Zivilprozessordnung
Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510c) |
Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a) |
Titel 3 - Versäumnisurteil (§§ 330 - 347) |
Ist das Versäumnisurteil in gesetzlicher Weise ergangen, so sind die durch die Versäumnis veranlassten Kosten, soweit sie nicht durch einen unbegründeten Widerspruch des Gegners entstanden sind, der säumigen Partei auch dann aufzuerlegen, wenn infolge des Einspruchs eine abändernde Entscheidung erlassen wird.
entscheidung § 336Rechtsmittel bei Zurückweisung § 337Vertagung von Amts wegen § 338Einspruch § 339Einspruchsfrist § 340Einspruchsschrift § 340aZustellung der Einspruchsschrift § 341Einspruchsprüfung § 341aEinspruchstermin § 342Wirkung des zulässigen Einspruchs § 343Entscheidung nach Einspruch § 344Versäumniskosten § 345Zweites Versäumnisurteil § 346Verzicht und Zurücknahme des Einspruchs § 347Verfahren bei Widerklage und Zwischenstreit
Rechtsprechung zu § 344 ZPO
1.685 Entscheidungen zu § 344 ZPO in unserer Datenbank:
- OLG Köln, 15.01.2019 - 17 W 173/18
Begriff der Kosten der Säumnis i.S. von § 344 ZPO
- BGH, 11.01.2022 - VIII ZB 44/21
Kostenentscheidung lässt Raum für Durchsetzung materiell-rechtlicher ...
- OLG Köln, 13.11.2017 - 17 W 210/17
- LG Freiburg, 21.01.2019 - 9 T 56/18
Kostenfestsetzung: Klagerücknahme nach vorausgegangenem Versäumnisurteil gegen ...
- AG Brandenburg, 27.09.2021 - 31 C 159/21
Vollstreckungsbescheid nicht in "gesetzlicher Weise" ergangen: Kostentragung nach ...
- KG, 13.12.2005 - 1 W 454/05
Rechtsanwaltsgebühr: Entstehen der Terminsgebühr bei "Flucht in die Säumnis"
- KG, 15.08.2008 - 1 W 398/08
Kostenfestsetzung: Weitere Terminsgebühr bei Erwirken eines Versäumnisurteils in ...
- BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 123/19
Nachtarbeitszuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG
- LG Saarbrücken, 22.01.2021 - 13 S 110/20
Zur Mithaftung eines Verkehrsteilnehmers, der entgegen § 7a Abs. 3 Satz 1 StVO ...
- VerfG Brandenburg, 17.11.2017 - VfGBbg 22/17
Verfassungsbeschwerde unzulässig; mangelnde Begründung; rechtliches Gehör; (kein) ...
§ 344 ZPO in Nachschlagewerken
- § 344 ZPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Versäumnisurteil
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 344 ZPO:
- Gerichtskostengesetz (GKG)
- Gebührenvorschriften
- § 38 (Verzögerung des Rechtsstreits)