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Weitere Entscheidung unten: LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2012

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.09.2010 - 3 U 15/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,37718
OLG Frankfurt, 22.09.2010 - 3 U 15/10 (https://dejure.org/2010,37718)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.09.2010 - 3 U 15/10 (https://dejure.org/2010,37718)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. September 2010 - 3 U 15/10 (https://dejure.org/2010,37718)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01

    Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2010 - 3 U 15/10
    Ein Kürzungsrecht der Beklagten aus § 5 Abs. 2 MB/KK, die den hier zugrunde liegenden allgemeinen Versicherungsbedingungen entsprechen, erstreckt sich nicht auf Übermaßvergütungen (BGH Versicherungsrecht 2003, 581).
  • LG Duisburg, 14.02.2017 - 1 O 86/16

    Erstattung von Rechnungsbeträgen eines Zahnarztes für die Behandlung eines …

    Die Beweislast für die medizinische Notwendigkeit einer Heilbehandlung trägt der Versicherungsnehmer (vgl. BGH, Beschluss vom 28.04.2004, Aktenzeichen IV ZR 42/03; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.09.2010, Aktenzeichen 3 U 15/10).
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2012 - L 3 U 15/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,32056
LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2012 - L 3 U 15/10 (https://dejure.org/2012,32056)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.08.2012 - L 3 U 15/10 (https://dejure.org/2012,32056)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. August 2012 - L 3 U 15/10 (https://dejure.org/2012,32056)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 SGB 7, § 7 SGB 7, § 8 SGB 7, § 56 SGB 7, § 48 Abs 3 SGB 10
    Gesetzliche Unfallversicherung: Nachträgliche Erhöhung einer Verletztenrente; Voraussetzung der Zurechnung einer psychischen Störung zu einem Unfallereignis; Einbeziehung eines Abänderungsbescheides in ein Klageverfahren gegen einen Rentenbescheid

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2 SGB 7, § 7 SGB 7, § 8 SGB 7, § 56 SGB 7, § 48 Abs 3 SGB 10, § 96 SGG
    Unfall - Verletztenrente - Unfallfolgen - hinreichende Wahrscheinlichkeit - psychische Unfallfolgen - Abschmelzung - Minderung der Erwerbsfähigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BSG, 29.08.1996 - 4 RA 54/95

    Erhöhung der Altersrente wegen Hinausschiebens des Versicherungsfalls

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2012 - L 3 U 15/10
    So gesehen erscheint die Abschmelzungsregelung als eine solche, die erst bei einer künftigen Änderung der Verhältnisse i.S.v. § 48 Abs. 1 (oder Abs. 2 SGB X), welche Bedingung für die Anwendung des § 48 Abs. 3 SGB X zugunsten des Berechtigten ist (vgl. zu dieser Anforderung, BSG, Urteil vom 29. August 1996 - 4 RA 54/95 -, zitiert nach juris Rn. 24), zum Zuge kommt und so den Bestand des Rechts bzw. das Stammrecht weder ändert noch ersetzt.
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2012 - L 3 U 15/10
    Es muss eine kausale Verknüpfung des Unfalls mit der betrieblichen Sphäre bestehen, mithin eine rechtliche Zurechnung für besonders bezeichnete Risiken der Arbeitswelt beziehungsweise gleichgestellter Tätigkeiten, für deren Entschädigung die gesetzliche Unfallversicherung als spezieller Zweig der Sozialversicherung einzustehen hat, und zwar nicht nur im Sinne einer Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne, sondern auch im Sinne der Zurechnung des eingetretenen Erfolges zum Schutzbereich der unfallversicherungsrechtlichen Norm als eines rechtlich wesentlichen Kausalzusammenhangs (Zurechnungslehre der wesentlichen Bedingung, ständige Rechtsprechung, etwa BSG, Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, zitiert nach juris Rn. 13 ff.).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit - …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2012 - L 3 U 15/10
    Diese zumeist in jahrzehntelanger Entwicklung von der Rechtsprechung sowie dem versicherungsrechtlichen und versicherungsmedizinischen Schrifttum herausgearbeiteten Erfahrungssätze sind bei der Beurteilung der MdE zu beachten; sie sind zwar nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend, bilden aber die Grundlage für eine gleiche, gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis und unterliegen einem ständigen Wandel (BSG, Urteil vom 22. Juni 2004 - B 2 U 14/03 R -, zitiert nach juris Rn. 12).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm: …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2012 - L 3 U 15/10
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (etwa BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -, zitiert nach juris Rn. 15).
  • BSG, 22.06.1988 - 9a RV 46/86

    Sozialleistung - Höhe - Aussparung - Feststellung - Anpassungsbescheid

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2012 - L 3 U 15/10
    Zwar mag für die Einordnung als Änderungsbescheid i.S.v. § 96 SGG sprechen, dass der unter Bezugnahme auf § 48 Abs. 3 SGB X ergangene Bescheid eine gegenüber der Rücknahme nach § 45 SGB X zwar weniger weitgehende, aber immerhin doch einschneidende Beseitigung der Bestandskraft mit sich bringt, so dass in diesem Umfang die Feststellung der Rechtswidrigkeit nach § 48 Abs. 3 SGB X ebenso rechtsgestaltend wie die Rücknahme nach § 45 SGB X ist (Bundessozialgericht , Urteil vom 22. Juni 1988 - 9/9a RV 46/86 -, zitiert nach juris Rn. 22).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2013 - L 8 U 4645/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gegenstand des Rechtsstreits - Zugunstenverfahren …

    Ein Abschmelzungsbescheid nach § 48 Abs. 3 SGB 10 wird nicht nach § 96 SGG Gegenstand des Rechtsstreits um eine Zugunstenentscheidung nach § 44 SGB 10, mit der der Versicherungsträger die Rücknahme der Rentenfestsetzung der Höhe nach abgelehnt hat (Fortführung von LSG Berlin-Potsdam vom 30.8.2012 - L 3 U 15/10 - betreffend Abschmelzungsbescheid und Rentenbewilligung).

    Eine Abänderung oder ein Ersetzen setzt allgemein voraus, dass der Regelungsgegenstand des neu einzubeziehenden Verwaltungsakts mit demjenigen des früheren identisch ist, was durch einen Vergleich der Verfügungssätze festgestellt werden muss (LSG Berlin Brandenburg, Urteil vom 30.08.2012 - L 3 U 15/10, Juris Rn. 24).

    Der Senat schließt sich insofern den Ausführungen des LSG Berlin-Brandenburg im Urteil vom 30.08.2012 (L 3 U 15/10, Juris Rn. 25) an.

  • LSG Baden-Württemberg, 14.05.2013 - L 11 KR 1553/11
    Eine Abänderung oder ein Ersetzen setzt allgemein voraus, dass der Regelungsgegenstand des neu einzubeziehenden Verwaltungsakts mit demjenigen des früheren identisch ist, was durch einen Vergleich der Verfügungssätze festgestellt werden muss (Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg 30.08.2012, L 3 U 15/10, juris RdNr 24).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2018 - L 17 U 27/18

    Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit in der gesetzlichen …

    Mit dieser Rechtsfolge greift § 48 Abs. 3 SGB X gerade nicht in den geschützten Bestand einer Leistung ein und nimmt nichts, sondern beschränkt vielmehr nur als Regelung des materiellen Leistungsrechts die an sich dem Betroffenen auf Grund der wesentlichen Änderung zustehende Leistungserhöhung (…Schütze in: von Wulffen, SGB X, 8. Auflage 2014, § 48 Rn. 32; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. August 2012 - L 3 U 15/10 -, juris Rn. 25).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2013 - L 6 U 1023/13
    Die Bemessung der MdE hängt also von zwei Faktoren ab (vgl. zum Folgenden LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. August 2012 - L 3 U 15/10 - juris): Den verbliebenen Beeinträchtigungen des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens und dem Umfang der dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten.
  • LSG Baden-Württemberg, 07.09.2016 - L 2 R 5354/13
    Der Schutz erstreckt sich auf den Zahlbetrag (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.8.2012 - L 3 U 15/10 - juris Rn. 24 ff. zur Abschmelzung nach Erhebung einer Klage gegen einen Unfallrentenbescheid; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 25.1.2013 - L 8 U 4645/11 juris Rn. 33 ff. zur Abschmelzung im Rechtsstreit um eine Zugunstenentscheidung im Rahmen der Unfallrente).
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