Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 24.11.1988 - 3 U 106/88 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1989, 296
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 30.07.2015 - I ZR 250/12
Piadina-Rückruf - Ersatz des Vollziehungsschadens durch eine …
Daran fehlt es, wenn das den Schaden verursachende Verhalten bei objektiver Auslegung des Verbotstitels nicht untersagt war (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Mai 1970 - VI ZR 199/68, juris Rn. 40 [insoweit nicht in BGHZ 54, 76 abgedruckt]; OLG Hamm, GRUR 1989, 296, 296 f.;… Berneke/Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 3. Aufl. Rn. 739;… Retzer in Harte/Henning, UWG, 3. Aufl., § 12 Rn. 700;… MünchKomm.UWG/Schlingloff, 2. Aufl., § 12 Rn. 568;… Sosnitza in Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Aufl., § 12 Rn. 208;… Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 12 Rn. 3.83;… Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl., Kap. 36 Rn. 26;… MünchKomm.ZPO/Drescher, 4. Aufl., § 945 Rn. 22;… Thümmel in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 945 Rn. 22). - KG, 15.04.2010 - 5 W 67/10
Verjährung des lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsanspruchs während des …
Ist wegen eines Wettbewerbsverstoßes eine einstweilige Verfügung im Beschlusswege (zu Recht) ergangen und legt der Antragsgegner dagegen später nach Verjährungseintritt unter Erhebung der diesbezüglichen Einrede Widerspruch ein, so sind die Kosten des daraufhin übereinstimmend für erledigt erklärten Verfahrens regelmäßig dem Antragsgegner aufzuerlegen (Anschluss OLG Celle, Beschluss vom 5. April 2001, 13 W 3/01, GRUR-RR 2001, 285; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. April 1996, 2 W 63/95, WRP 1996, 799; a.M. OLG Hamburg, Urteil vom 24. November 1988, 3 U 106/88, GRUR 1989, 296).Der gegenläufigen Auffassung, ein Antragsteller, der das Eilverfahren gegenstandslos werden lasse, indem er für die Durchsetzbarkeit des zu sichernden Rechts nicht Sorge trage, habe nach übereinstimmender Erledigungserklärung billigerweise die Kosten zu tragen (so OLG Hamburg GRUR 1989, 296), ist entgegenzuhalten, dass es - ohne Schuldnerantrag gemäß § 926 ZPO - ein "Pflicht zur Hauptsachenklageerhebung" nicht gibt, und es für den Gläubiger gute Gründe geben kann, dies zu unterlassen, so etwa, wenn mit der einstweiligen Verfügung eine schnelllebige, inzwischen überholte Werbung untersagt worden ist (…vgl. OLG Celle und OLG Stuttgart, jeweils a.a.O.).
- OLG Köln, 02.09.2013 - 6 W 114/13
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung eines einstweiligen …
Der Senat schließt sich, wie auch das Landgericht, der in der Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung an, dass grundsätzlich eine Kostenbelastung des Antragstellers nicht geboten ist (KG, Beschluss vom 15.4. 2010 - 5 W 67/10 - juris Tz. 1; OLG Celle, Beschl. vom 5.4. 2001 - 13 W 3/01 - GRUR-RR 2001, 285, 286 - Ordnungsschwellengeräte; OLG Stuttgart, Beschl. vom 3.4.1996 - 2 W 63/95 - NJW-RR 1996, 1520; a. A. OLG Hamburg, Urteil vom 24.11.1988 - 3 U 106/88 - GRUR 1989, 296 - Anspruchsverzicht).
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