Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 31.07.1992 - 3 U 18/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Leistungsfreiheit eines Unfallversicherers wegen der Obliegenheitsverletzung des Versicherten durch Falschbeantwortung einer Frage nach dem Bestehen weiterer Unfallversicherungen bei anderen Gesellschaften; Ärztliche Feststellung als Erfordernis für eine ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 20.12.1989 - 14 O 1079/88
- OLG Saarbrücken, 31.07.1992 - 3 U 18/90
Papierfundstellen
- VersR 1993, 569
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (10)
- OLG Saarbrücken, 06.12.1989 - 5 U 33/89
Falsche Angaben des Versicherungsnehmers über anderweitig bestehende …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.07.1992 - 3 U 18/90
Als sachdienlich anerkannt ist in diesem Zusammenhang auch die Frage nach anderweitig bestehenden Unfallversicherungsverträgen (BGH VersR 82, 182, 183; OLG Saarbrücken VersR 1990, 1142 [OLG Saarbrücken 06.12.1989 - 5 U 33/89] ; nunmehr auch OLG Hamm VersR 1988, 371; RuS 1988, 347 unter Aufgabe seiner früher abweichenden Auffassung in VersR 1985, 469).Der Kläger hat, was erforderlich gewesen wäre (BGH VersR 1963, 134 [BGH 03.12.1962 - II ZR 47/60] ; OLG Saarbrücken VersR 1990, 1142 [OLG Saarbrücken 06.12.1989 - 5 U 33/89] ), die in der Schadensanzeige (Bl. 227 d.A.) unter Nr. 10 gestellte Frage nach weiteren Unfallversicherungen nicht vollständig und damit nicht richtig beantwortet.
Ein vorsätzliches Verhalten des Versicherungsnehmers wird vermutet (OLG Saarbrücken VersR 1990, 1142 [OLG Saarbrücken 06.12.1989 - 5 U 33/89] m.w.N.).
Die Beklagte kann sich auf Leistungsfreiheit nach § 6 Abs. 3 VVG jedoch nur berufen, wenn die Obliegenheitsverletzung geeignet war, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und wenn dem Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden zur Last fällt (BGH VersR 82, 182, 183; VersR 77, 1021, 1022; VersR 70, 241, 242; OLG Saarbrücken VersR 1990, 1142, 1143) [OLG Saarbrücken 06.12.1989 - 5 U 33/89] .
Die unzureichende und teilweise unvollständige Angabe der anderweitigen Versicherungen war auch generell geeignet, die Interessen der Beklagten ernsthaft zu gefährden (OLG Saarbrücken VersR 1990, 1142, 1143) [OLG Saarbrücken 06.12.1989 - 5 U 33/89] .
- BGH, 28.06.1978 - IV ZR 7/77
Voraussetzungen der Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers
Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.07.1992 - 3 U 18/90
Die ärztliche Feststellung als Erfordernis für eine Invaliditätsentschädigung ist echte Anspruchsvoraussetzung, die nicht von einem Verschulden des Versicherungsnehmers abhängt (BGH VersR 1978, 1036, 1037 re.Sp.; OLG Frankfurt ZfS 1988, 258, 259;… Bruck-Möller-Wagner, VVG §§ 179-185 [Unfallversicherung], 8. Aufl., Anm. G 307).Diese Regelung verfolgt den Zweck, den Versicherer vor einer Inanspruchnahme aus den regelmäßig schwer aufklärbaren und unübersehbaren Spätschäden zu schützen, deren Mitversicherung zu einer unangemessenen Erhöhung der Prämie führen würde (BGH VersR 1978, 1036, 1037;… Bruck-Möller-Wagner a.a.O.).
Tatsachen dafür, daß die Berufung der Beklagten auf den Fristablauf nach § 8 II AUB mit den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht vereinbar ist (vgl. hierzu BGH VersR 1978, 1036, 1038), sind vom Kläger nicht vorgetragen und auch nicht ersichtlich.
- BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 133/80
Bestehen einer Leistungspflicht aus einem Unfallversicherungsvertrag - …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.07.1992 - 3 U 18/90
Als sachdienlich anerkannt ist in diesem Zusammenhang auch die Frage nach anderweitig bestehenden Unfallversicherungsverträgen (BGH VersR 82, 182, 183; OLG Saarbrücken VersR 1990, 1142 [OLG Saarbrücken 06.12.1989 - 5 U 33/89] ; nunmehr auch OLG Hamm VersR 1988, 371; RuS 1988, 347 unter Aufgabe seiner früher abweichenden Auffassung in VersR 1985, 469).Gegen die Bejahung eines objektiven Verstoßes gegen die Auskunftspflicht spricht nicht der Umstand, daß sich die Beklagte die Angaben über weitere Unfallversicherung bei der "S." hätte beschaffen können (BGH VersR 1982, 182, 183 re.Sp.;… Prölss/Martin, VVG , 24. Aufl., § 34 Anm. 2 C m.w.N.).
Die Beklagte kann sich auf Leistungsfreiheit nach § 6 Abs. 3 VVG jedoch nur berufen, wenn die Obliegenheitsverletzung geeignet war, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und wenn dem Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden zur Last fällt (BGH VersR 82, 182, 183; VersR 77, 1021, 1022; VersR 70, 241, 242; OLG Saarbrücken VersR 1990, 1142, 1143) [OLG Saarbrücken 06.12.1989 - 5 U 33/89] .
- BGH, 13.07.1977 - IV ZR 127/76
Versicherungsschutz für den Einbruch in eine Wohnung - Treffen vorsätzlich …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.07.1992 - 3 U 18/90
Die Beklagte kann sich auf Leistungsfreiheit nach § 6 Abs. 3 VVG jedoch nur berufen, wenn die Obliegenheitsverletzung geeignet war, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und wenn dem Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden zur Last fällt (BGH VersR 82, 182, 183; VersR 77, 1021, 1022; VersR 70, 241, 242; OLG Saarbrücken VersR 1990, 1142, 1143) [OLG Saarbrücken 06.12.1989 - 5 U 33/89] .Ein nur geringes Verschulden, das der Versicherungsnehmer zu beweisen hat (BGH VersR 77, 1021, 1022), liegt vor, wenn es sich um ein Fehlverhalten handelt, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (BGH VersR 76, 383, 384; VersR 77, 1021, 1022).
- OLG Hamm, 30.09.1987 - 20 U 58/87
Unfallversicherung; Schadensanzeige; Vertragsantrag
Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.07.1992 - 3 U 18/90
Als sachdienlich anerkannt ist in diesem Zusammenhang auch die Frage nach anderweitig bestehenden Unfallversicherungsverträgen (BGH VersR 82, 182, 183; OLG Saarbrücken VersR 1990, 1142 [OLG Saarbrücken 06.12.1989 - 5 U 33/89] ; nunmehr auch OLG Hamm VersR 1988, 371; RuS 1988, 347 unter Aufgabe seiner früher abweichenden Auffassung in VersR 1985, 469).Die Erfahrung zeigt, daß das Bestehen mehrerer gleichartiger Versicherungsverträge Grund und Motiv sein kann, einen Versicherungsfall bewußt und gewollt herbeizuführen und/oder schwerere Folgen und einen längeren Heilverlauf vorzutäuschen (OLG Hamm VersR 1988, 371).
- BGH, 16.01.1970 - IV ZR 645/68
Verwirkung des Versicherungsschutzes
Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.07.1992 - 3 U 18/90
Die Beklagte kann sich auf Leistungsfreiheit nach § 6 Abs. 3 VVG jedoch nur berufen, wenn die Obliegenheitsverletzung geeignet war, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und wenn dem Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden zur Last fällt (BGH VersR 82, 182, 183; VersR 77, 1021, 1022; VersR 70, 241, 242; OLG Saarbrücken VersR 1990, 1142, 1143) [OLG Saarbrücken 06.12.1989 - 5 U 33/89] . - BGH, 03.12.1962 - II ZR 47/60
Rückgriff des Haftpflichtversicherers gegen den mitversicherten Fahrer
Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.07.1992 - 3 U 18/90
Der Kläger hat, was erforderlich gewesen wäre (BGH VersR 1963, 134 [BGH 03.12.1962 - II ZR 47/60] ; OLG Saarbrücken VersR 1990, 1142 [OLG Saarbrücken 06.12.1989 - 5 U 33/89] ), die in der Schadensanzeige (Bl. 227 d.A.) unter Nr. 10 gestellte Frage nach weiteren Unfallversicherungen nicht vollständig und damit nicht richtig beantwortet. - OLG Hamm, 19.05.1982 - 20 U 388/81
Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.07.1992 - 3 U 18/90
Eine "dauernde Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit" erfordert die Feststellung, daß die Arbeitsfähigkeit auf nicht absehbare Zeit, jedenfalls aber voraussichtlich länger als auf drei Jahre nach Abschluß der ärztlichen Behandlung, beeinträchtigt ist (OLG Hamm VersR 1983, 530;… Wussow/Pürckhauer, AUB 6. Aufl. § 7 Rdnr. 12, jeweils mit weiteren Nachweisen). - OLG Hamm, 30.05.1984 - 20 U 385/83
Versicherung; Schadenanzeige; Sachdienlichkeit
Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.07.1992 - 3 U 18/90
Als sachdienlich anerkannt ist in diesem Zusammenhang auch die Frage nach anderweitig bestehenden Unfallversicherungsverträgen (BGH VersR 82, 182, 183; OLG Saarbrücken VersR 1990, 1142 [OLG Saarbrücken 06.12.1989 - 5 U 33/89] ; nunmehr auch OLG Hamm VersR 1988, 371; RuS 1988, 347 unter Aufgabe seiner früher abweichenden Auffassung in VersR 1985, 469). - OLG Hamm, 11.05.1988 - 20 U 211/87
Beantragung der Erhöhung der Versicherungssumme durch die Ehefrau als …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.07.1992 - 3 U 18/90
Als sachdienlich anerkannt ist in diesem Zusammenhang auch die Frage nach anderweitig bestehenden Unfallversicherungsverträgen (BGH VersR 82, 182, 183; OLG Saarbrücken VersR 1990, 1142 [OLG Saarbrücken 06.12.1989 - 5 U 33/89] ; nunmehr auch OLG Hamm VersR 1988, 371; RuS 1988, 347 unter Aufgabe seiner früher abweichenden Auffassung in VersR 1985, 469).
- OLG Saarbrücken, 22.11.2006 - 5 U 269/06
Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung bei Verneinung der Frage in …
Beim Bestehen mehrerer Unfallversicherungen besteht aber regelmäßig Anlass für weitere diesbezügliche Aufklärungen und Ermittlungen, denn in diesem Fall ist der Anreiz, fingierte Unfallanzeigen einzureichen, besonders hoch (…vgl. BGH, Urt. v. 24.06.1981 - IVa ZR 133/80, VersR 1982, 182 (183);… OLG Saarbrücken, Urt. v. 18.06.1985 - 2 U 167/83, VersR 1987, 98 (99);… Senat, Urt. v. 06.12.1989 - 5 U 33/89, VersR 1990, 1142 f; OLG Saarbrücken, Urt. v. 31.07.1992 - 3 U 18/90, VersR 1993, 569 (570); OLG Köln, VersR 1995, 1435 (1436);… Prölss/Martin-Knappmann, aaO., § 9 AUB 94, Rdnr. 9). - OLG Saarbrücken, 15.10.2003 - 5 U 300/03
Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch falsche …
bb) Auch war das Verschulden subjektiv von einigem Gewicht, da ein vorsätzliches Verschweigen der wahren Unfallursache kein Fehlverhalten darstellt, für das ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufbringen müsste (…vgl. BGH, Urt. v. 7.12.1983 - IVa ZR 231/81 VersR 1984, 228, 229; OLG Saarbrücken VersR 1993, 569, 571). - OLG Frankfurt, 20.09.2000 - 7 U 189/99
Einmaliges Betätigen des Türschlosses - unverzügliche Vorlage der Stehlgutliste
Es lag allenfalls ein Fehlverhalten vor, dass auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer, auch einer Wissenserklärungsvertreterin leicht unterlaufen kannte und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermochte (vgl. auch BGH VersR 1984, 228; BGH VersR 1977, 1021; OLG Hamm VersR 1982, 1891; OLG Köln r + s 1994, 316, OLG Saarbrücken VersR 1993, 569).
- OLG Saarbrücken, 12.03.2003 - 5 U 460/01
Unfallversicherung: Voraussetzungen der Leistungsfreiheit wegen vorsätzlicher …
So hat die Rechtsprechung entschieden, dass ein Versicherungsnehmer, der die Frage nach dem Bestehen anderer Unfallversicherungen bejaht und die Frage nach Namen und Anschriften bei anderen Gesellschaften mit einem Verweis auf einen Versicherungsvermittler beantwortet, seine Auskunftspflicht verletzt (OLG Saarbrücken 31.7.1992 - 3 U 18/90, VersR 93, 569 - Revision vom BGH nicht angenommen, IV ZR 212/92). - OLG Köln, 27.05.1997 - 9 U 225/96
Unrichtige Angaben des Versicherungsnehmers zu Vorschäden, Versicherungsrecht, …
Nach der Fassung des § 6 Abs. 3 VVG obliegt es nämlich dem Versicherungsnehmer zu beweisen, daß die Verletzung der Obliegenheit nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht ( vgl. BGH VersR 1986, 1233, 1234; r+s 1993, 321, 322; OLG Köln VersR 1984, 378; OLG Saarbrücken VersR 1993, 569, 570; OLG Frankfurt/M. VersR 1994, 927, 928; Senat r+s 1995, 206 ). - OLG Köln, 17.06.2003 - 9 U 214/02
Falsche Angaben i.R.e. einer Schadensanzeige für die Versicherung durch einen …
Dieses läge dann nicht vor, wenn es sich bei der Obliegenheitsverletzung um ein Fehlverhalten handeln würde, das auch einem sonst ordentlichen und sorgfältigen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen und für das der Versicherer deshalb Verständnis aufbringen kann (BGH r+s 89, 5, 6; OLG Saarbrücken VersR 1993, 569, 571). - OLG Köln, 06.06.2000 - 9 U 162/99 Kein erhebliches, sondern nur geringes Verschulden des Versicherungsnehmers mit der Folge der Leistungspflicht des Versicherers liegt vor, wenn es sich nach den Umständen um ein Fehlverhalten handelt, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (BGH r+s 1989, 5 f; OLG Saarbrücken VersR 1993, 569 ff).
- OLG Köln, 13.05.2003 - 9 U 156/02 Dieses läge dann nicht vor, wenn es sich bei der Obliegenheitsverletzung um ein Fehlverhalten handeln würde, dass auch einem ordentlichen und sorgfältigen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen und für das der Versicherer deshalb Verständnis aufbringen kann (BGH r+s 89, 5, 6; OLG Saarbrücken VersR 1993, 569, 571).
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Rechtsprechung
| SG Saarbrücken, 29.05.1991 - S 3 U 18/90 |
Verfahrensgang
- SG Saarbrücken, 29.05.1991 - S 3 U 18/90
- LSG Saarland, 23.01.1992 - L 2 U 53/91
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