Rechtsprechung
| VGH Hessen, 07.07.1987 - 3 TG 1649/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 31 Abs 2 BBauG
(Drittschützende Wirkung des BBauG § 31 Abs 2) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BauGB § 31 Abs. 2
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 19.06.1987 - III G 546/87
- VGH Hessen, 07.07.1987 - 3 TG 1649/87
Papierfundstellen
- ESVGH 37, 283
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84
Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen; …
Auszug aus VGH Hessen, 07.07.1987 - 3 TG 1649/87
Rn. 31 § 31 Abs. 2 BBauG hat nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, mit dem Gebot der Würdigung nachbarlicher Interessen drittschützende Wirkung und die Befreiung von einer bauplanerischen Festsetzung verletzt den Nachbarn in seinen Rechten, wenn die Behörde bei der Ermessensentscheidung nicht die gebotene Rücksicht auf die Interessen des Nachbarn nimmt (Urteil vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 8.84 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 71 S. 54).Dies habe seinen Grund darin, daß mit der Abweichung nicht nur die Festsetzung des Plans außer acht gelassen werde, sondern daß an die Stelle der festgesetzten eine konkrete andere bebauungsrechtliche Ordnung gesetzt und damit ein anderer Interessenausgleich vorgenommen werde (BVerwG, Urteil vom 19. September 1986, a.a.O., S. 57).
- VGH Hessen, 11.09.1986 - 4 TG 2138/86
Auszug aus VGH Hessen, 07.07.1987 - 3 TG 1649/87
Ob derartige baugestalterischen Festsetzungen nachbarschützender Charakter zu kommt., hat der Senat, bisher noch nicht entschieden (ausdrücklich offengelassen im Beschluß des 4. Senats des Hess. VGH vom 11. September 1986 - 4 TG 2138/86).
- VG Frankfurt/Main, 25.08.2009 - 8 K 2609/08
Denkmalschutzrechtliches Abwehrrecht
In diesen engen Grenzen ist die nachbarschützende Wirkung für das bauordnungsrechtliche Verunstaltungsverbot etwa nach § 9 HBO, das der im öffentlichen Interesse liegenden Bau- und Gestaltungspflege dient (vgl. Hess. VGH…, Beschluss vom 10.07.1985 - 3 TG 1132/85 - Beschluss vom 29.09.1985 - 3 TG 57/83 - Hornmann, Hessische Bauordnung, Kommentar, § 9 Rn. 45 m.w.N.) und damit ebenfalls dem öffentlichen Interesse dient, anerkannt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 07.07.1987 - 3 TG 1649/87 - OVG Bremen, Urteil vom 04.05.2001 - 1 A 436/00 -, NVwZ-RR 2002, 488; VG Gießen…, Beschluss vom 13.09.2002 - 1 G 2027/02 - Hornmann, a.a.O., § 9 Rn. 46). - VG Frankfurt/Main, 15.09.2008 - 8 L 2436/08
Nachbarschützende Wirkung der denkmalrechtlichen Vorschriften sowie des …
In diesen engen Grenzen ist die nachbarschützende Wirkung für das bauordnungsrechtliche Verunstaltungsverbot etwa nach § 9 HBO, das der im öffentlichen Interesse liegenden Bau- und Gestaltungspflege dient (vgl. Hess. VGH…, Beschluss vom 10.07.1985 - 3 TG 1132/85 - Beschluss vom 29.09.1985 - 3 TG 57/83 - Hornmann, Hessische Bauordnung, Kommentar, § 9 Rn. 45 m.w.N.) und damit ebenfalls dem öffentlichen Interesse dient, anerkannt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 07.07.1987 - 3 TG 1649/87 - OVG Bremen, Urteil vom 04.05.2001 - 1 A 436/00 -, NVwZ-RR 2002, 488; VG Gießen…, Beschluss vom 13.09.2002 - 1 G 2027/02 - Hornmann, a.a.O., § 9 Rn. 46). - OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2022 - 2 L 111/20
Nachbarklage gegen eine Werbeanlage
Rn. 17 In der obergerichtlichen Rechtsprechung werden die bauordnungsrechtlichen Verunstaltungsverbote teilweise generell als nicht drittschützend angesehen, da es sich um Gestaltungsvorschriften handele, die ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit erlassen worden seien (vgl. NdsOVG…, Urteil vom 25. März 2021 - 1 LB 80/20 - juris Rn. 26; VGH BW…, Urteil vom 26. Januar 2012 - 5 S 2233/11 - juris Rn. 26; BayVGH…, Urteil vom 15. Juli 1999 - 2 B 95.2988 - juris Rn. 20; OVG Saarl…, Urteil vom 22. Oktober 1991 - 2 R 1/89 - juris Rn. 22; HessVGH, Beschluss vom 7. Juli 1987 - 3 TG 1649/87 - juris Rn. 28; offen gelassen: OVG Bln-Bbg…, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - OVG 2 S 54.09 - juris Rn. 14). - VG Frankfurt/Main, 14.05.2004 - 6 E 1904/03
Bauen im Bauwich Nachbarstreit unzulässige Rechtsausübung
Wenn in einem Bebauungsplan Festsetzungen über die Dachform enthalten sind, so handelt es sich hierbei um baugestalterische Festsetzungen, die nur für die Gestaltung des Ortsbildes von Bedeutung sind und nicht dazu dienen, die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung zu verbessern; solchen Festsetzungen kommt keine nachbarschützende Wirkung zu (OVG Bremen, BRS 52 Nr. 183; Hess.VGH, Beschl. v. 07.07.1987 - 3 TG 1649/87).
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