Zivilprozessordnung
| Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510c) |
| Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a) |
| Titel 3 - Versäumnisurteil (§§ 330 - 347) |
Ist das Versäumnisurteil in gesetzlicher Weise ergangen, so sind die durch die Versäumnis veranlassten Kosten, soweit sie nicht durch einen unbegründeten Widerspruch des Gegners entstanden sind, der säumigen Partei auch dann aufzuerlegen, wenn infolge des Einspruchs eine abändernde Entscheidung erlassen wird.
entscheidung § 336Rechtsmittel bei Zurückweisung § 337Vertagung von Amts wegen § 338Einspruch § 339Einspruchsfrist § 340Einspruchsschrift § 340aZustellung der Einspruchsschrift § 341Einspruchsprüfung § 341aEinspruchstermin § 342Wirkung des zulässigen Einspruchs § 343Entscheidung nach Einspruch § 344Versäumniskosten § 345Zweites Versäumnisurteil § 346Verzicht und Zurücknahme des Einspruchs § 347Verfahren bei Widerklage und Zwischenstreit
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Rechtsprechung zu § 344 ZPO
2.029 Entscheidungen zu § 344 ZPO in unserer Datenbank:
- OLG Köln, 15.01.2019 - 17 W 173/18
Kostenrecht; Kosten der Säumnis und nachfolgender Vergleich
- AG Brandenburg, 27.09.2021 - 31 C 159/21
Vollstreckungsbescheid nicht in "gesetzlicher Weise" ergangen: Kostentragung nach ...
- OLG München, 11.11.2025 - 9 U 863/25
Mitverschulden des Mandanten im Anwaltshaftungsprozess nach Beauftragung eines ...
- BGH, 26.03.2026 - IX ZR 52/24
Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid: Verwerfung durch zweites VU?
- OLG Köln, 13.11.2017 - 17 W 210/17
- KG, 27.03.2025 - 12 U 68/24
Feststellung der Nichtigkeit der Gesellschafterlisten; Aufhebung der ...
- OLG Hamm, 08.05.2025 - 22 U 45/23
Verpflichtung des Verkäufers von Wohneigentum zur Offenbarung von zurückliegenden ...
- LG München I, 26.07.2024 - 37 O 2100/22
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
- OLG Karlsruhe, 26.06.2024 - 6 U 158/21
Schadensersatzanspruch aufgrund des Kaufs eines Mercedes-Benz C 200 CDI mit einem ...
- VerfG Brandenburg, 17.11.2017 - VfGBbg 22/17
Verfassungsbeschwerde unzulässig; mangelnde Begründung; rechtliches Gehör; (kein) ...
§ 344 ZPO in Nachschlagewerken
- § 344 ZPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Versäumnisurteil
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 344 ZPO:
- Gerichtskostengesetz (GKG)
- Gebührenvorschriften
- § 38 (Verzögerung des Rechtsstreits)