Rechtsprechung
| VGH Hessen, 22.08.1986 - 3 TH 2137/86 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Nutzungsverbot für Wohnwagen zur überwiegend ortsfesten Nutzung
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 2 Abs. 1 HBO.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 16.07.1986 - VI H 359/86
- VGH Hessen, 22.08.1986 - 3 TH 2137/86
Papierfundstellen
- ESVGH 37, 4
- NVwZ 1987, 427
Wird zitiert von ... (9)
- OVG Schleswig-Holstein, 28.06.2021 - 1 MB 8/21
Baurechtliche Beseitigungsverfügung für ortsfestes Hausboot; bauliche Anlage
Der Begriff der überwiegenden ortsfesten Nutzung setzt nicht voraus, dass die Anlage rechnerisch für mehr als die Hälfte eines Kalenderjahres an demselben Standort aufgestellt wird; es genügt ein Aufstellen für einen längeren Zeitraum, wobei gelegentliche Unterbrechungen unbeachtlich sind (Hess. VGH, Beschluss vom 22.08.1986 - 3 TH 2137/86 -, Rn. 7 f., juris, zu einem Wohnwagen). - VGH Baden-Württemberg, 28.03.2007 - 8 S 159/07
Abbruchanordnung; immanentes Verbot der Wiedererrichtung; prozessrechtlicher …
Die Auslegung des Klägers, das Beseitigungsgebot habe sich durch die (einmalige) Wegnahme der Weidehütte erledigt und umfasse nicht das Verbot ihrer Wiederaufstellung, widerspricht dem Sinn und Zweck jedes Beseitigungsgebots, eine Entfernung der beanstandeten Anlage auf Dauer herbeizuführen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 22.8.1986 - 3 TH 2137/86 - NVwZ 1987, 427). - VG Sigmaringen, 16.11.2006 - 7 K 532/06
Duldungsverfügung gegen Pächter zur Beseitigung einer baurechtswidrigen …
Insbesondere in Fällen wie dem vorliegenden, in denen die Abbruchverfügung eine bauliche Anlage betrifft, die ohne großen Aufwand abtransportiert werden kann, ist der Anordnung daher das Gebot immanent, nach der Beseitigung der baurechtswidrigen Anlage ihre Wiederaufstellung bzw. die erneute Verbringung auf das Grundstück zu unterlassen (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 22.08.1986 - 3 TH 2137/86 -, NVwZ 1987, 427; der Fall betraf einen Wohnwagen).
- VG Sigmaringen, 16.11.2006 - 7 K 2280/05
Zwangsgeldandrohung gegen Grundstückseigentümer zur Durchsetzung einer …
Insbesondere in Fällen wie dem vorliegenden, in denen die Abbruchverfügung eine bauliche Anlage betrifft, die ohne großen Aufwand abtransportiert werden kann, ist der Anordnung daher das Gebot immanent, nach der Beseitigung der baurechtswidrigen Anlage ihre Wiederaufstellung bzw. die erneute Verbringung auf das Grundstück zu unterlassen (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 22.08.1986 - 3 TH 2137/86 -, NVwZ 1987, 427; der Fall betraf einen Wohnwagen). - VG Gießen, 31.03.2008 - 1 K 99/08
Verbot der Anbringung einer Werbeanlage - Abgrenzung der präventiven von der …
Denn unter Beachtung des das Gefahrenabwehrrecht bestimmenden Grundsatzes der Effektivität der Gefahrenabwehr (…vgl. z.B. T. HSOG, a.a.O., § 2 Rn. 3 u. § 6 Rn. 36) wäre die Einziehung des Anhängers nach § 76 Abs. 4 HBO (früher: § 82 Abs. 4 HBO a.F.) i.V.m. § 22 Ordnungswidrigkeitengesetz - OWiG - oder, da die Beseitigungsanordnung, die sich auf eine leicht abbaubare bauliche Anlage wie einen solchen Anhänger bezieht, zugleich das Verbot der Wiedererrichtung an im Wesentlichen selben Standort enthält (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.03.2007 - 8 S 159/07 -, BauR 2007, 1220 = DÖV 2007, 571 = VBlBW 2007, 356; Hess. VGH, Beschluss vom 22.08.1986 - 3 TH 2137/86 -, NVwZ 1987, 427 = BRS 46 Nr. 136), die zwangsweise Durchsetzung der Unterlassungspflicht durch Wegnahme des Anhängers nach § 75 Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz - HVwVG - die die Gefahr definitiv beseitigende Maßnahmen gewesen. - VG Dessau, 12.12.2001 - 1 A 85/00 Dazu genügt es, dass die Anlage über einen nicht unbedeutenden Zeitraum an einem bestimmten Standort verbleiben soll (HessVGH, Beschluss vom 22. August 1986 - 3 TH 2137/86 - BRS 46 Nr. 136 = NVwZ 1987 S. 427; OVG Saar, Beschluss vom 12. Oktober 1988 - 2 W 472/88 - BRS 48 Nr. 128 = NVwZ 1989 S. 1082; Urteil vom 22. September 1992 - 2 R 8/92 - BRS 54 Nr. 141).
- VGH Hessen, 20.03.1987 - 4 TH 2828/86
Genehmigungspflicht für das Abstellen von Wohnwagen
Nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung sollen abgestellte Fahrzeuge als bauliche Anlagen erfaßt werden, die für einen längeren Zeitraum ortsfest genutzt werden, wobei gelegentliche Unterbrechungen unbeachtlich sind (Hess. VGH, B. v. 22.08.1986 - 3 TH 2137/86 - RdL 86, 325 m.w.N.;… Simon, Bay.BauO, Komm., Art. 2 Rdnr. 110). - OLG Zweibrücken, 07.09.2000 - 1 Ss 116/00
Wohnwagen und Campingzelte als bauliche Anlagen
Die überwiegend ortsfeste Benutzung erfordert jedoch in jedem Fall eine "erkennbar verfestigte Beziehung zwischen dem Wohnwagen und dem zu seiner Aufstellung dienenden Grundstück" (so BayObLGSt 1975, 19, 20;,ebenso VGH Kassel NVwZ 1987, 427; vgl. auch Jeromin/Schmidt/,Lang, LBauO Rheinland-Pfalz 1999 § 2 Rn 13), die über die nur zeitweise gelegentliche Nutzung hinausgeht. - OVG Schleswig-Holstein, 16.12.1993 - 1 L 82/92
Wohnwagen; Verwendungszweck; Ortsfestigkeit; Baugenehmigung; Formelle …
Entscheidend sind in diesem Zusammenhang ausschließlich objektive Kriterien, denn nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung sollen sämtliche abgestellten Fahrzeuge als bauliche Anlagen erfaßt werden, die für einen längeren Zeitraum ortsfest genutzt werden (können) (siehe VGH Kassel, Beschl. v. 22.08.1986 - 3 TH 2137/86 -, BRS 46 Nr. 136; VGH Kassel, Beschl. v. 20.03.1987 - 4 TH 2828/86 -, NVwZ 1988, 165;… vgl. auch BVerwG, Urt. v. 03.04.1987 - 4 C 43/87 -, NVwZ 1988, 144 (145)).
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