Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 27.11.1986 - 3 U 42/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1
- rechtsportal.de
KWG § 1 ; TarVertrG §§ 4, 5
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verstoß gegen Tarifvertrag durch Gebäudereinigungsunternehmen; Untertarifliche Entlohnung von Teilzeitbeschäftigten; Wettbewerbswidrigkeit des Verstoßes gegen die tarifliche Lohnordnung; Werthaltigkeit der verletzten Vorschriften; Wettbewerbsvorsprung durch Ersparnis an ...
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 12.02.1986 - 15 O 231/85
- OLG Hamburg, 27.11.1986 - 3 U 42/86
Papierfundstellen
- NJW 1987, 1651
- NJW-RR 1987, 1061 (Ls.)
- GRUR 1987, 546
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 122/01
Öffentlichen Ausschreibung im Baugewerbe: Verweigerung des Zuschlags wegen …
Ein Unternehmer, der seinen Arbeitskräften bewusst und planmäßig weniger als den Lohn zahlt, den ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag vorsieht, verschafft sich zudem im Kampf gegen seine Wettbewerber einen sachlich nicht gerechtfertigten Vorsprung und verstößt damit gegen § 1 UWG (OLG Hamburg NJW 1987, 1651, 1652). - OLG Bremen, 07.02.1989 - 3 U 113/88
Ansprüche des Bestellers wegen mangelhafter Bauausführung; Mangelbeseitigung in …
In einem vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen - in einem anderen Rechtsstreit zwischen den Parteien (Az.: 3 U 42/86) protokollierten - Vergleich vom 27. November 1986 (Bl. 41-46 d. A.) verpflichtete sich der Beklagte, bis zum 31. Dezember 1986 mitzuteilen, welche von dem Sachverständigen aufgelisteten Mängel er anerkenne. - OLG Stuttgart, 08.05.1987 - 2 U 168/86
Nichtgewährung von Urlaubsgeld und keiner Jahressondervergütung, obwohl diese im …
Dazu genügt es nicht, daß - wie das Hanseatische Oberlandesgericht in der von der Klägerin vorgelegten Entscheidung vom 27.11.1986 (3 U 42/86) annimmt - in der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags ein Mittel gesehen wird, gesunde soziale Verhältnisse aufrechtzuerhalten, den Interessen der Gesamtwirtschaft und der staatlichen Ordnung zu dienen und die Ausnützung mißlicher Verhältnisse am Arbeitsmarkt zugunsten der wirtschaftlich schwächeren Arbeitnehmer zu verhindern (so RGZ 117, 16, 20). - OLG Frankfurt, 07.07.1988 - 6 U 116/87
Wettbewerbsverstoß durch Tarifvertragsverletzung
Das OLG Hamburg hat die Wettbewerbswidrigkeit der untertariflichen Entlohnung von Arbeitnehmern unter dem Gesichtspunkt des ungerechtfertigten Wettbewerbsvorsprungs durch Rechtsbruch bejaht und ausgeführt, der Wettbewerbsvorsprung bestehe in der Ersparnis von Lohnkosten und der dadurch geschaffenen Möglichkeit, günstigere Angebote abgeben zu können (OLG Hamburg, NJW 1987, 1651 f. [insoweit unter II (236) 304 d nicht abgedruckt]).
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