Rechtsprechung
| OLG München, 09.05.2012 - 3 U 5004/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,5813) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eindeutige Beanspruchung als Voraussetzung für dasVerlangen eines Ausgleichs für Gebrauchsvorteile von dem Benutzer eines gemeinschaftlichen Eigentums durch den Mitinhaber
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 22.11.2011 - 7 O 1952/10
- OLG München, 09.05.2012 - 3 U 5004/11
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.03.2005 - X ZR 152/03
gummielastische Masse II
Auszug aus OLG München, 09.05.2012 - 3 U 5004/11
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH vom 22.03.2005, X ZR 152/03) kann von dem Benutzer eines gemeinschaftlichen Eigentums ein Ausgleich für Gebrauchsvorteile solange nicht verlangt werden, solange die Mitinhaber weder eine Vereinbarung noch einen Beschluss getroffen haben und auch ein nach § 745 Abs. 2 BGB insoweit bestehender Anspruch nicht geltend gemacht worden ist.
- VGH Bayern, 06.02.2017 - 15 ZB 16.398
Zulässige Nutzungsänderung eines Mehrfamilienhauses in eine Wohn- und …
Im Übrigen wäre zivilrechtlich ggf. an einen Anspruch des Klägers auf Zustimmung der übrigen Miteigentümer zu einer Verwaltungs- und Benutzungsregelung nach Maßgabe von § 745 Abs. 2 BGB zu denken (…vgl. Sprau in Palandt, BGB, 76. Aufl. 2017, § 745 Rn. 5;… speziell für den Fall einer Bruchteilsgemeinschaft an einer Zuwegung: BGH, U.v. 3.12.1990 - II ZR 107/90 - BauR 1991, 227 = juris Rn. 5 ff.;… U.v. 8.3.2004 - II ZR 5/02 - NJW-RR 2004, 809 = juris Rn. 6 ff.;… LG Hamburg, B.v. 8.11.2010 - 318 T 67/10 - juris Rn. 5 ff.;… vgl. auch BGH, U.v. 19.9.2008 - V ZR 164/07 - NJW 2008, 3703 = juris Rn. 26), wobei im Einzelfall auf ein entsprechendes Verlangen auch ggf. ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung entstehen kann (vgl. OLG München, U.v. 9.5.2012 - 3 U 5004/11 - juris Rn. 17 ff.;… BbgOLG, U.v. 27.7.2011 - 13 U 133/09 - juris Rn. 13 ff.).
dejure.org
Übersicht OLG München
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.