Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 20.12.2001 - 3 U 172/01 |
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MarkenG § 15
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MarkenG § 15
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterlassungsanspruch nach § 15 Abs. 2 und 4 Markengesetz (MarkenG); Verwechslungsgefahr zwischen den Firmenbezeichnungen "Promed Arzneimittel GmbH" und "Promedt Consulting GmbH"; Bestimmtheit des Klagantrages ; Fehlen näherer Bezeichnung des Geschäftsbetriebs und der ...
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 05.04.2001 - 315 O 584/97
- OLG Hamburg, 20.12.2001 - 3 U 172/01
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG Hamburg, 11.11.1999 - 3 U 14/98
Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2001 - 3 U 172/01
Das Landgericht hatte ihre Klage durch Urteil vom 10. Dezember 1997 abgewiesen, der Senat ihre Berufung durch Urteil vom 11. November 1999 zurückgewiesen ( Az. 3 U 14/98 ).Die Bereiche der Klägerin und der Muttergesellschaft der Beklagten stehen sich aber so nahe, daß zwischen deren beiderseitigen Firmen an sich Verwechslungsgefahr besteht, wie der Senat in seinem Urteil vom 11. November 1999 in der Sache 3 U 14/98 angenommen hatte.
Das hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 11. November 1999 in der Sache 3 U 14/98 festgestellt.
Im übrigen ist die Existenz des Vertrages durch die protokollierte, glaubhafte Aussage des Zeugen Dr. xxxxxxxxxxx in dem Verfahren 3 U 14/98 bewiesen.
- BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98
CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr
Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2001 - 3 U 172/01
Bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr ist von dem Grundsatz auszugehen, daß zwischen dem wirtschaftlichen Abstand der Tätigkeitsgebiete der Parteien, der Kennzeichnungskraft des Kennzeichens der Klägerin und dem Ähnlichkeitsgrad der einander gegenüberstehenden Bezeichnungen eine Wechselwirkung besteht, die eine Berücksichtigung aller insoweit maßgebenden Umstände erfordert ( ständige Rspr.; BGH GRUR 2001, 1161, 1162 "CompuNet/ComNet" ).
- KG, 12.08.2013 - 8 U 3/13
Mischmietverhältnis: Was gilt?
Dem hat sich der erkennende Senat (Urteil vom 26.1.1995 - 8 U 7899/93 - GE 1995, 1205; Teilurteil vom 27.7.2000 - 8 U 5667/97 - GE 2001, 1466; Urteil vom 11.3.2002 - 8 U 6289/00 - GE 2002, 796) ebenso angeschlossen wie das OLG Köln (Urteil vom 12.6.2001 - 3 U 172/01 - ZMR 2001, 963), das OLG Stuttgart (Urteil vom 31.3.2008 - 5 U 199/07 - MDR 2008, 1091) und der 12. Zivilsenat des Kammergerichts (Beschluss vom 17.6.2010 - 12 U 51/09 - ZMR 2010, 897).
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