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| OLG Hamburg, 16.11.2000 - 3 U 150/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 176
Erklärung einer Prozessvollmacht gegenüber dem abmahnenden Rechtsanwalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg - 312 O 128/00
- OLG Hamburg, 16.11.2000 - 3 U 150/00
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamburg, 31.01.2002 - 3 U 83/01
Zu den Anforderungen eines Aufhebungsgrundes für eine Verbotsverfügung
Der Senat hat bereits in zwei gleich gelagerten Fällen ebenso entschieden (OLG Hamburg, Urteil vom 16. November 2000 - 3 U 150/00; Beschluss vom 28. Dezember 2000 - 3 U 171/00). - OLG Hamburg, 28.12.2000 - 3 U 171/00
Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Zustellung an die Partei …
(bb) Aus eben diesen Gründen hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 16. November 2000 (3 U 150/00: U B GmbH gegen H & N.) eine fast gleich lautende Wendung in einem Anwaltsschreiben (dort: "Für eine eventuelle Klage Ihrer Partei bin ich zustellungsbevollmächtigt") ebenfalls als Erklärung im Sinne einer Prozessvollmacht und nicht im Sinne einer bloßen Zustellungsbevollmächtigung angesehen; die dortige beklagte Partei hatte zu Recht beanstandet, dass ihr durch das erstinstanzliche Urteil gemäß § 344 ZPO die Kosten ihrer Säumnis auferlegt worden sind, weil die Klage objektiv zu Unrecht unmittelbar der beklagten Partei und nicht - wie nach § 176 ZPO erforderlich - ihrem Prozessbevollmächtigten zugestellt worden war.
dejure.org
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