Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 25.08.2005 - 3 U 133/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
UWG § 6 Abs. 2 Nr. 2
- Kanzlei Prof. Schweizer
Werbevergleich: Werbeträgerkontakte von Pressemedien mit durchschnittlicher Sehbeteiligung von Fersehsendungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wettbewerbswidrigkeit eines Vergleichs von Werbeträgerkontakten von Pressemedien (Nachrichten-Magazin "FOCUS") nach der Media-Analyse mit der durchschnittlichen Sehbeteiligung von Fernsehsendungen (TV-Sendung "SPORTSCHAU") nach dem GfK-Fernsehpanel; Schiefes Bild für den ...
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 29.06.2004 - 312 O 242/04
- OLG Hamburg, 25.08.2005 - 3 U 133/04
Papierfundstellen
- afp 2007, 124
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamburg, 14.06.2007 - 3 U 297/06
Unterlassungsantrag
Eine unzulässige unsachliche Werbung kann dann vorliegen, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalles durch die Werbung ein schiefes Bild zu Lasten des Mitbewerbers hervorgerufen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 25.8.2005, 3 U 133/04; Urteil vom 21.2.2002, 3 U 138/01 = BeckRS 2002 Nr. 30241681, Orientierungssatz in GRUR-RR 2002, 398). - OLG Hamburg, 01.02.2007 - 3 U 117/06
Vergleich eines Durchschnittswertes mit einem möglichen Extremwert eines …
Eine unzulässige unsachliche Werbung kann dann vorliegen, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalles durch die Werbung ein schiefes Bild zu Lasten des Mitbewerbers hervorgerufen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 25.8.2005, 3 U 133/04; Urteil vom 21.2.2002, 3 U 138/01 = BeckRS 2002 Nr. 30241681, Orientierungssatz in GRUR-RR 2002, 398).
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