Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 23.11.2000 - 3 U 13/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3
Irreführung durch Werbung mit der Größe eines Onlinedienstes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg - 406 O 96/99
- OLG Hamburg, 23.11.2000 - 3 U 13/00
- LG Hamburg, 14.12.2001 - 416 O 114/01
- OLG Hamburg, 31.10.2002 - 3 U 12/02
Papierfundstellen
- K&R 2001, 107
- afp 2001, 234
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 07.11.2002 - 6 U 12/00
Spitzenstellungswerbung eines Onlinedienstes im Inland: "Weltweit die Nr. 1"
Immerhin mag bei einem nicht unerheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise der Eindruck hervorgerufen werden, dass ein mit einer weltweiten Spitzenstellung beworbenes Unternehmen auch über eine internationale Bedeutung verfügen und auf den wichtigsten Märkten der Welt vertreten sein müsse (vgl. hierzu OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 73; OLG Hamburg v. 23.11.2000 - 3 U 13/00, OLGReport Hamburg 2001, 211).Die Klägerin, die sich im Jahr 2000 als zweitgrößten Internet-Service-Provider weltweit und im Jahr 1999 als zweitgrößten Onlinedienst der Welt (vgl. OLG Hamburg v. 23.11.2000 - 3 U 13/00, OLGReport Hamburg 2001, 211) bezeichnet hatte, liegt mit derzeit ca. 11 Mio. Kunden weit hinter AOL.
- OLG Hamburg, 31.10.2002 - 3 U 12/02
Wettbewerbsrecht: Irreführende Werbeaussage
Der Senat hatte die Berufung der Beklagten durch Urteil vom 23. November 2000 zurückgewiesen ( Anlage K 3, Az. 3 U 13/00 ).Der Senat hat sich bereits im Verfügungsverfahren in seinem Urteil vom 23. November 2000 ( 3 U 13/00, AfP 2001, 234; Kommunikation & Recht 2001, 107 f. ) zur umstrittenen Werbe aussage "T-Online ist der zweitgrößte Onlinedienst der Welt überhaupt" geäußert, ferner in seinem Urteil vom 4. Oktober 2001 ( Az. 3 U 29/00 - Anlage K 81 - ) zur Werbeaussage "T-Online ist Europas größter Onlinedienst".
- OLG Hamburg, 04.10.2001 - 3 U 29/00
Irreführung; Online; Unlauterer Wettbewerb; Spitzenstellung; Provider; Internet
c) Der Senat hat sich bereits in seinem Urteil vom 23.11.2000 (3 U 13/00, AfP 2001, 234; Kommunikation & Recht 2001, 107 f.) zur Werbeaussage "T-Online ist der zweitgrößte Onlinedienst der Welt" geäußert.
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 22.02.2001 - 3 U 13/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hessen
§ 823 BGB, § 847 BGB
Schmerzensgeld für multiple Frakturen, die zu Dauerschaden mit MdE von 30 % führen - rechtsportal.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schmerzensgeld für multiple Frakturen, die zu Dauerschaden mit MdE von 30 % führen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Gießen, 02.12.1999 - 4 O 47/99
- OLG Frankfurt, 22.02.2001 - 3 U 13/00
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