Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 3 U 28/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Gewährleistung beim Tierkauf: Mangelhaftigkeit eines Dressurpferdes wegen einer Spat-Erkrankung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Pferde - Pferd
- pferdesport-und-recht.de (Leitsatz)
Alter
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 10.01.2005 - 2 O 157/03
- OLG Stuttgart, 19.12.2005 - 3 U 28/05
- OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 3 U 28/05
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- OLG Hamm, 15.10.2004 - 19 U 75/04
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 3 U 28/05
Der Senat setzt sich mit seiner Ansicht, dass es für das Vorliegen eines Mangels solchermaßen ausreiche, wenn die Lahmheit erst nach Gefahrübergang eintrete, auch nicht in Widerspruch zum Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 15.10.2004 - Az. 19 U 75/04.Nach der bereits angeführten Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm - 19 U 75/04 - soll grobe Fahrlässigkeit dann gegeben sein, wenn bei dem untersuchten Pferd bei Gefahrübergang degenerative Veränderungen vorliegen, diese im Rahmen einer Ankaufsuntersuchung anhand von Röntgenbildern erläutert und die Risiken aufgezeigt werden und erst danach die Lahmheit auftritt.
- BGH, 08.07.2003 - VI ZR 304/02
Begriff des Diagnosefehlers
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 3 U 28/05
Die Klägerin ist nicht gehalten, ihre Klage hinsichtlich der entstandenen und immer wieder neu entstehenden Kosten - während des Prozesses fortlaufend - in ein Leistungs- und ein Feststellungsbegehren aufzuspalten, solange mit der Entstehung weiteren Aufwandes noch zu rechnen ist (vgl. BGH NJW 2003, 2827; BGH NJW 1999, 3774). - BGH, 28.09.1999 - VI ZR 195/98
Verjährungsunterbrechung gem. § 211 Abs. 2 BGB; Feststellungsinteresse für …
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 3 U 28/05
Die Klägerin ist nicht gehalten, ihre Klage hinsichtlich der entstandenen und immer wieder neu entstehenden Kosten - während des Prozesses fortlaufend - in ein Leistungs- und ein Feststellungsbegehren aufzuspalten, solange mit der Entstehung weiteren Aufwandes noch zu rechnen ist (vgl. BGH NJW 2003, 2827; BGH NJW 1999, 3774).
- BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03
Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 3 U 28/05
Rn. 50 (1) Der Senat teilt insofern die Auffassungen des Landgerichts nicht und legt seiner Entscheidung auch nicht den erstinstanzlich festgestellten Sachverhalt zugrunde, weil er die erhobenen Beweise nach erneuter umfassender Beweisaufnahme abweichend würdigt (vgl. BGH NJW 2005, 1583). - BGH, 03.07.1992 - V ZR 97/91
Culpa in contrahendo und Sachmangelhaftung bei Verkauf einer Gaststätte
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 3 U 28/05
Nach einer Auffassung gehören hierzu auch äußere Umstände, wirtschaftliche und rechtliche Bezüge, die ihren Grund im tatsächlichen Zustand der Sache selbst haben und ihr auf eine gewisse Dauer anhaften (Palandt/Putzo, BGB, § 434, Rn. 10f. zum neuen Recht unter Berufung auf eine Entscheidung des BGH (NJW 1992, 2564) zu § 459 a.F.). - BGH, 15.11.2001 - I ZR 182/99
Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im …
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 3 U 28/05
Rn. 63 aa) Die notwendige grobe Fahrlässigkeit ist dann gegeben, wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird und schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt werden bzw. das nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten müsste (vgl. BGH NJW-RR 2002, 1108) oder wenn Umstände vorhanden sind, die zur besonderen Vorsicht mahnen (Jauernig/Berger, BGB, § 443, Rn.5). - OLG Köln, 24.06.1994 - 20 U 11/94
Aufschiebend bedingter Kaufvertrag über ein Pferd unter der Bedingung einer …
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 3 U 28/05
Schließlich ist die von ihr angeführte Entscheidung des OLG Köln (MDR 1995, 31) nicht einschlägig.
- LG Bonn, 18.03.2015 - 13 O 68/14
Rügeobliegenheit bei einem handelrechtlichen Werklieferungsvertrag
Daher sind sowohl die eigenen Mitarbeiter als auch die Mitarbeiter beauftragter Fremdfirmen, welche für den Käufer die erforderliche Untersuchung der Ware vornehmen, als Erfüllungsgehilfen des Käufers anzusehen, für deren Verschulden er gemäß § 278 Satz 1 BGB in gleichem Umfang wie für eigenes Verschulden einzustehen hat (…so auch: Caspers, in: Staudinger, BGB, 2014, § 278 Rn. 45 a.E;… Grundmann, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, § 278 Rn. 24;… Wolf, in: Sorgel, BGB, 12. Auflage, § 278 Rn. 16;… Lorenz, in: Beckscher Online-Kommentar, § 278 BGB Rn. 23; a.A. lediglich: OLG Stuttgart, Urteil vom 8. Februar 2006 - 3 U 28/05 -, juris, jedoch ohne Begründung und Auseinandersetzung mit der Gegenansicht).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 19.12.2005 - 3 U 28/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zivilprozessrecht: Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 42 Abs. 2 § 406 Abs. 1 Satz 1
Befangenheit eines Sachverständigen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Befangenheit: Beteiligung nur einer Partei an Befunderhebung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Befangenheit eines Sachverständigen bei Beteiligung nur einer Partei an der Befunderhebung vorausgehender Maßnahmen ; Erstreckung des Grundsatzes der Parteiöffentlichkeit auf Maßnahmen des Sachverständigen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Objektbesichtigung: Nicht immer müssen beide Parteien unterrichtet werden (IBR 2006, 1519)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 10.01.2005 - 2 O 157/03
- OLG Stuttgart, 19.12.2005 - 3 U 28/05
- OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 3 U 28/05
Papierfundstellen
- MDR 2006, 889
- BauR 2007, 162 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.04.1998 - VIII ZR 246/95
Rechtsfolgen der Unangemessenheit formularmäßger Bewertungs- und Freigabeklauseln
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2005 - 3 U 28/05
Die Bandbreite reicht von der Annahme der Befangenheit bei Verlust des Honoraranspruchs (vom Beklagten angeführte Entscheidung OLG Oldenburg BauR 2004, 1817; ebenso OLG München NJW-RR 1998, 1123) bis hin zu der Ansicht, jedenfalls bei Vorliegen sachlicher Gründe könne der Sachverständige seine Feststellungen auch ohne Anwesenheit der Parteien treffen (OLG Bremen OLGR Bremen 1998, 422). - OLG Oldenburg, 10.12.2003 - 9 W 53/03
Entschädigung für den Sachverständigen und Befangenheit
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2005 - 3 U 28/05
Die Bandbreite reicht von der Annahme der Befangenheit bei Verlust des Honoraranspruchs (vom Beklagten angeführte Entscheidung OLG Oldenburg BauR 2004, 1817; ebenso OLG München NJW-RR 1998, 1123) bis hin zu der Ansicht, jedenfalls bei Vorliegen sachlicher Gründe könne der Sachverständige seine Feststellungen auch ohne Anwesenheit der Parteien treffen (OLG Bremen OLGR Bremen 1998, 422). - OLG Bremen, 26.06.1998 - 2 W 48/98
Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2005 - 3 U 28/05
Die Bandbreite reicht von der Annahme der Befangenheit bei Verlust des Honoraranspruchs (vom Beklagten angeführte Entscheidung OLG Oldenburg BauR 2004, 1817; ebenso OLG München NJW-RR 1998, 1123) bis hin zu der Ansicht, jedenfalls bei Vorliegen sachlicher Gründe könne der Sachverständige seine Feststellungen auch ohne Anwesenheit der Parteien treffen (OLG Bremen OLGR Bremen 1998, 422).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 31.10.2006 - 3 U 28/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- ibr-online
Erkennbar lückenhaftes Leistungsverzeichnis: Zusätzliche Vergütung?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Erkennbar lückenhaftes Leistungsverzeichnis: Kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung! (IBR 2007, 358)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Nochmals: Forderung nach Einhaltung der Vertragsfristen ist keine Anordnung! (IBR 2007, 359)
Verfahrensgang
- LG Kiel, 10.03.2005 - 17 O 291/02
- OLG Schleswig, 31.10.2006 - 3 U 28/05
Papierfundstellen
- BauR 2007, 1284
- BauR 2007, 1879
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BGH, 09.04.1992 - VII ZR 129/91
Vergütung bei leistungsändernden Anordnungen des Auftraggebers
Auszug aus OLG Schleswig, 31.10.2006 - 3 U 28/05
Demgemäß hat der Bundesgerichtshof es abgelehnt, selbst im Falle der Überwälzung eines ungewöhnlichen Risikos auf einen Bieter (im konkreten Fall pauschale Ausschreibung der Wasserhaltung in Küstennähe) vertragliche Haftungsansprüche unmittelbar aus der VOB/A herzuleiten (BGH NJW-RR 1992, 1046; BGH NJW 1994, 850, 851 = BauR 1994, 236, 238).Da sich aus einer Anordnung nach § 2 Nr. 5 VOB/B für den Auftragnehmer zusätzliche vertragliche Leistungspflichten ergeben, müssen solche Anordnungen für den Auftragnehmer eindeutig als Vertragserklärungen verpflichtend sein (BGH NJW-RR 1992, 1046).
§ 2 Nr. 5 VOB/B ist deshalb nicht anzuwenden, wenn eine Leistungsänderung bereits vom vertraglichen Leistungsumfang umfasst ist, etwa weil ein bestimmter vertraglicher Erfolg auf ein erkennbar nicht vollständiges Leistungsverzeichnis angeboten wird (BGH NJW-RR 1987, 1306 = BauR 1987, 683; BGH NJW-RR 1992, 1046).
Das führt allenfalls zu einer vorvertraglichen oder vertraglichen Vertrauenshaftung (BGH NJW-RR 1992, 1046).
Vielmehr ist für einen Anspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss erst haftungsbegründend, dass der Bieter in seinem schutzwürdigen Vertrauen auf die Einhaltung der VOB/A enttäuscht worden ist (BGH NJW-RR 1987, 1306 = BauR 1987, 683; BGH NJW-RR 1992, 1046; BGH NJW 1994, 850, 851 = BauR 1994, 236, 238).
- BGH, 11.11.1993 - VII ZR 47/93
Schadensersatzanspruch wegen unvollständiger Leistungsbeschreibung eines …
Auszug aus OLG Schleswig, 31.10.2006 - 3 U 28/05
Demgemäß hat der Bundesgerichtshof es abgelehnt, selbst im Falle der Überwälzung eines ungewöhnlichen Risikos auf einen Bieter (im konkreten Fall pauschale Ausschreibung der Wasserhaltung in Küstennähe) vertragliche Haftungsansprüche unmittelbar aus der VOB/A herzuleiten (BGH NJW-RR 1992, 1046; BGH NJW 1994, 850, 851 = BauR 1994, 236, 238).Soweit die ausschreibende Stelle Vorschriften der VOB/A verletzt, die wenigstens auch dem Schutz des Bieters zu dienen bestimmt sind, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielmehr zu prüfen, ob der konkrete Verstoß gegen die VOB/A im Einzelfall die Anwendung einer anspruchsbegründenden Rechtsnorm (für einen Schadensersatzanspruch) zu vermitteln geeignet ist (BGH NJW 1994, 850, 851).
Grundlage der Auslegung ist mit anderen Worten der objektive Empfängerhorizont der potentiellen Bieter (BGH NJW 1994, 850; MDR 2002, 941; BGH, Urteil vom 18. April 2002 - VII ZR 38/01).
Vielmehr ist für einen Anspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss erst haftungsbegründend, dass der Bieter in seinem schutzwürdigen Vertrauen auf die Einhaltung der VOB/A enttäuscht worden ist (BGH NJW-RR 1987, 1306 = BauR 1987, 683; BGH NJW-RR 1992, 1046; BGH NJW 1994, 850, 851 = BauR 1994, 236, 238).
- BGH, 25.06.1987 - VII ZR 107/86
Erkundigungspflichten des Bieters vor Abgabe des Angebots
Auszug aus OLG Schleswig, 31.10.2006 - 3 U 28/05
§ 2 Nr. 5 VOB/B ist deshalb nicht anzuwenden, wenn eine Leistungsänderung bereits vom vertraglichen Leistungsumfang umfasst ist, etwa weil ein bestimmter vertraglicher Erfolg auf ein erkennbar nicht vollständiges Leistungsverzeichnis angeboten wird (BGH NJW-RR 1987, 1306 = BauR 1987, 683; BGH NJW-RR 1992, 1046).Nach gefestigter Rechtsprechung darf der Auftragnehmer ein erkennbar lückenhaftes Leistungsverzeichnis nicht einfach hinnehmen, sondern muss sich daraus ergebende Zweifelsfragen vor Abgabe seines Angebots klären (BGH NJW-RR 1987, 1306 = BauR 1987, 683; OLG Düsseldorf BauR 1991, 774).
Vielmehr ist für einen Anspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss erst haftungsbegründend, dass der Bieter in seinem schutzwürdigen Vertrauen auf die Einhaltung der VOB/A enttäuscht worden ist (BGH NJW-RR 1987, 1306 = BauR 1987, 683; BGH NJW-RR 1992, 1046; BGH NJW 1994, 850, 851 = BauR 1994, 236, 238).
- OLG Düsseldorf, 04.06.1991 - 23 U 173/90
Pauschalvertrag: Änderung der Vergütung
Auszug aus OLG Schleswig, 31.10.2006 - 3 U 28/05
Nach gefestigter Rechtsprechung darf der Auftragnehmer ein erkennbar lückenhaftes Leistungsverzeichnis nicht einfach hinnehmen, sondern muss sich daraus ergebende Zweifelsfragen vor Abgabe seines Angebots klären (BGH NJW-RR 1987, 1306 = BauR 1987, 683; OLG Düsseldorf BauR 1991, 774). - OLG Frankfurt, 04.04.2003 - 24 U 188/00
Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses einer Vergütung für ohne …
Auszug aus OLG Schleswig, 31.10.2006 - 3 U 28/05
In der Entscheidung OLG Frankfurt (BauR 2003, 1045) ging es um für den Bauunternehmer unvorsehbar gewesene Erschwernisse bei der Ausführung infolge der Beschaffenheit des Baugrundes, die ein aufwändigeres Bauverfahren notwendig machten. - OLG Hamburg, 26.06.2002 - 4 U 217/98
Bauträgervertrag - Umfang des Erfordernisses der notariellen Beurkundung
Auszug aus OLG Schleswig, 31.10.2006 - 3 U 28/05
In der Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (BauR 2003, 253) war der Bauvertrag wegen eines Formmangels unwirksam. - BGH, 28.02.2002 - VII ZR 376/00
Bestimmung einer nach VOB/A ausgeschriebenen Leistung
Auszug aus OLG Schleswig, 31.10.2006 - 3 U 28/05
Grundlage der Auslegung ist mit anderen Worten der objektive Empfängerhorizont der potentiellen Bieter (BGH NJW 1994, 850; MDR 2002, 941; BGH, Urteil vom 18. April 2002 - VII ZR 38/01). - BGH, 18.04.2002 - VII ZR 38/01
Auslegung des Leistungsverzeichnisses eines Einheitspreisvertrages
Auszug aus OLG Schleswig, 31.10.2006 - 3 U 28/05
Grundlage der Auslegung ist mit anderen Worten der objektive Empfängerhorizont der potentiellen Bieter (BGH NJW 1994, 850; MDR 2002, 941; BGH, Urteil vom 18. April 2002 - VII ZR 38/01). - OLG Schleswig, 23.08.2005 - 3 U 76/03
Erschwernis bei Nassbaggerarbeiten: Keine Mehrvergütung!
Auszug aus OLG Schleswig, 31.10.2006 - 3 U 28/05
aus Sachverständigengutachten aus einem anderen Rechtsstreit, der Kanalarbeiten im N###-Kanal betraf, bekannt (3 U 76/03) und gehört zum Allgemeinwissen, das jedenfalls von einer Fachfirma wie der Klägerin, die im Bereich des Wasserbaus tätig ist, erwartet werden kann.
- OLG Brandenburg, 18.08.2009 - 11 W 25/08
Behinderungsansprüche des Auftragnehmers bei einem Bauvertrag: …
Vielmehr ist für einen Anspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss erst haftungsbegründend, dass der Bieter in seinem schutzwürdigen Vertrauen auf die Einhaltung der VOB/A enttäuscht worden ist (vgl. hierzu näher Schleswig Holsteinisches Oberlandesgericht, Urt. v. 31.10.206, 3 U 28/05, m.w.N). - OLG Braunschweig, 26.06.2014 - 8 U 11/13
Offenkundige Widersprüche muss der Auftragnehmer vor Angebotsabgabe aufklären!
Ein Bieter kann regelmäßig nur dann in seinem schutzwürdigen Vertrauen auf die Einhaltung der Vergabevorschriften enttäuscht werden, wenn er die Vergabeverstöße - hier die unzutreffende Ausschreibung von Schüttrutschen - auch bei zumutbarer Prüfung nicht hätte erkennen können (vgl. OLG Schleswig IBR 2007, 358). - OLG Naumburg, 18.02.2016 - 2 U 17/13
VOB-Vertrag: Mehrvergütungsanspruch des Auftragnehmers für die vorübergehende …
Rn. 50 bb) Allerdings werden von einem Bauvertrag auch dann, wenn der öffentliche Auftraggeber die Anforderungen an die Aufstellung einer eindeutigen und erschöpfenden Baubeschreibung nach § 9 VOB/A missachtet, gleichwohl alle Leistungen und Erschwernisse umfasst, mit denen der potenzielle Bieter nach dem objektiven Empfängerhorizont eines fachkundigen Unternehmens rechnen musste (…vgl. BGH, Urteil v. 22.12.2011, a.a.O., in juris Tz. 22; OLG Schleswig, Urteil v. 31.10.2006, 3 U 28/05, BauR 2007, 1879). - OLG Koblenz, 10.07.2013 - 5 U 177/13
Keine Vergütung vereinbart: Zusatzarbeiten sind nicht "ohne Auftrag" erbracht!
Davon keinen Gebrauch und die so gewonnenen Erkenntnisse nicht zur Grundlage der Kalkulation gemacht zu haben, kann die Rechtsmittelführerin nicht mit Erfolg dem Beklagten anlasten (vgl. zum Ganzen auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht in BauR 2007, 1879-1887 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 05.10.2005 - 3 U 28/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Stade, 14.04.2000 - 8 O 50/98
- LG Stade, 19.05.2004 - 8 O 50/98.04.2000 OLG Celle 3 U 251/00
- OLG Celle, 19.05.2004 - 3 U 251/00
- LG Stade, 27.01.2005 - 8 O 50/98
- OLG Celle, 30.03.2005 - 3 U 28/05
- OLG Celle, 05.10.2005 - 3 U 28/05
- BGH, 15.02.2006 - VIII ZR 236/05
- BGH, 26.09.2006 - VIII ZR 180/04
- OLG Celle, 27.06.2007 - 3 U 251/00
- BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 236/05
- BGH, 14.09.2010 - VIII ZR 219/07
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.02.2001 - VI ZR 339/99
Erwerbsschaden eines selbständigen Unternehmers
Auszug aus OLG Celle, 05.10.2005 - 3 U 28/05
Im Übrigen muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( NJW 2001, 1640, 1641 [BGH 06.02.2001 - VI ZR 339/99]) den Prognoseschwierigkeiten, die der Schädiger den Geschädigten gebracht hat, nach den Grundsätzen der §§ 252 BGB, 287 ZPO Rechnung getragen werden. - BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 1398/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Einbeziehung eines …
Auszug aus OLG Celle, 05.10.2005 - 3 U 28/05
Abgesehen davon, dass die diesen Entscheidungen zugrunde liegenden Sachverhalte mit dem Vorliegenden nicht vergleichbar sind (dort ging es um die Erstellung von Gutachten zur Frage einer Vergleichsmiete in Deutschland), hat das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluss vom 11. Oktober 1994 ( NJW 1995, 40, 41 [BVerfG 11.10.1994 - 1 BvR 1398/93]) ausgeführt, dass Abstriche an dem Offenlegungsanspruch der Parteien gerechtfertigt sein können, wenn das Schweigen des Sachverständigen auf anerkennenswerten Gründen beruht und die Nichtverwertung eines Gutachtens zum materiellen Rechtsverlust eines Beteiligten führen würde. - BGH, 19.02.2003 - IV ZR 321/02
Anforderungen an die Substantiierung von Angriffen gegen ein …
Auszug aus OLG Celle, 05.10.2005 - 3 U 28/05
Es kann deswegen offen bleiben, ob das Privatgutachten verspätet ist, was allerdings nicht der Fall sein dürfte (vgl. BGH NJW 2003, 1400, 1401 [BGH 19.02.2003 - IV ZR 321/02]).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 30.03.2005 - 3 U 28/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Stade, 14.04.2000 - 8 O 50/98
- LG Stade, 19.05.2004 - 8 O 50/98.04.2000 OLG Celle 3 U 251/00
- OLG Celle, 19.05.2004 - 3 U 251/00
- LG Stade, 27.01.2005 - 8 O 50/98
- OLG Celle, 30.03.2005 - 3 U 28/05
- OLG Celle, 05.10.2005 - 3 U 28/05
- BGH, 15.02.2006 - VIII ZR 236/05
- BGH, 26.09.2006 - VIII ZR 180/04
- OLG Celle, 27.06.2007 - 3 U 251/00
- BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 236/05
- BGH, 14.09.2010 - VIII ZR 219/07
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 11.06.1987 - 6 U 118/86
Antrag auf Vorabentscheidung; Vorläufige Vollstreckbarkeit; …
Auszug aus OLG Celle, 30.03.2005 - 3 U 28/05
Der Zweck des § 718 ZPO liegt darin, die Korrektur fehlerhafter Entscheidungen der ersten Instanz zur vorläufigen Vollstreckbarkeit für die Dauer der Berufungsinstanz zu ermöglichen (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 189; OLG Koblenz, NJW-RR 1989, 1024). - OLG Karlsruhe, 26.01.1989 - 16 UF 245/88
Abwendung; Vollstreckung; Sicherheitsleistung; Nachholen; Instanz
Auszug aus OLG Celle, 30.03.2005 - 3 U 28/05
Ein Antrag nach § 710 ZPO kann nämlich in zweiter Instanz im Verfahren nach § 718 ZPO nicht nachgeholt werden (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 1470 [OLG Karlsruhe 26.01.1989 - 16 UF 245/88]; OLG Frankfurt, MDR 1982, 415;… Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 714 Rn. 1; a.A. OLG Koblenz, NJW-RR 1989, 1024). - OLG Frankfurt, 14.10.1981 - 17 U 148/81
Auszug aus OLG Celle, 30.03.2005 - 3 U 28/05
Ein Antrag nach § 710 ZPO kann nämlich in zweiter Instanz im Verfahren nach § 718 ZPO nicht nachgeholt werden (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 1470 [OLG Karlsruhe 26.01.1989 - 16 UF 245/88]; OLG Frankfurt, MDR 1982, 415;… Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 714 Rn. 1; a.A. OLG Koblenz, NJW-RR 1989, 1024).
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