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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 19.01.2004

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 29.03.2004 - 3 U 160/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4076
OLG Rostock, 29.03.2004 - 3 U 160/03 (https://dejure.org/2004,4076)
OLG Rostock, Entscheidung vom 29.03.2004 - 3 U 160/03 (https://dejure.org/2004,4076)
OLG Rostock, Entscheidung vom 29. März 2004 - 3 U 160/03 (https://dejure.org/2004,4076)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    InsO § 131

  • Deutsches Notarinstitut

    InsO § 131
    Inkongruente Deckung bei Ablösung von Schulden, die nicht zur Lastenfreistellung oder als berechtigte Genehmigungsauflage erforderlich ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1; InsO § 143 Abs. 1
    Pflicht zur Rückgewähr einer empfangenen Zahlung zur Insolvenzmasse bei inkongruenter Deckungshandlung gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch gegen Land auf Zurückgewährung des auf ein Notaranderkonto zugeflossenen Betrages zur Insolvenzmasse; Wirksamkeit der Anfechtung einer Zahlung als wirksame inkongruente Deckungshandlung im Sinne der Insolvenzordnung; Rechtmäßigkeit der Einordnung der Auszahlung ...

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 46 (Entscheidungsbesprechung)

    § 131 InsO
    Insolvenzanfechtung bei inkongruenter Direktzahlung des Schuldners eines insolventen Schuldners an dessen Gläubiger (RA Dr. Kristof Biehl; Neue Justiz 11/2004; S. 518-519)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 1515
  • NJ 2004, 518
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.12.2003 - IX ZR 199/02

    Anfechtung von Leistungen zur Abwendung eines angekündigten Insolvenzantrags; …

    Auszug aus OLG Rostock, 29.03.2004 - 3 U 160/03
    Ebenso ist inkongruent eine Leistung zur Abwendung eines Insolvenzantrags (BGH ZIP 2004, 319 = WM 2004, 299).
  • BGH, 11.04.2002 - IX ZR 211/01

    Anfechtbarkeit einer Leistungauf eine fällige Forderung zur Vermeidung einer …

    Auszug aus OLG Rostock, 29.03.2004 - 3 U 160/03
    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Leistung des Schuldners zur Vermeidung einer Zwangsvollstreckung inkongruent ist, auch wenn der Gläubiger Anspruch auf die Zahlung hat (vgl. BGHZ 136, 309; BGH NJW 2002, 2568 = ZIP 2002, 1159; BGH ZIP 2002, 228; BGH NJW-RR 2003, 1201 = ZIP 2003, 1304).
  • BGH, 09.09.1997 - IX ZR 14/97

    Konkursanfechtung bezüglich die Pfändung von Geld

    Auszug aus OLG Rostock, 29.03.2004 - 3 U 160/03
    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Leistung des Schuldners zur Vermeidung einer Zwangsvollstreckung inkongruent ist, auch wenn der Gläubiger Anspruch auf die Zahlung hat (vgl. BGHZ 136, 309; BGH NJW 2002, 2568 = ZIP 2002, 1159; BGH ZIP 2002, 228; BGH NJW-RR 2003, 1201 = ZIP 2003, 1304).
  • BGH, 15.05.2003 - IX ZR 194/02

    Anfechtbarkeit von Leistungen zur Abwendung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Rostock, 29.03.2004 - 3 U 160/03
    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Leistung des Schuldners zur Vermeidung einer Zwangsvollstreckung inkongruent ist, auch wenn der Gläubiger Anspruch auf die Zahlung hat (vgl. BGHZ 136, 309; BGH NJW 2002, 2568 = ZIP 2002, 1159; BGH ZIP 2002, 228; BGH NJW-RR 2003, 1201 = ZIP 2003, 1304).
  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 159/00

    Kenntnis des Gläubigers von der Krise; Ersatzaussonderung von …

    Auszug aus OLG Rostock, 29.03.2004 - 3 U 160/03
    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Leistung des Schuldners zur Vermeidung einer Zwangsvollstreckung inkongruent ist, auch wenn der Gläubiger Anspruch auf die Zahlung hat (vgl. BGHZ 136, 309; BGH NJW 2002, 2568 = ZIP 2002, 1159; BGH ZIP 2002, 228; BGH NJW-RR 2003, 1201 = ZIP 2003, 1304).
  • BGH, 06.06.2002 - IX ZR 425/99

    Direktzahlungen des Auftraggebers an einen Nachunternehmer als inkongruente …

    Auszug aus OLG Rostock, 29.03.2004 - 3 U 160/03
    Eine solche Direktzahlung des Schuldners der Schuldnerin an deren Gläubiger ist regelmäßig besonders verdächtig, weil sie an den Zahlungsverzug der Schuldnerin und deren Zahlungsschwierigkeiten anknüpft und somit inkongruent ist (BGH ZInsO 2002, 766 [Nichtannahmebeschluss zu OLG Dresden ZIP 1999, 2161];… Kirchhof in: Münchener Kommentar zur InsO, § 131 Rz. 35;… Kreft in: Heidelberger Kommentar zur InsO, 3. Aufl., § 131, Rz. 9).
  • OLG Dresden, 11.11.1999 - 4 U 2045/99

    Rechte des Konkursverwalters über das Vermögen des Generalunternehmers bei …

    Auszug aus OLG Rostock, 29.03.2004 - 3 U 160/03
    Eine solche Direktzahlung des Schuldners der Schuldnerin an deren Gläubiger ist regelmäßig besonders verdächtig, weil sie an den Zahlungsverzug der Schuldnerin und deren Zahlungsschwierigkeiten anknüpft und somit inkongruent ist (BGH ZInsO 2002, 766 [Nichtannahmebeschluss zu OLG Dresden ZIP 1999, 2161];… Kirchhof in: Münchener Kommentar zur InsO, § 131 Rz. 35;… Kreft in: Heidelberger Kommentar zur InsO, 3. Aufl., § 131, Rz. 9).
  • LG München I, 31.07.2003 - 32 O 15557/02

    Anfechtbarkeit einer Schuldnerzahlung zur Vermeidung der Inanspruchnahme einer …

    Auszug aus OLG Rostock, 29.03.2004 - 3 U 160/03
    Indessen ist die Inkongruenz einer unter Druck erbrachten Leistung nicht auf die Androhung derartiger Maßnahmen beschränkt; auch anderer Druck, der dem in wirtschaftlicher Hinsicht gleich- oder nahekommt und die Leistungsmotivation des zur freiwilligen Leistung nicht bereiten Schuldners herstellt, lässt die Leistung inkongruent werden (Lindemann EWiR 2003, 1153, [1154]).
  • LG Stralsund, 25.04.2003 - 5 O 245/02

    Möglichkeit der Anfechtung einer vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens …

    Auszug aus OLG Rostock, 29.03.2004 - 3 U 160/03
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stralsund vom 25.04.2003 (Az.: 5 O 245/02) abgeändert und wie folgt gefasst:.
  • OLG Hamburg, 16.02.2022 - 12 U 12/18

    Insolvenzanfechtung: Inkongruente Zahlungen eines Insolvenzschuldners aufgrund …

    Die Frage, wie der "Druck", um in den Bereich der Inkongruenz zu kommen, aus der verobjektivierten Sicht der Schuldnerin beschaffen sein muss, wird in der Rechtsprechung und Literatur durchaus differenziert erörtert (vgl. z.B. OLG Rostock, Urteil vom 29.03.2004, 3 U 160/03 - juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.03.2002, 6 U 150/01 - juris; LG München I, Urteil vom 31.07.2003, 32 O 15557/02 - juris; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.07.2009, 6 Sa 146/09 m.w.N. - juris; LG Stade, Urteil vom 19.01.2005, 2 S 55/04 - juris; Berbuer, Inkongruenz durch Drohung des Gläubigers nicht nur bei Drohung mit Zwangsvollstreckung oder Insolvenzantrag?, NZI 2016, 717 ff.).
  • OLG Köln, 30.11.2006 - 2 U 86/06

    Anfechtbarkeit einer Zahlung zur Abwendung einer angekündigten Sperre der …

    So hat das OLG Rostock in der auch von der Berufung zitierten Entscheidung (ZIP 2004, 1515 = ZInsO 2004, 933) die Inkongruenz deshalb bejaht, weil die Behörde die Erteilung der begehrten Zustimmung nicht von einer Zahlung abhängig machen durfte, da die Genehmigung nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen versagt werden durfte, die indes nicht vorlagen.
  • LAG Sachsen, 03.07.2014 - 8 Sa 170/14

    Insolvenzanfechtung - Rückzahlung einer Arbeitsvergütung

    Das Oberlandesgericht Rostock habe im Urteil vom 29.03.2004 (Az. 3 U 160/03, ZInsO 2004, 933 ff.) Inkongruenz sogar für Zahlungen von offenen Treuhandkonten angenommen.

    Der vorliegende Fall ist damit auch nicht vergleichbar der Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock vom 29.03.2004 (Az. 3 U 160/03, entnommen der Datenbank JURIS).

  • LAG Sachsen, 10.04.2014 - 8 Sa 39/14

    Rückzahlung von Arbeitsvergütung bei Insolvenzanfechtung

    Das Oberlandesgericht Rostock habe im Urteil vom 29.03.2004 (Az. 3 U 160/03, ZInsO 2004, 933 ff.) Inkongruenz sogar für Zahlungen von offenen Treuhandkonten angenommen.

    Der vorliegende Fall ist damit auch nicht vergleichbar der Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock vom 29.03.2004 (Az. 3 U 160/03, entnommen der Datenbank JURIS).

  • OLG Köln, 31.08.2006 - 2 U 3/06

    Anfechtbarkeit einer Zahlung zur Abwehr einer angekündigten Sperre der …

    So hat das OLG Rostock (ZInsO 2004, 933) eine inkongruente Deckung für den Fall bejaht, dass die Behörde die Zustimmung zu der Übertragung von Bergbaurechten durch den Schuldner an einen Dritten von dem Ausgleich rückständiger Förderabgaben abhängig machte.
  • OLG Köln, 02.11.2006 - 2 U 86/06

    Anfechtbarkeit einer Zahlung zur Abwendung einer angekündigten Sperre der …

    So hat das OLG Rostock in der auch von der Berufung zitierten Entscheidung (ZInsO 2004, 933) die Inkongruenz deshalb bejaht, weil die Behörde die Erteilung der begehrten Zustimmung nicht von einer Zahlung abhängig machten durfte, da die Genehmigung nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen versagt werden durfte, die indes nicht vorlagen.
  • OLG Köln, 07.09.2006 - 2 W 19/06

    Vorliegen der inkongruenten Befriedigung eines Insolvenzgläubigers; Abschluss …

    So hat das OLG Rostock in der auch von dem Antragsteller herangezogenen Entscheidung (ZInsO 2004, 933) eine inkongruente Deckung für den Fall bejaht, dass die Behörde die Zustimmung zu der Übertragung von Bergbaurechten durch den Schuldner an einen Dritten von dem Ausgleich rückständiger Förderabgaben abhängig machte.
  • LG Halle, 20.12.2007 - 1 S 82/07

    Insolvenzanfechtung mangels Kenntnis einer möglichen Zahlungsunfähigkeit sowie …

    Im übrigen war es vor diesem Hintergrund entgegen der von dem OLG Rostock in seinem Urteil vom 29.3.2004, 3 U 160/03 (nach [...]), vertretenen und von dem Kläger geteilten Ansicht keine unübliche Vorgehensweise, dass der Notar einen Kaufpreis direkt an einen Gläubiger des Verkäufers auszahlt.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.01.2004 - 3 U 160/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9126
OLG Hamm, 19.01.2004 - 3 U 160/03 (https://dejure.org/2004,9126)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.01.2004 - 3 U 160/03 (https://dejure.org/2004,9126)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Januar 2004 - 3 U 160/03 (https://dejure.org/2004,9126)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • rechtsportal.de

    BGB § 847 (a.F.); BGB § 823
    Zur Feststellung eines ärztlichen Behandlungsfehlers nach Verkehrsunfall

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schmerzensgeld gegen eine Arzt wegen Erblindung eines Auges nach einem Unfall; Voraussetzungen einer schuldhaften Verletzung von Sorgfaltspflichten des Behandlungsvertrages; Fehlerhafte Behandlung eines Arztes bei einer Konsiliaruntersuchung; Sorgfaltspflichtverletzung ...

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