. 38;… Schreiber/Ruge/Lütgens, Handbuch Immobilienrecht, 4. Aufl., Kapitel 15 Rn. 234;… Zöller/Seibel, ZPO, 33. Aufl., § 867 Rn. 20; Morvilius, FPR 2013, 382;… MünchKommZPO/Dörndorfer, 6. Aufl., § 867 Rn. 57;… Musielak/Voit/Flockenhaus, ZPO, 18. Aufl., § 867 Rn. 11;… Stein/Jonas/Bartels, ZPO, 23. Aufl., § 867 Rn. 49;… Hk-ZPO/Kindl, 9. Aufl., § 867 Rn. 24; Ehlenz/Hell, ZfIR 2014, 171, 176;… Münzberg in Festschrift für Lüke, 1997, S. 525, 552). - LG München II, 12.07.2018 - 11 O 82/14
Die Folgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners …
Vollstreckungsgrundlage auch aus dem dinglichen Recht bildet vielmehr der vollstreckbare Zahlungstitel, auf dem nach § 867 Abs. 1 ZPO die Eintragung der Zwangshypothek vermerkt ist (vgl. LG Kassel, Beschluss vom 27.10.2009 - Az.: 3 T 518/09 = BeckRS 2010, 1565; Morvilius, Die Zwangshypothek und die Arresthypothek, FPR 2013, 382).Rn. 138 Die grundsätzlich wiederum nach § 727 ZPO gegebene Möglichkeit einer Titelumschreibung in Fällen der Rechtsnachfolge führt jedoch im Streitfall nicht dazu, dass eine einfachere und billigere Möglichkeit der Erreichung des Rechtsschutzziels der Widerklägerin gegeben wäre, obwohl ein Nachweis der Rechtsnachfolge durch die Grundbuchauszüge leicht zu führen wäre, denn im Anschluss an die herrschende Meinung in der Literatur (vgl. die Nachweise in BGH, Beschluss vom 25.01.2007 - Az.: V ZB 125/05 = NJW 2007, 2993, 2994 Tz. 11, der die Frage offen ließ) und an die Entscheidung LG Kassel, Beschluss vom 27.10.2009 - Az.: 3 T 518/09 = BeckRS 2010, 1565 ist demgegenüber davon auszugehen, dass einem mit einem Eintragungsvermerk i. S. d. § 867 Abs. 1 S. 1 ZPO versehenen Zahlungstitel nicht die Wirkung einer vollstreckbaren Urkunde über den dinglichen Anspruch zukommt, so dass auch nicht über § 727 ZPO eine Rechtsnachfolge hinsichtlich dieses dinglichen Anspruches zu behandeln ist, sondern dass § 867 Abs. 3 ZPO so zu verstehen ist, dass mit dem Eintragungsvermerk auf dem Zahlungstitel ein gesonderter dinglicher Titel in Form einer vollstreckbaren Urkunde nicht geschaffen wird.
- OLG Dresden, 22.11.2010 - 17 W 1165/10
Wohnungseigentumsrecht; Zwangsvollstreckungsrecht
Oder aber, so man dem mit der bislang ganz überwiegenden Ansicht nicht folgt (LG Kassel, Beschluss vom 27.10.2009 - 3 T 518/09, juris, Tz. 5 m.w.N.; in BGHZ 170, 378, 381 f. letztlich offen gelassen), die Wohnungseigentümergemeinschaft hat jedenfalls die Chance, aus der eingetragenen unbedingten Hypothek kurzfristig einen Duldungstitel zu erlangen.
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