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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 25.08.2005 - 3 U 133/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6405
OLG Hamburg, 25.08.2005 - 3 U 133/04 (https://dejure.org/2005,6405)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.08.2005 - 3 U 133/04 (https://dejure.org/2005,6405)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. August 2005 - 3 U 133/04 (https://dejure.org/2005,6405)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wettbewerbswidrigkeit eines Vergleichs von Werbeträgerkontakten von Pressemedien (Nachrichten-Magazin "FOCUS") nach der Media-Analyse mit der durchschnittlichen Sehbeteiligung von Fernsehsendungen (TV-Sendung "SPORTSCHAU") nach dem GfK-Fernsehpanel; Schiefes Bild für den ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2007, 124
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamburg, 14.06.2007 - 3 U 297/06

    Unterlassungsantrag

    Eine unzulässige unsachliche Werbung kann dann vorliegen, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalles durch die Werbung ein schiefes Bild zu Lasten des Mitbewerbers hervorgerufen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 25.8.2005, 3 U 133/04; Urteil vom 21.2.2002, 3 U 138/01 = BeckRS 2002 Nr. 30241681, Orientierungssatz in GRUR-RR 2002, 398).
  • OLG Hamburg, 01.02.2007 - 3 U 117/06

    Vergleich eines Durchschnittswertes mit einem möglichen Extremwert eines …

    Eine unzulässige unsachliche Werbung kann dann vorliegen, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalles durch die Werbung ein schiefes Bild zu Lasten des Mitbewerbers hervorgerufen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 25.8.2005, 3 U 133/04; Urteil vom 21.2.2002, 3 U 138/01 = BeckRS 2002 Nr. 30241681, Orientierungssatz in GRUR-RR 2002, 398).
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