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Weitere Entscheidungen unten: OLG Frankfurt, 05.12.2002 | OLG Hamm, 15.04.2002

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 26.06.2002 - 3 U 165/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7992
OLG Bamberg, 26.06.2002 - 3 U 165/01 (https://dejure.org/2002,7992)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 26.06.2002 - 3 U 165/01 (https://dejure.org/2002,7992)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 26. Juni 2002 - 3 U 165/01 (https://dejure.org/2002,7992)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    BGB § 143; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 546 Abs. 2 a. F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123
    Anfechtung eines Grundstückskaufvertrages wegen arglistigen Verschweigens von Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbefall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Kaufvertrages wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels; Feuchtigkeitsschäden als wesentlicher Mangel am Haus; Grundlagen der Beweiswürdigung; Offenbarungspflicht eines Mangels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Offenbarungspflicht des Verkäufers hinsichtlich Mängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Offenbarungspflicht von Mängeln einer Immobilie

  • RA Kotz (Leitsatz und Zusammenfassung)

    Ein Hausverkäufer muss den Käufer auf Mängel und Belästigungen hinweisen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schimmel verschwiegen - Hausverkäuferin muss sich arglistige Täuschung vorwerfen lassen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Immobilienkauf: Mängel am Haus

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • KG, 07.02.1969 - 5 U 1579/68
    Auszug aus OLG Bamberg, 26.06.2002 - 3 U 165/01
    Die Existenz und der Umfang einer Offenbarungspflicht hängt nämlich zum einen grundsätzlich von der Qualifikation der Vertragsparteien ab, zum anderen aber auch von der Möglichkeit und Fähigkeit des Käufers zur Prüfung des Kaufgegenstandes (vgl. BGH NJW 1971, 1791; Weber NJW 1970, 430;… Honsel-Staudinger, a.a.O., Rdnr. 30).
  • OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 21 U 57/05

    Mangel einer Kaufsache: Schimmelbildung an Wohnhaus aufgrund von unzureichender …

    Wenn der Verkäufer eines Hausanwesens Kenntnis von erheblichen Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzbefall in dem Gebäude hat, muss er den Käufer, der - wie im vorliegenden Fall der Kläger - diese Mängel bei einer Hausbesichtigung nicht erkennen konnte, darauf hinweisen (vgl. OLG Bamberg, OLGR 2003, 131).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.12.2002 - 3 U 165/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11464
OLG Frankfurt, 05.12.2002 - 3 U 165/01 (https://dejure.org/2002,11464)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.12.2002 - 3 U 165/01 (https://dejure.org/2002,11464)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Dezember 2002 - 3 U 165/01 (https://dejure.org/2002,11464)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungsleistungen wegen eines Wasserschadens durch Bruch einer Wasserleitung; Obliegenheitspflichtverletzung im Rahmen einer Gebäudeversicherung ; Wasserschaden durch Frosteinwirkung; Erforderlichkeit der Kontrolle von Heizungsanlagen; Absperrung und Entleerung von ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 22.03.2000 - 7 U 37/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2002 - 3 U 165/01
    Werden nämlich in einem ungenutzten Gebäude wasserführende Anlagen und Leitungen nicht entleert, hat der Versicherungsnehmer in der kalten Jahrszeit während der Frostperiode zumindest halbwöchentliche Kontrollen der Heizungsanlage durchführen (OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 22.3.2000- Az. 7 U 37/99, OLG Report 2000, S. 226 ff).
  • OLG Frankfurt, 07.01.1987 - 17 U 27/86
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2002 - 3 U 165/01
    Das Nichtabsperren und Nichtentleeren von Wasserleitungen in leerstehenden Gebäudeteilen zur kalten Jahreszeit ist bereits als grob fahrlässig einzustufen (…OLG Stuttgart in VersR 1989, S. 958;… LG Düsseldorf in VersR 1998, S. 1109; OLG Frankfurt in NJW-RR 1987, S. 611).
  • OLG Stuttgart, 25.04.1989 - 10 U 137/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2002 - 3 U 165/01
    Das Nichtabsperren und Nichtentleeren von Wasserleitungen in leerstehenden Gebäudeteilen zur kalten Jahreszeit ist bereits als grob fahrlässig einzustufen (OLG Stuttgart in VersR 1989, S. 958;… LG Düsseldorf in VersR 1998, S. 1109;… OLG Frankfurt in NJW-RR 1987, S. 611).
  • LG Düsseldorf, 26.06.1997 - 11 O 269/96

    Nicht abgesperrte Wasserleitung im nicht beheizbaren Dachgeschoß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2002 - 3 U 165/01
    Das Nichtabsperren und Nichtentleeren von Wasserleitungen in leerstehenden Gebäudeteilen zur kalten Jahreszeit ist bereits als grob fahrlässig einzustufen (…OLG Stuttgart in VersR 1989, S. 958; LG Düsseldorf in VersR 1998, S. 1109;… OLG Frankfurt in NJW-RR 1987, S. 611).
  • OLG Brandenburg, 11.02.2026 - 11 U 47/25

    Zahlungsanspruch eines Versicherten auf Leistungen aus einer …

    Bei leerstehenden Gebäuden ohne entleerte und abgestellte Wasserleitungen wurde insoweit eine halbwöchentliche Kontrolle als erforderlich angesehen (OLG Frankfurt/M., Urt. v. 05.12.2002 - 3 U 165/01;… OLG Stuttgart, Urt. v. 04.03.2004 - 7 U 166/03, r + s 2004, 151, beck-online).
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   OLG Hamm, 15.04.2002 - 3 U 165/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,66970
OLG Hamm, 15.04.2002 - 3 U 165/01 (https://dejure.org/2002,66970)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.04.2002 - 3 U 165/01 (https://dejure.org/2002,66970)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. April 2002 - 3 U 165/01 (https://dejure.org/2002,66970)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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