Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 28.01.2022 - 3 U 288/21 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Hessen
Verjährung von Schadensersatzansprüchen für Beratungsfehler aus Versicherungsvertrag
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Schadenersatzansprüche aufgrund einer vermeintlich erfolgten Falschberatung verjähren innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Ablauf des Jahres des Vertragsschlusses
Verfahrensgang
- LG Gießen, 17.09.2021 - 2 O 382/20
- OLG Frankfurt, 28.01.2022 - 3 U 288/21
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (26)
- BGH, 27.05.2008 - XI ZR 132/07
Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen vorvertraglichen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2022 - 3 U 288/21
Dieser muss die Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen haben, wofür nicht erforderlich ist, dass er den Vorgang rechtlich zutreffend beurteilt (vgl. BGH NJW 2008, 1729; 2427; 2576; ZIP 2008, 1268; 1538).Es genügt, dass der Gläubiger aufgrund der ihm bekannten oder erkennbaren Tatsachen eine hinreichend aussichtsreiche, wenn auch nicht risikolose Klage erheben kann (vgl. BGH NJW 2001, 1721; 2004, 510; 2007, 830; 2008, 2576; ZIP 2008, 1268; BAG NJW 2002, 1066).
Dem Verjährungsbeginn steht nicht entgegen, dass der Schuldner seine Verantwortlichkeit bestreitet (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1997, 1241) oder dass der Gläubiger die ihm bekannten Anspruchsvoraussetzungen wegen fehlender Beweismittel nicht beweisen kann (vgl. BGH NJW 2008, 2576; ZIP 2008, 1268).
- BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06
Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2022 - 3 U 288/21
Es genügt, dass der Gläubiger aufgrund der ihm bekannten oder erkennbaren Tatsachen eine hinreichend aussichtsreiche, wenn auch nicht risikolose Klage erheben kann (vgl. BGH NJW 2001, 1721; 2004, 510; 2007, 830; 2008, 2576; ZIP 2008, 1268; BAG NJW 2002, 1066).Dem Verjährungsbeginn steht nicht entgegen, dass der Schuldner seine Verantwortlichkeit bestreitet (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1997, 1241) oder dass der Gläubiger die ihm bekannten Anspruchsvoraussetzungen wegen fehlender Beweismittel nicht beweisen kann (vgl. BGH NJW 2008, 2576; ZIP 2008, 1268).
- BGH, 06.03.2001 - VI ZR 30/00
Kenntnis von der Person des Schädigers
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2022 - 3 U 288/21
Es genügt, dass der Gläubiger aufgrund der ihm bekannten oder erkennbaren Tatsachen eine hinreichend aussichtsreiche, wenn auch nicht risikolose Klage erheben kann (vgl. BGH NJW 2001, 1721; 2004, 510; 2007, 830; 2008, 2576; ZIP 2008, 1268; BAG NJW 2002, 1066).Erforderlich ist schließlich auch die Kenntnis der Person des Schuldners hinsichtlich der ladungsfähigen Anschrift (vgl. BGH NJW 1998, 988; 2001, 1721; 2012, 1645).
- BGH, 10.11.2009 - XI ZR 252/08
Rückforderungsdurchgriff bei einem verbundenen Geschäft bei Bestehen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2022 - 3 U 288/21
Für Schadensersatzansprüche gilt der Grundsatz der Schadenseinheit, der besagt, dass dieser einheitlich auch für die erst in Zukunft fällig werdenden Beträge entsteht, sobald en erster Teilbetrag durch Leistungsklage geltend gemacht werden kann (vgl. BGHZ 50, 24; 119, 71; NJW 1998, 1488; NJW-RR 2006, 694; DB 2008, 1093; NJW 2010, 596; WM 2011, 96).Ist im Falle fehlerhafter Aufklärung und Beratung bereits die Eingehung einer Verbindlichkeit der Schaden, entsteht der Anspruch bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (vgl. BGH NJW 2010, 596).
- BGH, 11.01.2007 - III ZR 302/05
Staatshaftung bei verzögerter Antragsbearbeitung
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2022 - 3 U 288/21
Es genügt, dass der Gläubiger aufgrund der ihm bekannten oder erkennbaren Tatsachen eine hinreichend aussichtsreiche, wenn auch nicht risikolose Klage erheben kann (vgl. BGH NJW 2001, 1721; 2004, 510; 2007, 830; 2008, 2576; ZIP 2008, 1268; BAG NJW 2002, 1066). - BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09
Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw. …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2022 - 3 U 288/21
Insbesondere liegt eine grobe Fahrlässigkeit dann vor, wenn der Geschädigte, der sich die Kenntnis in zumutbarer Weise ohne nennenswerte Mühe beschaffen könnte, die auf der Hand liegende Erkenntnismöglichkeit nicht ausnutzt (vgl. BGH WM 2010, 1493; OLG Köln BauR 2008, 526; OLG Saarbrücken NZG 2008, 638). - BGH, 10.11.2009 - VI ZR 247/08
Verjährung von Schadensersatzsansprüchen wegen eines ärztlichen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2022 - 3 U 288/21
Das Unterlassen einer Nachfrage ist nur dann grob fahrlässig, wenn weitere Umstände, insbesondere das Aufdrängen einer Schädigung aufgrund konkreter Anhaltspunkte, hinzutreten, die das Unterlassen schlicht als unverständlich erscheinen lassen (vgl. BGH NJW-RR 2010, 681). - BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92
Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2022 - 3 U 288/21
Dazu gehören bei Schadensersatzansprüchen die Pflichtverletzung oder gleichstehende Handlung, der Eintritt des Schadens und die Kenntnis von der eigenen Schadensbetroffenheit (vgl. BGH NJW 1993, 648; 1996, 117). - BGH, 23.09.2008 - XI ZR 395/07
Hemmung der Verjährung bei gescheiterter Zustellung des Mahnbescheides wegen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2022 - 3 U 288/21
Grob fahrlässig handelt der Gläubiger, wenn seine Unkenntnis darauf beruht, dass er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich groben Maße verletzt und auch ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt oder das nicht beachtet hat, was jedem hätte einleuchten müssen (vgl. BGH NJW-RR 2009, 544; 812; NJW 2009, 587; 1482). - BGH, 28.02.2012 - XI ZR 192/11
Verjährungseinrede gegen die Geltendmachung von Bürgschaftsforderungen: …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2022 - 3 U 288/21
Erforderlich ist schließlich auch die Kenntnis der Person des Schuldners hinsichtlich der ladungsfähigen Anschrift (vgl. BGH NJW 1998, 988; 2001, 1721; 2012, 1645). - BGH, 23.09.2008 - XI ZR 253/07
Anforderungen an die Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid; Darlegungs- und …
- BGH, 17.10.1995 - VI ZR 246/94
Anforderungen an die Kenntnis des Verletzten vom Schaden; Verjährung von …
- BGH, 14.10.2003 - VI ZR 379/02
Beginn der Verjährung von Ansprüchen wegen sexuellen Mißbrauchs bei gesetzlichem …
- BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 32/00
Ansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Benachteiligung als Teilzeitkraft; …
- BGH, 16.12.1997 - VI ZR 408/96
Anforderungen an die Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen
- OLG Saarbrücken, 06.05.2008 - 4 U 484/07
Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Insolvenzverschleppung - grob …
- OLG Köln, 23.03.2007 - 19 U 162/06
Verjährung in Überleitungsfall bei arglistig verschwiegenen Mängeln
- OLG Düsseldorf, 28.02.1997 - 22 U 201/96
Verjährung eines Anspruchs wegen Schädigung durch Holzschutzmittel
- BGH, 29.01.2008 - XI ZR 160/07
Sicherungswirkung der Bürgschaft eines Bauträgers; Fälligkeit der Forderung aus …
- BGH, 08.07.2008 - XI ZR 230/07
Fälligkeit der Forderung aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern
- BGH, 01.12.2005 - IX ZR 115/01
Persönliche Haftung des Konkursverwalters wegen später nicht beitreibbarer Kosten …
- BGH, 18.12.1997 - IX ZR 180/96
Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater
- BGH, 17.02.1971 - VIII ZR 4/70
Begriff der Entstehung des Anspruchs
- BGH, 07.02.2008 - IX ZR 198/06
Beginn der Verjährung von Regressansprüchen gegen einen Steuerberater
- BGH, 12.02.1970 - VII ZR 168/67
Fälligkeit und Verjährung nicht in der Schlussrechnung enthaltener Forderungen
- LG Gießen, 17.09.2021 - 2 O 382/20
- OLG Zweibrücken, 25.10.2023 - 1 U 43/23
Haftung wegen unterlassener Beratung im Zusammenhang mit der Empfehlung eines …
Der Senat würdigt die Nichtzurkenntnisnahme dieser Informationen als grob fahrlässig i.S.v. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB (vgl. insoweit auch OLG Hamm, Beschluss vom 06.07.2023, Az. 20 U 342/22; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.01.2022, Az. 3 U 288/21; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.03.2015, Az. 17 U 8/14; jeweils Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.08.2020, Az. 3 U 28/20 [bestätigt vom BGH durch Nichtannahmebeschluss vom 09.06.2021, Az. IV ZR 222/20, Anl. BLD 10).Im Streitfall geht es indes nicht um die gebotene, jedoch unterlassene Lektüre eines umfassenden, detailreichen Klausel- oder Erläuterungswerkes, sondern um den sechsseitigen Versicherungsschein, der dem Kläger zuvorderst überlassen worden war, der auf ersten Blick alle maßgeblichen Umstände des erworbenen Versicherungsprodukts kurz, übersichtlich und leicht verständlich zusammenfasste und von dem ganz generell erwartet werden kann, dass er vom Versicherungsnehmer zur Kenntnis genommen und gelesen wird (so ausdrücklich auch für den vergleichbaren Fall einer Beitrittserklärung/ eines Zeichnungsscheins OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.03.2015, Az. 17 U 8/14, Juris; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 06.07.2023, Az. 20 U 342/22 [für den Versicherungsschein]; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.01.2022, Az. 3 U 288/21 [für den Versicherungsschein und das Beratungsprotokoll]; jeweils Juris).
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