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| OLG Frankfurt, 03.02.1961 - 3 U 134/60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1961, 1479
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.04.1954 - IV ZR 177/53
einverständlich falsche Vaterschaftsfeststellung durch Versäumnisurteil - § 826 …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.02.1961 - 3 U 134/60
Aber auch das bloße Gebrauchmachen von einem als unrichtig erkannten Titel kann unter besonderen Umständen sittenwidrig sein (vgl BGH 1954-04-01 IV ZR 177/53 = BGHZ 13, 71).
- BGH, 17.02.1982 - IVb ZR 657/80
Unterhalt und Versorgungsausgleich für den gleichen Zeitraum
Nach allgemeiner Ansicht setzen sich vielmehr die rechtlichen Möglichkeiten der Vollstreckungsabwehrklage nach der Beendigung der Zwangsvollstreckung in der materiell-rechtlichen Bereicherungsklage fort (vgl. OLG Frankfurt NJW 1961, 1479, 1480; BAG NJW 1980, 141 f.;… Stein/Jonas/Münzberg a.a.O. § 767 Rdn. 56;… Zöller/Scherübl ZPO 13. Aufl. § 767 Anm. III 1 a;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann ZPO 40. Aufl. § 767 Anm. 1 Be;… Gaul a.a.O. m.w.N. in Fn. 8). - BGH, 23.01.1985 - VIII ZR 285/83
Wiederholte Vollstreckungsgegenklage und entgegenstehende Rechtskraft eines …
So wird der Beklagte möglicherweise im Hinblick auf Bereicherungsansprüche der Klägerin bei Zahlung auf eine nicht mehr bestehende Schuld gar nicht erst die Vollstreckung aus der Urkunde betreiben, wenn die Klägerin mit ihrer Feststellungsklage durchdringt (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1961, 1479, 1480;… s. hierzu allgemein Stein-Jonas/Münzberg, ZPO, 20. Aufl., § 767, Rdn. 13, 56). - OLG Brandenburg, 25.11.2013 - 11 W 44/13
Anfechtung der Kostenentscheidung des Gerichts im Falle eines sofortigen …
Soweit in den Entscheidungen des Oberlandesgerichtes Frankfurt a.M., Urt. v. 03.02.1961 - 3 U 134/60 (NJW 1961, 1479), und Urt. v. 28.04.1982 - 17 U 182/81 (OLGZ 1982, 357 = MDR 1982, 934), im Zusammenhang mit unzulässigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen die bereicherungsrechtliche Gesamtgläubigerschaft von Gesamtschuldnern bejaht wird, handelt es sich um besondere Fallgestaltungen, die mit der hier vorliegenden nicht vergleichbar sind; im Streitfall steht weder eine positive Forderungsverletzung in Rede noch ist die gerichtliche Geltendmachung des Bereicherungsanspruchs aus einer Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO hervorgegangen. - OLG Schleswig, 29.01.2004 - 5 U 102/03
Präklusion von in einem Vollstreckungsabwehrverfahren unterlassenem Vorbringen …
Im Übrigen besteht Gewissheit zunächst allein darin, dass die Möglichkeit der Vollstreckungsabwehrklage die Berufung gegen das Ersturteil nicht ausschließt (die Anordnung einer entsprechenden Subsidiarität der Vollstreckungsabwehrklage in § 635 Abs. 2 des Entwurfs der CPO - vgl. Hahn, Die gesammten Materialien zu den Reichsjustizgesetzen II (1881) - war in die endgültige Fassung des § 686 Abs. 2 CPO (§ 767 Abs. 2 ZPO heutiger Zählung) nicht übernommen worden) und deshalb ein der materiellen Rechtslage widersprechender Vollstreckungserfolg jedenfalls dann mit einer Bereicherungs- oder Schadensersatzklage bekämpft werden kann, wenn - vorbehaltlich der Rechtskraft eines anderweitigen Urteils - der Schuldner Einwendungen mit einer Vollstreckungsklage hätte geltend machen können, eine derartige aber nicht erhoben hatte (BGH NJW 1986, 2047, 2048; BGH NJW 1993, 3318, 3320; ebenso bereits OLG Frankfurt NJW 1961, 1479, 1480). - LAG Hessen, 15.09.2008 - 16 Sa 839/08
Titelmissbrauch - nachlässige Prozessführung - Versäumnisurteil
Insoweit kann es dahinstehen, ob die Klägerin mit der nach Zustellung der Klage des Erblassers auf die Septembervergütung erfolgten Zahlung der EUR 2.051,17 auch, für den Erblasser erkennbar, den Zweck verfolgte, die Erwirkung eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels durch den Erblasser auszuschließen (vgl. OLG Frankfurt a.M. 03. Februar 1961 NJW 1961, 1479,15480; J. Braun NJW 1979, 2380), Ein Anspruch der Klägerin scheitert jedenfalls daran, dass ein solcher Anspruch der Klägerin wegen Versäumung tariflicher Ausschlussfristen verfallen ist.
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