Zivilprozessordnung
| Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510c) |
| Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a) |
| Titel 3 - Versäumnisurteil (§§ 330 - 347) |
1Insoweit die Entscheidung, die auf Grund der neuen Verhandlung zu erlassen ist, mit der in dem Versäumnisurteil enthaltenen Entscheidung übereinstimmt, ist auszusprechen, dass diese Entscheidung aufrechtzuerhalten sei. 2Insoweit diese Voraussetzung nicht zutrifft, wird das Versäumnisurteil in dem neuen Urteil aufgehoben.
entscheidung § 336Rechtsmittel bei Zurückweisung § 337Vertagung von Amts wegen § 338Einspruch § 339Einspruchsfrist § 340Einspruchsschrift § 340aZustellung der Einspruchsschrift § 341Einspruchsprüfung § 341aEinspruchstermin § 342Wirkung des zulässigen Einspruchs § 343Entscheidung nach Einspruch § 344Versäumniskosten § 345Zweites Versäumnisurteil § 346Verzicht und Zurücknahme des Einspruchs § 347Verfahren bei Widerklage und Zwischenstreit
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Rechtsprechung zu § 343 ZPO
920 Entscheidungen zu § 343 ZPO in unserer Datenbank:
- BGH, 09.01.2025 - I ZB 40/24
Mitwirkung eines Richters an einem die Instanz nicht abschließenden ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 27.03.2025 - I ZB 40/24
Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes wegen Mitwirkung an angefochtenem ...
- BGH, 27.03.2025 - I ZB 40/24
- BGH, 26.03.2026 - IX ZR 52/24
Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid: Verwerfung durch zweites VU?
- OLG Karlsruhe, 22.03.2022 - 17 U 811/19
- OLG Frankfurt, 30.06.2022 - 16 U 260/20
Diesel-Skandal: Keine Anhaltspunkte für sittenwidrige Schädigung bei Motortyp ...
- BGH, 03.09.2020 - III ZR 56/19
Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer insolventen GmbH persönlich auf ...
- BVerfG, 19.11.2024 - 1 BvR 202/24
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer Gehörsrüge
- OLG Saarbrücken, 20.05.2021 - 4 U 21/20
1. Die Gemeinde haftet für den nicht ordnungsgemäßen Zustand eines der ...
- BGH, 15.05.2025 - IX ZB 8/25
Keine Befugnis der Zivilkammer zur selbständigen Entscheidung über die ...
- OLG Saarbrücken, 21.07.2021 - 4 U 33/20
Zustandekommen eines Darlehensvertrags bei Genehmigung des Vertragsabschlusses ...
Querverweise
Auf § 343 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Urteil
- § 321a (Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör)
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
- Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen
- Urteilsverfahren
- Beschwerdeverfahren, Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- § 78a (Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör)
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Verfahren
- Verwaltungssachen
- Gemeinsame Bestimmungen für Rechtsbehelfsverfahren
- § 69 (Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör)
- Finanzgerichtsordnung (FGO)
- Verfahren
- Rechtsmittel und Wiederaufnahme des Verfahrens
- Beschwerde, Erinnerung, Anhörungsrüge
- § 133a
- EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetz (EU-VSchDG)
- Rechtsschutz bei bestimmten Verwaltungsmaßnahmen
- § 28 (Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör)
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- Verfahren und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
- Beschwerde
- § 83a (Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör)
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Rechtsmittel und Wiederaufnahme des Verfahrens
- Beschwerde, Erinnerung, Anhörungsrüge
- § 152a [Anhörungsrüge]
Redaktionelle Querverweise zu § 343 ZPO:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Zwangsvollstreckung
- Allgemeine Vorschriften
- § 709 S. 2 (Vorläufige Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung) (zu § 343 S. 1)