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Rechtsprechung
   OLG München, 14.01.1998 - 3 U 3479/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9193
OLG München, 14.01.1998 - 3 U 3479/97 (https://dejure.org/1998,9193)
OLG München, Entscheidung vom 14.01.1998 - 3 U 3479/97 (https://dejure.org/1998,9193)
OLG München, Entscheidung vom 14. Januar 1998 - 3 U 3479/97 (https://dejure.org/1998,9193)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 158, 339
    Verfallklausel als auflösende Bedingung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfallklausel als auflösende Bedingung für den Verzicht auf einen Teil der Klageforderung; Zurechnung des schuldhaften Unterlassens einer Betreibergesellschaft ; Rechtsausübung im Übermaß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1663
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.07.1981 - VIII ZR 247/80

    Verstoß gegen Treu und Glauben - Verschulden - Vergleichssumme - Berufung auf …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 14.10.2009 - VIII ZR 272/08

    Vorliegen einer Vertragsstrafe i.S.d. § 555 BGB bei Vereinbarung der Räumung …

    Derartige vergleichstypisch als Belohnung ausgestaltete Verfallklauseln sind grundsätzlich wirksam (Senatsurteile vom 19. Dezember 1979 - VIII ZR 46/79, NJW 1980, 1043, unter II 1 b; vom 8. Juli 1981 - VIII ZR 247/80, NJW 1981, 2686, unter I 2; OLG München, NJW-RR 1998, 1663, 1664;… Staudinger/Rieble, BGB (2009), Vorbemerkung zu §§ 339 ff. Rdnr. 28 f.;… MünchKommBGB/Gottwald, a.a.O., Vor § 339 Rdnr. 8;… Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 339 Rdnr. 6).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.03.2023 - 6 Sa 173/22

    Aufklärungspflicht; Gebot fairen Verhandelns; Wegfall der Geschäftsgrundlage; …

    Eine Partei braucht die andere zu ihrem eigenen Nachteil nicht über deren vertragliche Rechte und ihre optimale Wahrung aufzuklären (…Münchener Kommentar - Bachmann BGB 9. Auflage 2022 § 241 Rn. 216; BGH 19. März 1987 - IX ZR 159/86 - Rn. 14, OLG München 14. Januar 1998 - 3 U 3479/97 - Rn. 32).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.01.2023 - 6 Sa 136/22

    Sozialplanabfindung - Speed-Prämie - Aufhebungsvertrag - ergänzende …

    Je größer das für den Arbeitgeber erkennbare Informationsbedürfnis des Arbeitnehmers und je leichter dem Arbeitgeber die entsprechende Information möglich ist, desto eher ergeben sich Auskunfts- und Informationspflichten für den Arbeitgeber (…BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 161/08 -, Rn. 33, mwN, aaO). Eine Partei braucht die andere zu ihrem eigenen Nachteil nicht über deren vertragliche Rechte und ihre optimale Wahrung aufzuklären (…Münchener Kommentar - Bachmann BGB 9. Auflage 2022 § 241 Rn. 216; BGH 19. März 1987 - IX ZR 159/86 - Rn. 14, OLG München 14. Januar 1998 - 3 U 3479/97 - Rn. 32). Ebenfalls keine Aufklärungspflicht besteht hinsichtlich einer möglichst günstigen rechtlichen oder wirtschaftlichen Gestaltung (…vgl. Münchener Kommentar - Bachmann BGB 9. Auflage 2022 § 241 Rn. 216)..
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.01.2023 - 6 Sa 173/22

    Sozialplanabfindung - Speed-Prämie - Aufhebungsvertrag - ergänzende …

    Je größer das für den Arbeitgeber erkennbare Informationsbedürfnis des Arbeitnehmers und je leichter dem Arbeitgeber die entsprechende Information möglich ist, desto eher ergeben sich Auskunfts- und Informationspflichten für den Arbeitgeber (…BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 161/08 -, Rn. 33, mwN, aaO). Eine Partei braucht die andere zu ihrem eigenen Nachteil nicht über deren vertragliche Rechte und ihre optimale Wahrung aufzuklären (…Münchener Kommentar - Bachmann BGB 9. Auflage 2022 § 241 Rn. 216; BGH 19. März 1987 - IX ZR 159/86 - Rn. 14, OLG München 14. Januar 1998 - 3 U 3479/97 - Rn. 32). Ebenfalls keine Aufklärungspflicht besteht hinsichtlich einer möglichst günstigen rechtlichen oder wirtschaftlichen Gestaltung (…vgl. Münchener Kommentar - Bachmann BGB 9. Auflage 2022 § 241 Rn. 216)..
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.01.2023 - 6 Sa 137/22

    Sozialplanabfindung - Speed-Prämie - Aufhebungsvertrag - ergänzende …

    Je größer das für den Arbeitgeber erkennbare Informationsbedürfnis des Arbeitnehmers und je leichter dem Arbeitgeber die entsprechende Information möglich ist, desto eher ergeben sich Auskunfts- und Informationspflichten für den Arbeitgeber (…BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 161/08 -, Rn. 33, mwN, aaO). Eine Partei braucht die andere zu ihrem eigenen Nachteil nicht über deren vertragliche Rechte und ihre optimale Wahrung aufzuklären (…Münchener Kommentar - Bachmann BGB 9. Auflage 2022 § 241 Rn. 216; BGH 19. März 1987 - IX ZR 159/86 - Rn. 14, OLG München 14. Januar 1998 - 3 U 3479/97 - Rn. 32). Ebenfalls keine Aufklärungspflicht besteht hinsichtlich einer möglichst günstigen rechtlichen oder wirtschaftlichen Gestaltung (…vgl. Münchener Kommentar - Bachmann BGB 9. Auflage 2022 § 241 Rn. 216)..
  • VG Würzburg, 10.03.2026 - W 1 K 25.1451

    Erfüllungsübernahme nach Beamtenrecht, Angemessenheit eines durch gerichtlichen …

    Dies folgt zweifelfrei bereits aus der Formulierung, der Erlass trete ein "wenn der Beklagte […] 1.000,00 EUR gezahlt hat." Es handelt sich damit um eine Wegfallklausel, einen aufschiebend bedingten Erlass (Kaiser, NJW 2010, 39/39 f.), der gerade nicht mit einer Vertragsstrafe gleichzusetzen ist (vgl. zur Abgrenzung von Vertragsstrafen und ähnlich konstruierten Verfallklauseln BGH, U.v.. 19.12.1979 - VIII ZR 46/79 - NJW 1980, 1043/1044; OLG München, U.v. 14.1.1998 - 3 U 3479-97 - NJW-RR 1998, 1663).
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