Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 16.01.1997 - 3 U 38/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zustimmung zur Grundbuchberichtigung einer Erbengemeinschaft; Auslegung einer testamentarischen Nacherbenklausel; Vorliegen einer notwendigen Streitgenossenschaft gegen den einzelnen Miterben im Wege der Gesamthandklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
GB-Berichtigungsklage der Erbengemeinschaft
Verfahrensgang
- LG Stendal, 05.12.1995 - 23 O 507/95
- OLG Naumburg, 16.01.1997 - 3 U 38/96
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 308
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.04.1963 - V ZR 16/62 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 5 U 41/03
Kein Anspruch auf Zustimmung zur Berechtigung des Grundbuchs bei Gutgläubigkeit …
Denn hinsichtlich der Inanspruchnahme der Beklagten zu 1. und zu 2. handelt es sich bei dem ursprünglich rechtshängig gemachten Grundbuchberichtigungsanspruch um eine notwendige Streitgenossenschaft im Sinne des § 2059 Abs. 2 BGB (OLG Naumburg, NJW-RR 1998, S. 308; Palandt, § 2059, Anm. 4;… Thomas/Putzo, ZPO, § 62 Rn. 14). - LG Krefeld, 12.02.2010 - 5 O 352/09
Anspruch auf Auflassung eines Grundstücks und Umschreibung im Grundbuch aus einem …
Rn. 21 Die Klage auf Auflassung eines Grundstücks kann gegen einen einzelnen Miterben gerichtet werden, sofern die übrigen leistungsbereit sind (OLG Naumburg, Urteil vom 16.01.1997, NJW-RR 1998, 308 f.). - OLG Naumburg, 25.05.2023 - 2 U 98/22
Auslegung eines Testaments; Wechselbezüglichkeit der Verfügungen in …
Wenn die Klage nicht nur auf Herbeiführung der Auflassung oder auf Mitwirkung eines Miterben an der Übereignung eines Grundstücks durch die Erbengemeinschaft als Gesamthand gerichtet ist (dann liegt eine Gesamtschuldklage vor), sondern auf Auflassung und Einwilligung in eine entsprechende Änderung des Grundbuchs, womit sogleich der Vollzug der Auflassung begehrt wird, handelt es sich um eine Gesamthandsklage im Sinne von § 2059 Abs. 2 BGB (z. B. BGH…, Urteil vom 28.09.1994 - IV ZR 95/93 -, zitiert nach juris Rz. 29; OLG Naumburg, Urteil vom 16.01.1997, 3 U 38/96, zitiert nach beck-online). - OLG Braunschweig, 14.10.2025 - 10 U 72/25
Wenden als Miterbe gegen seine Verurteilung zur Auflassung und …
Die Rechtsprechung sieht daher grundsätzlich die Gesamthandklage als die richtige Klageart an, bei welcher sämtliche Miterben notwendige Streitgenossen sind (BGH, Urteil vom 24. April 1963 - V ZR 16/62, NJW 1963, 1611 ; OLG Naumburg, Urteil vom 16. Januar 1997 - 3 U 38/96, NJW-RR 1998, 308 ; BeckOF ErbR/Nikolas Hölscher, 48. Ed. 1.3.2025, Form.
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Rechtsprechung
| OLG Rostock, 22.04.1997 - 3 U 38/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AKB § 12
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