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Weitere Entscheidung unten: LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2006

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 20.09.2006 - 3 U 38/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,35015
OLG Oldenburg, 20.09.2006 - 3 U 38/06 (https://dejure.org/2006,35015)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20.09.2006 - 3 U 38/06 (https://dejure.org/2006,35015)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20. September 2006 - 3 U 38/06 (https://dejure.org/2006,35015)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 13.06.2012 - I ZR 87/11

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Sekundäre …

    Rn. 25 Die Gegenansicht geht davon aus, dass ein entsprechender Hinweis auch noch nach Vertragsschluss gegenüber dem das Transportgut abholenden Fahrer (vgl. OLG Oldenburg TranspR 2007, 245, 248 f.) oder gegenüber dem Unterfrachtführer kurz vor Abholung der Sendung genügen kann (vgl. OLG Düsseldorf…, Urteil vom 16. April 2008 - 18 U 82/07, juris Rn. 51 und 55).
  • OLG München, 14.04.2011 - 23 U 3364/10

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Mitverschulden des …

    Rn. 28 bb) Der Senat weicht insoweit von den Urteilen des OLG Düsseldorf (vom 16.04.2008 - I -18 U 82/07, Tz. 55) sowie Oldenburg (vom 20.09.2006 - 3 U 38/06, Tz. 41) ab: Zwar hat die Erwägung des OLG Düsseldorf etwas für sich, wonach, wer sich eines Unterfrachtführers bedient, um die eigenen Verpflichtungen zu erfüllen, damit rechnen müsse, dass dieser Informationen erhält, die für die Transportdurchführung von Bedeutung sind.
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2006 - L 3 U 38/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,113836
LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2006 - L 3 U 38/06 (https://dejure.org/2006,113836)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.06.2006 - L 3 U 38/06 (https://dejure.org/2006,113836)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Juni 2006 - L 3 U 38/06 (https://dejure.org/2006,113836)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • LSG Berlin, 27.02.2003 - L 3 U 39/00

    Anerkennung der bandscheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule als …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2006 - L 3 U 38/06
    Denn belastungsadaptive Zeichen sind neben dem belastungskonformen Schadensbild ein weiteres Kriterium für die Beurteilung des Kausalzusammenhangs bei der BK Nr. 2108 (…vgl. Schönberger/ Mehrtens/ Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 7. Auflage 2003, S. 577 ff; Becker, Die aktuelle Rechtsprechung zu den Wirbelsäulenberufskrankheiten, in SGb 2000 S. 116 ff.; siehe auch Urteil des Senats vom 27. Februar 2003, Az.: L 3 U 39/00).

    Dies hätte jedoch nahe gelegen, denn bei einem Schaden, der - wie hier - sich ausschließlich in dem unteren Bereich der LWS manifestiert, während in dem Bereich der HWS und BWS nahezu keine Schäden dokumentiert sind, kann der Schluss auf eine berufliche Verursachung naheliegen (vgl. Urteile des Senats vom 27. Februar 2003, Az.: L 3 U 39/00, und 03. März 2005, Az.: L 3 U 117/02).

  • BSG, 15.11.1988 - 11a RA 20/87

    Urteilsspruch - Entscheidungsgründe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2006 - L 3 U 38/06
    Eine kurze Begründung für jeden einzelnen für den Urteilsausspruch rechtlich erheblichen Streitpunkt in tatsächlicher Hinsicht ist geboten und ausreichend (BSG SozR 1500 § 136 Nr. 10).

    Mindestinhalt ist aber eine ausreichende Angabe der angewandten Rechtsnormen, der für erfüllt oder nicht erfüllt gehaltenen Tatbestandsmerkmale und der dafür ausschlaggebenden tatsächlichen oder rechtlichen Gründe (BSG SozR 1500 § 136 Nr. 10).

  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2006 - L 3 U 38/06
    Bei einem Verfahren mit Amtsermittlungsgrundsatz gehören diese Feststellungen regelmäßig in die Entscheidungsgründe (BSG vom 26. Oktober 2004, Az.: B 2 U 16/04 R, und vom 15. Februar 2005, Az.: B 2 U 1/04 R).
  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 16/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - keine Sachentscheidung des Revisionsgerichts …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2006 - L 3 U 38/06
    Bei einem Verfahren mit Amtsermittlungsgrundsatz gehören diese Feststellungen regelmäßig in die Entscheidungsgründe (BSG vom 26. Oktober 2004, Az.: B 2 U 16/04 R, und vom 15. Februar 2005, Az.: B 2 U 1/04 R).
  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R

    Berufskrankheit - BKV Anl 1 Nr 2108 - Bestimmtheitsgrundsatz - …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2006 - L 3 U 38/06
    Das BSG hat in seinem Urteil vom 18. März 2003 (SozR 4-2700 § 9 Nr. 1) erstmals entschieden, dass das MDD zumindest derzeit ein geeignetes Modell ist, um die kritische Belastungsdosis eines Versicherten durch langjähriges Heben und Tragen schwerer Lasten für eine Arbeitsschicht und für das Berufsleben zu ermitteln und in Beziehung zu einem Erkrankungsrisiko zu setzen.
  • BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 91/94

    Auseinandersetzung mit Entscheidungsgründen des SG , Ersatz des Zinsschadens bei …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2006 - L 3 U 38/06
    Hierzu sind die entscheidungserheblichen Erwägungen des Gerichts in den Entscheidungsgründen kurz zu formulieren (BSGE 76, 233).
  • BSG, 31.05.1996 - 2 BU 237/95

    Rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit bei der Umschreibung einer Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2006 - L 3 U 38/06
    Die Meinung, nur die Schädigung mehrerer Segmente der Lendenwirbelsäule könne als BK angesehen werden, sei bereits durch einen Beschluss des Bundessozialgerichts vom 31. Mai 1996, Aktenzeichen 2 BU 237/95, zurückgewiesen worden.
  • LSG Schleswig-Holstein, 28.06.2000 - L 8 RA 18/00
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2006 - L 3 U 38/06
    Wenn zwischen Anhörungsmitteilung und Erlass des Gerichtsbescheids mehr als 5 Jahre liegen, dann kann bei einem so langen Zeitraum nicht mehr davon ausgegangen werden, dass der Rechtsstreit entsprechend der Zielsetzung des § 105 SGG beschleunigt erledigt werden sollte und erledigt worden ist (vgl. LSG Schleswig-Holstein, das in seinem Urteil vom 28. Juni 2000, Az.: L 8 RA 18/00, den Zweck der Verfahrensbeschleunigung bereits bei einem Zeitraum von 22 Monaten zwischen Anhörung und Gerichtsbescheid als verfehlt ansieht).
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