Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 23.10.1996 - 3 U 4/96 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Wichtiger Grund, Fälschung des HVV durch den HV, Urkundenfälschung, Übernahme einer weiteren Vertretung unter Verstoß gegen den Zustimmungsvorbehalt im HVV, Beleidigung, Streitwert, Feststellungsklage
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 20.07.2001 - 19 U 219/00
Fristlose Kündigung eines Handelsvertretervertrages
Gemäß § 12 Abs. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO ist einerseits auf den Provisionsausfall in dem Zeitraum zwischen dem Ausspruch der fristlosen Kündigung und dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung bei ordentlicher Kündigung abzustellen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 23.01.1996 - 3 W 41/95 -, OLGR 1996, 128 mwN; BGH, Beschluss vom 13.02.1986 - IX ZR 114/85 -, DRsp-ROM Nr. 1992/3912 = MDR 1986, 669;… Zöller/Herget, 22. Aufl. 2001, § 3 ZPO Rn 16 "Handelsvertreter"), wobei wegen des Feststellungsantrages ein Abschlag von (jedenfalls) 20 % vom Wert der entsprechenden Leistungsklage gerechtfertigt ist (…BGH, aaO; OLG München, Beschluss vom 08.01.1985 - 23 W 601/85 -, DRsp-ROM Nr. 1998/15539; ; OLG Stuttgart, Urteil vom 23.10.1996 - 3 U 4/96).
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