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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 12.01.2010 - 3 Ta 581/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4672
LAG Düsseldorf, 12.01.2010 - 3 Ta 581/09 (https://dejure.org/2010,4672)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.01.2010 - 3 Ta 581/09 (https://dejure.org/2010,4672)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Januar 2010 - 3 Ta 581/09 (https://dejure.org/2010,4672)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe für Vergleichsmehrwert; stillschweigende Antragstellung für miterledigte nicht rechthängige Ansprüche in gerichtlichem Vergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozesskostenhilfe für Vergleichsmehrwert; stillschweigende Antragstellung für miterledigte nicht rechthängige Ansprüche in gerichtlichem Vergleich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (9)

  • LAG Düsseldorf, 14.05.2009 - 3 Ta 267/09
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.01.2010 - 3 Ta 581/09
    Rn. 13 Zu Recht hat das Arbeitsgericht zunächst darauf hingewiesen, dass stillschweigende Bewilligungsanträge mit dem durch die Bestimmungen der §§ 115, 117 ZPO stark formalisierten Prozesskostenhilfeverfahren regelmäßig nicht vereinbar sind, vergessene Anträge grundsätzlich nicht wie gestellte Anträge behandelt werden können (…vgl. Zöller/Philippi, ZPO, 27. Aufl., § 114 Rz. 13; vgl. auch LAG Düsseldorf, Beschluss v. 14.05.2009 - 3 Ta 267/09).

    Rn. 14 Anders als in dem der Entscheidung der Beschwerdekammer vom 14.05.2009 - 3 Ta 267/09 - zugrunde liegenden Sachverhalt handelt es sich vorliegend nicht etwa um einen allein und ausschließlich von den Parteien selbst konzipierten und dem Gericht lediglich zur Beschlussfassung gem. § 278 Abs. 6 ZPO unterbreiteten Vergleich, dem eine schriftsätzliche Klageerweiterung ohne entsprechende Ergänzung des Prozesskostenhilfeantrages vorausgegangen war, sondern um einen unter Mitwirkung des Gerichts in der Güteverhandlung vom 19.06.2009 geschlossenen Prozessvergleich, in welchen die Zahlung einer Abfindung, die ordnungsgemäße Abwicklung des Arbeitsverhältnisses unter Freistellung sowie die Erteilung eines Zeugnisses aufgenommen worden sind (vgl. Ziff. 2-4 des Vergleichs vom 19.06.2009).

  • BAG, 24.04.2006 - 3 AZB 12/05

    Prozesskostenhilfe - einzusetzendes Vermögen - Abfindung im …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.01.2010 - 3 Ta 581/09
    Typisierend für die im Einzelfall durch Bewerbungen, Fahrten, ggf. Umzug etc. entstehenden Kosten ist hiernach die Höhe des Schonbetrages für Ledige mit 2.600,00 EUR zugrunde zu legen (vgl. BAG, Beschluss vom 24.04.2006 - 3 AZB 12/05 -, AP Nr. 4 zu § 115 ZPO; LAG Düsseldorf, Beschluss v. 04.08.2006 - 3 Ta 428/06; Beschluss v. 12.02.2008 - 3 Ta 79/08; Beschluss v. 28.01.2008 - 3 Ta 23/08).
  • BAG, 22.12.2003 - 2 AZB 23/03

    Nachträgliche Abänderung der Prozesskostenhilfe bei Erhalt einer Abfindung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.01.2010 - 3 Ta 581/09
    Rn. 10 Nach gefestigter Rechtsprechung ist auch eine im Kündigungsschutzprozess vereinbarte Abfindung als Bestandteil des Vermögens des Arbeitnehmers anzusehen und daher bei der Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen (vgl. BAG, Beschluss v. 22.12.2003 - 2 AZB 23/03; LAG Düsseldorf in stdRspr., vgl. Beschluss v. 18.09.2008 - 3 Ta 477/08).
  • BGH, 22.08.2001 - XII ZB 67/01

    Versäumung der Berufungsfrist; Entfallen der Bedürftigkeit nach Zahlung der …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.01.2010 - 3 Ta 581/09
    Aus § 120 Abs. 4 ZPO folgt, dass auch durch Prozesserfolg erworbenes Vermögen einzusetzen ist, wenn der entsprechende Geldbetrag dem Arbeitnehmer tatsächlich zugeflossen ist (vgl. BGH v. 22.08.2001, FamRZ 2002, 1704;… Kalthöhner/Büttner/Wrobel-Sachs, PKH und BerH, 4. Aufl., Rz. 390).
  • LAG Thüringen, 17.11.2002 - 8 Ta 119/02

    Stillschweigende Gewährung von PKH für den Mehrwert eines Vergleiches

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.01.2010 - 3 Ta 581/09
    Bei dieser Fallgestaltung ist davon auszugehen, dass der zugrunde liegende Prozesskostenhilfeantrag des Klägers vom 12.06.2009 in der Güteverhandlung vom 19.06.2009 sich nunmehr auch auf die erstmals erörterten zusätzlichen Streitpunkte und deren Regelung in dem unter Mitwirkung des Gerichts sodann geschlossenen Prozessvergleich erstrecken sollte (vgl. in diesem Zusammenhang auch LAG Thüringen, Beschluss v. 17.11.2002 - 8 Ta 119/02; LAG Hamm, Beschluss v. 14.02.1989 - 7 (14) Ta 285/88, ARST 89, 178; LAG Hamm, Beschluss v. 08.11.2001 - 4 Ta 708/01 , LAG-Report 2002, 89).
  • LAG Hamm, 08.11.2001 - 4 Ta 708/01

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe wegen eines unvollständig …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.01.2010 - 3 Ta 581/09
    Bei dieser Fallgestaltung ist davon auszugehen, dass der zugrunde liegende Prozesskostenhilfeantrag des Klägers vom 12.06.2009 in der Güteverhandlung vom 19.06.2009 sich nunmehr auch auf die erstmals erörterten zusätzlichen Streitpunkte und deren Regelung in dem unter Mitwirkung des Gerichts sodann geschlossenen Prozessvergleich erstrecken sollte (vgl. in diesem Zusammenhang auch LAG Thüringen, Beschluss v. 17.11.2002 - 8 Ta 119/02; LAG Hamm, Beschluss v. 14.02.1989 - 7 (14) Ta 285/88, ARST 89, 178; LAG Hamm, Beschluss v. 08.11.2001 - 4 Ta 708/01 , LAG-Report 2002, 89).
  • LAG Köln, 18.04.1996 - 4 Ta 265/95

    Prozesskostenhilfe: Erstreckung auf Mehrvergleich ohne Antrag - Beschwerderecht …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.01.2010 - 3 Ta 581/09
    Ausnahmsweise kann eine stillschweigende Antragstellung hingegen dann angenommen werden, wenn sich ein dahingehender Wille der Partei aus den Umständen eindeutig folgern lässt (vgl. insoweit auch LAG Köln, Rpfleger 1996, 413;… Zimmermann, PKH, 3. Aufl., Rz. 221;… Kalthöhner/Büttner/Wrobel-Sachs, PKH u. BerH, 4. Aufl., Rz. 79).
  • LAG Hamm, 14.08.2000 - 14 Ta 448/00

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Bestandsklage

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.01.2010 - 3 Ta 581/09
    Von einem derartigen stillschweigenden Antrag ist in einer solchen Fallgestaltung jedenfalls bei solchen Streitpunkten auszugehen, deren Berechtigung vom Fortbestand oder der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abhängt (vgl. in diesem Zusammenhang auch LAG Köln, Beschluss v. 18.04.1996, LAGE Nr. 25 zu § 127 ZPO; LAG Berlin, Beschluss v. 19.08.1992, LAGE Nr. 7 zu § 117 ZPO; LAG Hamm, Beschluss v. 14.08.2008 - 14 Ta 448/00 - Juris;… MüKo-Motzer, ZPO, 3. Aufl., § 119 Rz 25;… Kalthöhner/Büttner/Wrobel-Sachs, Rz. 511;… Zimmermann Rz. 398), da offenkundig ist, dass das Unterlassen des ausdrücklichen Antrages nur auf einem Versehen während des Vergleichsgespräches beruht.
  • LAG Hamm, 14.02.1989 - 7 (14) Ta 285/88

    Prozeßkostenhilfe; Vergleich; Neu vorgetragene Tatsachen; Verspätungseinwand

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.01.2010 - 3 Ta 581/09
    Bei dieser Fallgestaltung ist davon auszugehen, dass der zugrunde liegende Prozesskostenhilfeantrag des Klägers vom 12.06.2009 in der Güteverhandlung vom 19.06.2009 sich nunmehr auch auf die erstmals erörterten zusätzlichen Streitpunkte und deren Regelung in dem unter Mitwirkung des Gerichts sodann geschlossenen Prozessvergleich erstrecken sollte (vgl. in diesem Zusammenhang auch LAG Thüringen, Beschluss v. 17.11.2002 - 8 Ta 119/02; LAG Hamm, Beschluss v. 14.02.1989 - 7 (14) Ta 285/88, ARST 89, 178; LAG Hamm, Beschluss v. 08.11.2001 - 4 Ta 708/01 , LAG-Report 2002, 89).
  • LAG Hessen, 06.02.2014 - 17 Ta 478/13

    Prozesskostenhilfe - Vergleichsmehrwert

    Rn. 33 (2) Ein Umstand, der auf einen stillschweigenden Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Vergleichsmehrwert schließen lassen oder auch zu einer entsprechende Auslegung des Antrags führen könne, wird teilweise dann angenommen, wenn der Vergleich solche Streitpunkte regelt, deren Berechtigung vom Streitgegenstand des Rechtsstreits abhängen (LAG Düsseldorf 12. Januar 2010 - 3 Ta 581/09 - zitiert nach juris) bzw. die in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Streitgegenstand stehen (LAG Köln 23. Juli 2012 - 1 Ta 153/12 - zitiert nach juris).

    Soweit in diesem Zusammenhang auch darauf abgestellt wird, ob der Vergleich unter Mitwirkung des Gerichts geschlossen wurde (LAG Düsseldorf 12. Januar 2010 - 3 Ta 581/09 - aaO), erscheint dies als Abgrenzungsmerkmal oder ausschlaggebender Umstand als untauglich.

  • LAG Düsseldorf, 10.08.2010 - 3 Ta 445/10

    Versagung der Prozesskostenhilfe für Mehrvergleich bei verspäteter Antragstellung

    Ausnahmsweise kann ein stillschweigender Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen - bisher nicht rechtshängig gemachte Streitpunkte umfassenden - Mehrvergleich dann angenommen werden, wenn sich ein entsprechender Parteiwille den Umständen eindeutig entnehmen lässt (vgl. zuletzt LAG Düsseldorf v. 12.01.2010 - 3 Ta 581/09, JurBüro 2010, 262 m.w.N.).

    Hiervon ist nach der Rechtsprechung der Beschwerdekammer insbesondere dann auszugehen, wenn die Einbeziehung den Streitgegenstand überschreitender Sachpunkte in einem gerichtlichen Vergleich auf Vorschlag des Gerichts erfolgt (vgl. zuletzt: LAG Düsseldorf, Beschluss v. 12.01.2010 - 3 Ta 581/09, JurBüro 2010, 262;… Zöller/Geimer, § 114 ZPO, Rz. 14, Kalthöhner/Büttner/Wrobel-Sachs, Rz. 79 u. 511;… Zimmermann, Rz. 389; vgl. insoweit auch: Schneider, MDR 1985, 441).

    Rn. 15 Dass sich ein entsprechender Parteiwille aus den sonstigen Umständen mit der erforderlichen Eindeutigkeit entnehmen ließe (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss v. 12.01.2010 - 3 Ta 581/09, JurBüro 2010, 262 m.w.N.), konnte auch ansonsten nicht festgestellt werden.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 17.01.2011 - 2 Ta 165/10

    Prozesskostenhilfe - konkludenter PKH-Antrag - Vergleichsmehrwert

    79 und 160. Nach der Auffassung des LAG Düsseldorf, vgl. Beschluss vom 10.08.2010, 3 Ta 445/10 und vom 12.01.2010 - 3 Ta 581/09 - muss der PKH-Antrag spätestens vor Ablauf der Instanz bei Gericht eingegangen sein, da Prozesskostenhilfe nur für eine beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung gewährt werden kann, mithin nicht mehr nach Wegfall der Rechtshängigkeit.

    Lediglich ausnahmsweise sei eine stillschweigende Antragstellung hingegen dann anzunehmen, wenn sich ein dahingehender Wille der Partei aus den Umständen eindeutig folgern lasse, vgl. Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Rz. 79. Hiervon sei nach der Rechtsprechung der Beschwerdekammer des LAG Düsseldorf insbesondere dann auszugehen, wenn die Einbeziehung den Streitgegenstand überschreitender Sachpunkte in einem gerichtlichen Vergleich auf Vorschlag des Gerichtes erfolge, vgl. auch LAG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2010 - 3 Ta 581/09.

    bzw. 12.01.2010 - 3 Ta 445/10 und 3 Ta 581/09.

  • LAG Köln, 23.07.2012 - 1 Ta 153/12

    Prozesskostenhilfe; Erstreckung auf einen Vergleich mit Mehrwert

    Denn die ausdrückliche Erstreckung des PKH-Antrags ist in diesen Fällen regelmäßig nur vergessen worden (LAG Köln v. 18.04.1996 - 4 Ta 265/95 - LAGE § 127 ZPO Nr. 25; LAG Baden-Württemberg v. 01.10.2010 - 18 Ta 3/10 - bei juris; LAG Düsseldorf v. 12.01.2010 - 3 Ta 581/09 -, OLG Zweibrücken v. 10.08.2006 - 5 WF 99/06 - NJW-RR 2007, 7;… LAG Köln v. 08.03.2012 - 5 Ta 129/11 - Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, a.a.O. Rn 511 u. Rn 80 Fn 19; Tiedemann ArbRB 2012, 193 ff (195)).
  • LAG Hessen, 14.10.2013 - 13 Ta 294/13

    Vergleich mit Mehrwert und Prozesskostenhilfe

    Rn. 30 Die gelegentlich unternommenen Versuche, die Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf den "Mehrwert" mitverglichener Ansprüche im Wege der Auslegung des ursprünglichen Prozesskostenhilfeantrags oder durch einen im Vorfeld gestellten "Erstreckungsantrag" zu erreichen, müssen scheitern (vgl. etwa LAG Berlin vom 19. August 1992 - 12 Ta 8/92 - LAGE Nr. 7 zu § 117 ZPO; LAG Köln vom 28. Februar 1990 - 10 Ta 287/89 - MDR 1990, 797 und vom 23. Juli 2012 - 1 Ta 153/12 -, zitiert nach juris; LAG Thüringen vom 17. November 2002 - 8 Ta 119/02 - zitiert nach juris; LAG Düsseldorf vom 12. Januar 2010 -3 Ta 581/09 -, zit. nach juris; differenzierend LAG Baden-Württemberg vom 1. Oktober 2010 -18 Ta 3/10 -, zit. nach juris).

    Rn. 32 Auch die Versuche der Rechtsprechung, das Problem dadurch zu bewältigen, dass sie diese Anträge qua Auslegung begrenzt auf den Mehrwert von Streitgegenständen, die "mit der eingereichten Klage in engem Zusammenhang stehen" (…so LAG Berlin, a. a. O.) oder nicht "völlig außerhalb der konkreten Streitigkeit liegende Streitgegenstände von hohem Gegenstandswert" (…so LAG Köln vom 28. Februar 1990, a. a. O.) oder auf die "üblichen Punkte" bei Beendigungsvergleichen (so LAG Niedersachsen vom 04. November 2010 - 17 Ta 469/10 -, Bl B 29ff. d.A.) oder "die in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Streitgegenstand stehen" (… so LAG Köln vom 23. Juli 2012, a.a.O.) oder "deren Berechtigung unmittelbar vom Fortbestand oder der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abhängt" (so LAG Düsseldorf vom 12. Januar 2010, a.a.O.) sind deshalb nicht überzeugend und wegen der offenkundigen Abgrenzungsschwierigkeiten abzulehnen.

  • LAG Hamm, 10.02.2014 - 14 Ta 310/13

    Entscheidung über Prozesskostenhilfeantrag

    Rn. 11 b) Es ist unzutreffend, dass einer stillschweigenden Antragstellung ein angeblich stark formalisiertes Prozesskostenhilfeverfahren entgegenstehen soll (so LAG Düsseldorf, 12. Januar 2010, 3 Ta 581/09, JurBüro 2010, 262;… LAG Schleswig-Holstein, 6. März 2006, 2 Ta 3/06, EzA-SD 2006, Nr. 12, 12 (Ls.) = juris, Rn. 5;… Zöller/Geimer, a. a. O., § 114 ZPO Rn. 13 im Widerspruch zu Rn. 14).
  • LAG Hamm, 10.02.2014 - 14 Ta 529/13

    Entscheidung über Prozesskostenhilfeantrag

    Rn. 11 bb) Es ist unzutreffend, dass einer stillschweigenden Antragstellung ein angeblich stark formalisiertes Prozesskostenhilfeverfahren entgegenstehen soll (so LAG Düsseldorf, 12. Januar 2010, 3 Ta 581/09, JurBüro 2010, 262;… LAG Schleswig-Holstein, 6. März 2006, 2 Ta 3/06, EzA-SD 2006, Nr. 12, 12 (Ls.) = juris, Rn. 5;… Zöller/Geimer, a. a. O., § 114 ZPO Rn. 13 im Widerspruch zu Rn. 14).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.01.2011 - 2 Ta 191/10

    Prozesskostenhilfe - konkludenter PKH-Antrag - Vergleichsmehrwert

    Rn. 55 Das LAG Düsseldorf hat in seiner Entscheidung vom 12.01.2010 - 3 Ta 581/09 - und vom 10.08.2010 - 3 Ta 445/10 - ausgeführt, dass ein stillschweigender Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen - bisher nicht rechtshängig gemachte Streitpunkte umfassenden - Mehrvergleich dann angenommen werden könne, wenn sich ein entsprechender Parteiwille den Umständen eindeutig entnehmen lasse.
  • LAG Köln, 22.09.2010 - 1 Ta 240/10

    Konkludenter Prozesskostenhilfeantrag für Mehrvergleich

    Es entspricht allerdings ganz überwiegender Auffassung, dass auch im Prozesskostenhilfeverfahren eine konkludente Antragstellung möglich ist (LAG Baden-Württemberg v. 26.11.2009 - 21 Ta 10/09 - bei juris; LAG Rheinland-Pfalz v. 15.01.2010 - 8 Ta 3/10 - bei juris; LAG Düsseldorf v. 10.8.2010 - 3 Ta 445/10; LAG Düsseldorf v. 12.01.2010 - 3 Ta 588/09 - JurBüro 2010, 262 f; LAG Köln v. 18.04.1996 - 4 Ta 265/95 RpflG 1996, 413 f;… Zöller-Geimer, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 114 Rn. 14 m. w. N.).
  • LAG München, 02.10.2014 - 5 Ta 279/14

    Stillschweigender Prozesskostenhilfeantrag für Mehrvergleich

    Dieser Auffassung kann jedoch aus folgenden Gründen nicht gefolgt werden (ähnlich LAG Düsseldorf v. 12.01.2010 - 3 Ta 581/09 - Juris und Hess. LAG v. 01.08.2006 - 19 Ta 373/06 - Juris): 5 Ta 279/14 -4Auch wenn man annimmt, eine stillschweigende Antragstellung sei möglich und mit dem in dem §§ 114, 115 und 117 ZPO geregelten Prozesskostenhilfeverfahren vereinbar, liegt ein stillschweigender Antrag jedenfalls nur dann vor, wenn sich der Wille der Parteien zur Stellung eines Antrags aus den Umständen ergibt.
  • LAG München, 09.07.2014 - 2 Ta 148/14

    Stillschweigender Prozesskostenhilfeantrag für Mehrvergleich

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