Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 11.01.1995 - 3 U 2/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- archive.org
Haftung einer Bausparkasse und des von ihr empfohlenen selbständigen Finanzierungsberaters für Beratungspflichtverletzung (Mitverschuldens des Kunden)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Aufklärungspflicht des Bausparkassenunternehmens gegenüber Kunden, Eigenhaftung des Vertreters, Vertreterhaftung, c. i. c, Beraterhaftung, Finanzierungsberater, Baufinanzierung, Finanzierungsvermittlung, Pflichten des Finanzierungsvermittlers, Befragungspflicht, ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 276 § 278 § 675
Umfang der Beratungspflicht einer Bausparkasse und Haftung bei Einschaltung eines Finanzierungsberaters - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftung; Bank; Bausparkasse; Finanzierungsberatung
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Finanzierungsberatung; Haftung einer Bausparkasse
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Haftet eine Bausparkasse bei ungenügender Finanzierungsberatung? (IBR 1996, 83)
Papierfundstellen
- MDR 1995, 276
- VersR 1996, 108
- WM 1995, 747
- BB 1995, 2080
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- OLG Celle, 04.10.1989 - 3 U 298/88
Zu einem Schadensersatzanspruch aus Culpa in contrahendo; Verletzung von …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.01.1995 - 3 U 2/94
Führt eine Bausparkasse eine Finanzierungsberatung durch, so hat sie den Kunden vollständig und richtig zu beraten (Anschluß OLG Celle, 1989-10-04, 3 U 298/88, NJW-RR 1990, 878).Führt eine Bausparkasse eine Finanzierungsberatung durch, so hat sie den Kunden vollständig und richtig zu beraten (OLG Düsseldorf WM 1986, 253; OLG Celle NJW-RR 1990, 878).
- BGH, 20.03.1979 - VI ZR 30/77
Verjährungsbeginn bei Ansprüchen aus § 945 ZPO
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.01.1995 - 3 U 2/94
Diese entstanden für die erfolgreiche Abwehr einer unbegründeten (doppelten) Forderung der Immobilienmaklerin K. Es kann offen bleiben, ob ein Anspruch der Klägerin gegen die Beklagten schon daran scheitert, daß der Klägerin möglicherweise ein Anspruch gegen die Immobilienmaklerin zusteht (in der Rechtsprechung des BGH wurde in vergleichbaren Fällen ein materiellrechtlicher Kostenerstattungsanspruch aus positiver Vertragsverletzung wegen der Abwehr unberechtigter Ansprüche abgelehnt, vgl. BGHZ 20, 170, 172; BGH NJW 1980, 189 f).
- OLG Karlsruhe, 24.11.2004 - 15 U 4/01
Haftung einer Bausparkasse: Finanzierung des Erwerbs einer "Schrottimmobilie"
Die Anforderungen an die Finanzierungsberatung einer Bausparkasse sind insbesondere grundlegend dargestellt worden in den Entscheidungen des OLG Celle (NJW-RR 1990, 878, 879) und des OLG Karlsruhe (WM 1995, 747, 748). - OLG Köln, 10.10.2007 - 13 U 84/07
Zur Haftung der darlehensgebenden Bank wegen unterlassener Aufklärung
Der Hinweis der Kläger in diesem Zusammenhang (Seite 2 des Schriftsatzes vom 28.02.2007, Bl. 52 GA) auf das Urteil des OLG Karlsruhe vom 11.01.1995 - 3 U 2/94 - (= WM 1995, 747 ff.) greift nicht, denn dort ging es um den hier nicht vorliegenden Fall, dass eine Bausparkasse nicht von dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages abgeraten hatte, obwohl die Vorfinanzierung noch nicht gesichert war. - LG Karlsruhe, 11.12.2006 - 10 O 150/05 Die Kammer schließt sich insoweit der vom Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 24.11.2004 - Az. 15 U 4/01 - geäußerten Rechtsauffassung an (OLG Karlsruhe, ZIP 2005, 698, 704 ff. [OLG Karlsruhe 24.11.2004 - 15 U 4/01] ; vgl. auch OLG Oldenburg, Urteil vom 19.07.2005, Az. 12 U 127/04 - allerdings für einen Klage gegen die Verkäuferin, zur Finanzierungsberatung einer Bausparkasse insbesondere vgl. u.a. OLG Celle vom 08.03.2005 - 16 U 193/04 -, NJW-RR 1990, 878, 879; OLG Karlsruhe WM 1995, 747, 748 [OLG Karlsruhe 11.01.1995 - 3 U 2/94] ).
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