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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 20.12.2001 - 3 U 172/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12185
OLG Hamburg, 20.12.2001 - 3 U 172/01 (https://dejure.org/2001,12185)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.12.2001 - 3 U 172/01 (https://dejure.org/2001,12185)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 3 U 172/01 (https://dejure.org/2001,12185)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterlassungsanspruch nach § 15 Abs. 2 und 4 Markengesetz (MarkenG); Verwechslungsgefahr zwischen den Firmenbezeichnungen "Promed Arzneimittel GmbH" und "Promedt Consulting GmbH"; Bestimmtheit des Klagantrages ; Fehlen näherer Bezeichnung des Geschäftsbetriebs und der ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 11.11.1999 - 3 U 14/98
    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2001 - 3 U 172/01
    Das Landgericht hatte ihre Klage durch Urteil vom 10. Dezember 1997 abgewiesen, der Senat ihre Berufung durch Urteil vom 11. November 1999 zurückgewiesen ( Az. 3 U 14/98 ).

    Die Bereiche der Klägerin und der Muttergesellschaft der Beklagten stehen sich aber so nahe, daß zwischen deren beiderseitigen Firmen an sich Verwechslungsgefahr besteht, wie der Senat in seinem Urteil vom 11. November 1999 in der Sache 3 U 14/98 angenommen hatte.

    Das hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 11. November 1999 in der Sache 3 U 14/98 festgestellt.

    Im übrigen ist die Existenz des Vertrages durch die protokollierte, glaubhafte Aussage des Zeugen Dr. xxxxxxxxxxx in dem Verfahren 3 U 14/98 bewiesen.

  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98

    CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2001 - 3 U 172/01
    Bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr ist von dem Grundsatz auszugehen, daß zwischen dem wirtschaftlichen Abstand der Tätigkeitsgebiete der Parteien, der Kennzeichnungskraft des Kennzeichens der Klägerin und dem Ähnlichkeitsgrad der einander gegenüberstehenden Bezeichnungen eine Wechselwirkung besteht, die eine Berücksichtigung aller insoweit maßgebenden Umstände erfordert ( ständige Rspr.; BGH GRUR 2001, 1161, 1162 "CompuNet/ComNet" ).
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