Rechtsprechung
| LAG Sachsen-Anhalt, 24.02.1995 - 3 Ta 22/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verhängung eines Ordnungsgeldes; Ordnungsgemäße Ladung ; Ladung einer Partei ; Persönliches Erscheinen; Abwesenheit einer Partei ; Beendigung eines Rechtsstreits
Verfahrensgang
- ArbG Halle, 30.01.1995 - 4 Ca 3675/94
- ArbG Halle, 31.01.1995 - 4 Ca 3675/94
- LAG Sachsen-Anhalt, 24.02.1995 - 3 Ta 22/94
- LAG Sachsen-Anhalt, 24.02.1995 - 3 Ta 22/95
Papierfundstellen
- BB 1995, 1962
Wird zitiert von ... (4)
- LAG Hamburg, 01.09.1995 - 7 Ta 13/95
Anspruch auf Ersetzung der verweigerten Zustimmung zur Eingruppierung in …
Das Arbeitsgericht hat zu Recht angenommen, daß es sich bei der von der Beteiligten zu 1) mit dem Beschlußverfahren beantragten Ersetzung der Zustimmung zu den von ihr beabsichtigten Eingruppierungen um eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit handelt (ebenso u. a.: LAG Hamburg, Beschluß vom 25.11.1994 - 3 Ta 22/94; LAG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 01.08.1986 - 5 Ta Bv 5/86 - NZA 1986, 723; LAG Bremen, Beschluß vom 20.01.1993 - 4 Ta 79/92).Dem Arbeitsgericht ist auch insoweit zu folgen, daß im vorliegenden Beschlußverfahren genügend tatsächliche Anhaltspunkte für eine individuelle Festsetzung im gesetzlichen Rahmen von 300, 00 DM bis zu 1.000.000,00 DM gegeben sind, so daß nicht auf den "Hilfswert" zurückgegriffen werden darf (so auch LAG Hamburg, Beschluß vom 25.11.1994, a.a.O.; anderer Ansicht: LAG Schleswig-Holstein…, Beschluß vom 01.08.1986, a.a.O.; LAG Bremen…, Beschluß vom 20.01.1993, a.a.O.).
Das Verfahren nach § 99 Abs. 4 Betriebsverfassungsgesetz mit dem Antrag des Arbeitgebers auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zu der vom Arbeitgeber für zutreffend erachteten Eingruppierung hat sein Gewicht im wesentlichen auf wirtschaftlichem Gebiet, weil der Entscheidung Bedeutung für die Höhe der vom Arbeitgeber zu zahlenden Arbeitsvergütung zukommt (LAG Hamburg, Beschluß vom 25.11.1994 - 3 Ta 22/94; ebenso: LAG Düsseldorf, Beschluß vom 16.02.1981 - 7 Ta 229/80, EzA § 8 BRAGO Nr. 3).
Die Beschwerdekammer folgt der überwiegend vertretenen Auffassung (vgl. LAG Hamburg, Beschluß vom 25.11.1994, a.a.O.; LAG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 27.04.1988 - 5 Ta 188/87 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 6; LAG Düsseldorf, Beschluß vom 16.02.1981 - 7 Ta 229/80 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 3; LAG Stuttgart, Beschluß vom 02.01.1984 - 1 Ta 205/83 - Anwaltsblatt 1985, 100; so wohl auch: BAG, Beschluß vom 06.05.1993 - 1 ABR 31/92 - ohne nähere Begründung), daß der wirtschaftliche Wert bei einem entsprechenden Verfahren wegen des inneren Zusammenhangs zwischen der personellen Einzelmaßnahme und dem Zustimmungsersetzungsverfahren unter Heranziehung der Maßstäbe der §§ 17 Abs. 3 GKG, 12 Abs. 7 Satz 2 Arbeitsgerichtsgesetz zu bestimmen ist.
Wie das Arbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat, ist von dem dreijährigen Differenzbetrag nach § 12 Abs. 7 Satz 2 Arbeitsgerichtsgesetz auszugehen (so auch BAG, Beschluß vom 06.05.1993 - 1 ABR 31/92; LAG Hamburg, Beschluß vom 25.11.1994, a.a.O.; LAG Düsseldorf…, Beschluß vom 16.02.1981, a.a.O.).
- LAG Hamburg, 04.03.2009 - 7 Ta 1/09
Festsetzung des Gegenstandswertes - Vielzahl von personellen Einzelmaßnahmen - …
Das Verfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG mit dem Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu der vom Arbeitgeber für zutreffend erachteten Eingruppierung hat sein Gewicht im Wesentlichen auf wirtschaftlichen Gebiet, weil der Entscheidung Bedeutung für die Höhe der vom Arbeitgeber zu zahlenden Arbeitsvergütung zukommt (LAG Hamburg, Beschl. v. 25.11.1994 -3 Ta 22/94-, LAG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.1981 -7 Ta 229/80).Die Beschwerdekammer folgt in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 20.5.1999 -7 Ta 9/99) der überwiegend vertretenen Auffassung (vgl. LAG Hamburg, Beschluss vom 25.11.1994, a.a.O.; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.04.1988 - 5 Ta 188/87 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 6; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.1981 - 7 Ta 229/80 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 3; LAG Stuttgart, Beschluss vom 02.01.1981 -1 Ta 205/93- Anwaltsblatt 1985, 100; so wohl auch BAG; Beschluss vom 06.05.1993 -1 ABR 31/92- ohne nähere Begründung), dass der wirtschaftliche Wert bei einem entsprechenden Verfahren wegen des inneren Zusammenhangs zwischen der personellen Einzelmaßnahme und dem Zustimmungsersetzungsverfahrens unter Heranziehung der Maßstäbe des § 42 Abs. 4 S. 2 GKG zu bestimmen ist.
Dabei ist nach der Rechtsprechung der Beschwerdekammer (Beschluss v. 20.5.99…, vom 01.09.1995 a.a.O.; vom 04.07.1995 -7 Ta 17/95-) von dem dreijährigen Differenzbetrag nach § 12 Abs. 7 Satz 2 Arbeitsgerichtsgesetz auszugehen (so auch BAG; Beschluss vom 06.05.1993 -1 ABR 31/92-, LAG Hamburg, Beschluss vom 25.11.1994, a.a.O.; LAG Düsseldorf…, Beschluss vom 16.02.1981, a.a.O.).
Allerdings ist im Rahmen der für das Beschlussverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG gemäß § 23 Abs. 3 S. 2 RVG nach billigem Ermessen vorzunehmenden Festsetzung ein Abschlag von 20 % vorzunehmen (BAG…, Beschluss vom 06.05.1993, a.a.O.; LAG Hamburg Beschluss vom 25.11.1994 a.a.O. mit ausführlicher Begründung, der die Beschwerdekammer uneingeschränkt folgt; LAG Stuttgart…, Beschluss vom 02.04.1994,a.a.O.; einen 25%gen Abschlag nimmt das LAG Düsseldorf…, Beschluss vom 16.02.1981, a.a.O. vor).
- LAG Hamburg, 09.03.2005 - 3 Ta 28/04
Gegenstandswert für Streit um Person des Vorsitzenden und Anzahl der Beisitzer …
Ein Rückgriff auf den Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz RVG von Euro 4.000,00, wie er offensichtlich dem Festsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts zu Grunde liegt, kommt nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts nur für solche Fallgestaltungen in Betracht, in denen auch die Lage des Falles keine weiteren Anhaltspunkte für die Wertfestsetzung bietet und eine individuelle Bewertung deshalb nicht möglich ist (vgl. nur: LAG Hamburg…, Beschluss vom 04. August 1992 - 2 Ta 6/92 - NZA 1993, S. 42, zu 2 a cc der Gründe, m. w. N.; Beschluss vom 25. November 1994 - 3 Ta 22/94 - n. v.). - LAG Schleswig-Holstein, 18.04.1996 - 1 Ta 30/96
Beschwerde gegen die Festsetzung des Gegenstandwertes durch das Arbeitsgericht im …
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