Zivilprozessordnung
Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510c) |
Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a) |
Titel 3 - Versäumnisurteil (§§ 330 - 347) |
Einer Partei, die den Einspruch eingelegt hat, aber in der zur mündlichen Verhandlung bestimmten Sitzung oder in derjenigen Sitzung, auf welche die Verhandlung vertagt ist, nicht erscheint oder nicht zur Hauptsache verhandelt, steht gegen das Versäumnisurteil, durch das der Einspruch verworfen wird, ein weiterer Einspruch nicht zu.
entscheidung § 336Rechtsmittel bei Zurückweisung § 337Vertagung von Amts wegen § 338Einspruch § 339Einspruchsfrist § 340Einspruchsschrift § 340aZustellung der Einspruchsschrift § 341Einspruchsprüfung § 341aEinspruchstermin § 342Wirkung des zulässigen Einspruchs § 343Entscheidung nach Einspruch § 344Versäumniskosten § 345Zweites Versäumnisurteil § 346Verzicht und Zurücknahme des Einspruchs § 347Verfahren bei Widerklage und Zwischenstreit
Rechtsprechung zu § 345 ZPO
284 Entscheidungen zu § 345 ZPO in unserer Datenbank:
- OLG Jena, 03.07.2020 - 4 U 1201/19
Zum Begriff des "Verhandelns zur Hauptsache" i.S.d. § 345 ZPO
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2020 - 6 Sa 226/19
Unzulässige Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil
- BGH, 22.09.2010 - VIII ZR 182/09
Notwendiger Inhalt einer Terminsladung: Belehrung über die Anfechtbarkeit eines ...
- BGH, 06.10.2011 - IX ZB 148/11
Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil wegen nachträglichen Auffindens einer ...
- OLG Brandenburg, 24.05.2012 - 5 U 88/11
Zivilgerichtliches Verfahren: Säumnis einer Partei trotz Anwesenheit im Termin; ...
- BGH, 05.12.2019 - III ZB 23/19
Erhebung einer statthaften Anhörungsrüge i.R.d. Anspruchs auf wirkungsvollen ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2020 - 6 Sa 227/19
Unzulässige Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil
- OLG Saarbrücken, 16.02.2022 - 5 U 28/21
Die Säumung des beklagten Versicherers ist nicht unverschuldet, wenn sein ...
- BGH, 22.02.2017 - IV ZB 8/16
Säumnis des Prozessbevollmächtigten im Anwaltsprozess: Umfang der ...
Zum selben Verfahren:
§ 345 ZPO in Nachschlagewerken
- § 345 ZPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Versäumnisurteil
Querverweise
Auf § 345 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Mahnverfahren
- § 700 (Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid)
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
- Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen
- Urteilsverfahren
- Erster Rechtszug
- § 59 (Versäumnisverfahren)
Redaktionelle Querverweise zu § 345 ZPO:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Rechtsmittel
- Berufung
- § 514 II (Versäumnisurteile)