Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 11.10.1991 - 3 U 174/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 547
- GRUR 1992, 73
- ZUM 1992, 267
- afp 1992, 161
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Karlsruhe, 21.08.2014 - 11 Wx 92/13
Handelsregister: Amtslöschung einer Gesellschaft wegen erheblicher …
- KG, 07.01.2000 - 5 U 7969/99
Ähnlichkeit der Bezeichnung eines Fernsehsenders mit dem Werktitel einer …
Aufgrund dieser Assoziationen und des guten Rufs erreicht die Antragstellerin mit der Verwendung ihres Titels ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit und beutet auf diese Weise objektiv den guten Ruf des Titel der Antragstellerin für sich aus (vgl. OLG Hamburg GRUR 1999, 76, 78 - Tagesschau I; GRUR 1992, 73, 74 f. - Tagesbild). - OLG Hamburg, 27.02.1992 - 3 U 24/92
Umfang des Titelschutzes der Bezeichnung "Tagesschau"
Die Unlauterkeit folgt aus den gleichen Erwägungen, mit denen der Senat durch Urteil vom 11. Oktober 1991 (Az.: 324 O 406/91 = 3 U 174/91) den Titel "Tagesbild" und durch Beschluss vom 02. Dezember 1991 (Az.: 324 O 705/91 = 3 W 136/91) den Titel "Pro 7 - Tagesbild" verboten hat.
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