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Weitere Entscheidung unten: LSG Sachsen, 05.12.1995

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 26.05.1994 - 3 U 13/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,9172
OLG Hamburg, 26.05.1994 - 3 U 13/94 (https://dejure.org/1994,9172)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.05.1994 - 3 U 13/94 (https://dejure.org/1994,9172)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. Mai 1994 - 3 U 13/94 (https://dejure.org/1994,9172)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • uni-marburg.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Persönlichkeitsschutz und Geldersatz (Prof. Dr. Georgios Gounalakis)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 990
  • afp 1995, 504
  • afp 1995, 504 u. 654
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 06.02.2024 - 15 U 314/19

    Dr. Kohl-Richter gegen Dr. Schwan u.a.

    Mit anderen Worten geht es darum, ob die Überlegungen aus der "Herrenreiter"-Entscheidung (BGH v. 14.02.1958 - I ZR 151/56, BGHZ 26, 349, 352 f) für das Recht der Geschäftsanmaßung nach wie vor Geltung haben (…deutlich Staudinger/Bergmann, BGB, 2020, § 687 Rn. 69;… Jauernig/Mansel, BGB, 19. Aufl. 2023, § 687 Rn. 14; siehe auch Schwab, in: Dauner-Lieb/Langen, BGB, 4. Auflage 2021, § 687 Rn. 37 für Nutzung eines Bildes in ehrenrührigem Kontext und ebenso OLG Hamburg v. 26.05.1994 - 3 U 13/94, NJW-RR 1994, 990, 991; siehe ferner etwa Gounalakis, AfP 1998, 10, 19; Canaris, Karlsruher Forum 1996, 58, 60) oder ob man auch hier nicht auf eine individuelle Lizenzierungsbereitschaft des Betroffenen, sondern nur auf die nach objektiven Kriterien zu bestimmende Frage eines Zuweisungsgehalts und der Fremdheit eines Geschäfts und mithin auf eine (abstrakte) rechtliche Dispositionsbefugnis nur des Rechteinhabers abstellen muss, dem de facto die Verwertungsentscheidung aus den Händen genommen wird (…so mit Nuancen im Detail BeckOGK-BGB/Hartmann, Stand: 01.08.2023, § 687 Rn. 63.1, 64; Beuthien, NJW 2003, 1220, 1222;… Grüneberg/Retzlaff, BGB, 83. Aufl. 2024, § 687 Rn. 2b;… MüKo-BGB/Schäfer, 9. Aufl. 2023, § 687 Rn. 18;… Staudinger/Hager, BGB, 2017, § 823 Rn. C 290; Götting, GRUR 2003, 801, 803 f.).

    Denn bei § 687 Abs. 2 BGB geht es um die Übernahme eines fremden, also hypothetisch vom Betroffenen selbst vorzunehmenden Geschäfts, so dass es nur folgerichtig sein dürfte, hier auf eine sog. Lizenzbereitschaft abzustellen, da sonst ein reines Eigengeschäft des Eingreifenden vorliegen würde (siehe nur erneut OLG Hamburg v. 26.05.1994 - 3 U 13/94, NJW-RR 1994, 990, 991 sowie Gounalakis, AfP 1998, 10, 19).

  • OLG Hamburg, 10.12.1998 - 3 U 88/98

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen unautorisierter …

    In Übereinstimmung mit der "Fußballtor"-Entscheidung (…BGH, aaO.) entsteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kein materieller Schaden durch die unbefugte Abbildung einer Person in der Werbung, wenn der Verletzte seine Abbildung in der Werbung auch gegen Entgelt üblicherweise nicht gestattet (BGHZ 26, 349, 352 - Herrenreiter; vgl. auch OLG Hamburg, AfP 1995, 504, ZUM 1995, 202); das gilt auch bei Schadensersatzansprüchen wegen anderer Persönlichkeitsrechtsverletzungen in der Werbung, z.B. durch unbefugte Namensnennung von Künstlern oder Wissenschaftlern, wenn diese ihre Person für Werbezwecke sonst nicht einsetzen (BGH, GRUR 1959, 430 - Catarina Valente, BGHZ 35, 363 - Ginsengwurzel; vgl. auch für unautorisierte Autogrammpostkarten einer Rock-Gruppe: OLG Hamburg - Schulze, OLGZ 268, 5) oder beim Bereicherungsanspruch wegen der unbefugten Verwendung des Firmennamens eines Rennstallbetreibers in der Werbung eines anderen Unternehmens (BGHZ 81, 75 - Carrera).

    (bb) Dieser Rechtsprechung liegt die Überlegung zugrunde, dass das Recht am eigenen Bild bei denjenigen Personen, die die Verwendung ihres Bildnisses zu Werbezwecken zu gestatten pflegen, ein vermögenswertes Ausschließlichkeitsrecht darstellt (BGH, AfP 1992, 149 - Werbefoto; OLG Hamburg, ZUM 1995, 202) bzw. einem ausschließlichen Immaterialgüterrecht nahe kommt; daran fehlt es aber bei Personen, die sich grundsätzlich nicht abbilden lassen (OLG Hamburg, AfP 1995, 504).

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Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 05.12.1995 - L 3 U 13/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8809
LSG Sachsen, 05.12.1995 - L 3 U 13/94 (https://dejure.org/1995,8809)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 05.12.1995 - L 3 U 13/94 (https://dejure.org/1995,8809)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 05. Dezember 1995 - L 3 U 13/94 (https://dejure.org/1995,8809)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Rückwirkende Einkommensanrechnung auf die Hinterbliebenenrente für die Zeit vom 01.01.1992 - 30.04.1993

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Bewilligung von Unfallhinterbliebenenrente; Anrechnung einer Hinterbliebenenrente auf die Altersrente; Änderung der Vorschriften über die Einkommensanrechnung von Witwenrenten auf die Regelaltersrente; Zurechnung des Informationsstandes ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 22.06.1988 - 9a RV 41/86

    Zulässigkeit der Berufung

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.12.1995 - L 3 U 13/94
    Sie beinhalteten damit keine Regelung darüber, ob der Klägerin die darin mitgeteilte Leistung überhaupt zustand oder nicht (vgl. dazu BSG SozR 1300 § 48 Nr. 49 m.w.N.).
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