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Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2010

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 06.07.2009 - 3 U 6/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,17508
OLG Bremen, 06.07.2009 - 3 U 6/07 (https://dejure.org/2009,17508)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06.07.2009 - 3 U 6/07 (https://dejure.org/2009,17508)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06. Juli 2009 - 3 U 6/07 (https://dejure.org/2009,17508)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unzulässiger Ortstermin: Keine Vergütung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit nach §§ 42 Abs. 2, 406 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sachverständige: Entfällt Vergütungsanspruch bei erfolgreicher Ablehnung? (IBR 2009, 614)

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1942
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.04.1975 - X ZR 52/75

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Bremen, 06.07.2009 - 3 U 6/07
    Ausreichend ist bereits, dass vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus ein objektiver Grund gegeben ist, der in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet ist, Zweifel an der Unparteilichkeit und Objektivität des Sachverständigen zu erregen (BGH, Beschluss vom 15.04.1975 - X ZR 52/75, NJW 1975, 1363; OLG Celle, Beschluss vom 22.01.2007 - 13 W 101/06; OLGR Celle 2007, 270; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.04.2007 - 5 W 104/07, OLGR Saarbrücken 2007, 636).
  • OLG Saarbrücken, 27.04.2007 - 5 W 104/07

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen bei Durchführung eines …

    Auszug aus OLG Bremen, 06.07.2009 - 3 U 6/07
    Ausreichend ist bereits, dass vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus ein objektiver Grund gegeben ist, der in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet ist, Zweifel an der Unparteilichkeit und Objektivität des Sachverständigen zu erregen (BGH, Beschluss vom 15.04.1975 - X ZR 52/75, NJW 1975, 1363; OLG Celle, Beschluss vom 22.01.2007 - 13 W 101/06; OLGR Celle 2007, 270; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.04.2007 - 5 W 104/07, OLGR Saarbrücken 2007, 636).
  • OLG München, 11.05.1998 - 11 W 864/98
    Auszug aus OLG Bremen, 06.07.2009 - 3 U 6/07
    Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Sachverständige erfolgreich abgelehnt wird, weil er ohne Informierung der einen Partei einen Ortstermin in Anwesenheit nur der Gegenpartei durchführt (OLG München, Beschluss v. 11.05.1998 - 11 W 864/98, MDR 1998, 1123;… Zöller/Greger, a.a.O.).
  • OLG Celle, 22.01.2007 - 13 W 101/06

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen des Verdachts der Parteilichkeit; …

    Auszug aus OLG Bremen, 06.07.2009 - 3 U 6/07
    Ausreichend ist bereits, dass vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus ein objektiver Grund gegeben ist, der in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet ist, Zweifel an der Unparteilichkeit und Objektivität des Sachverständigen zu erregen (BGH, Beschluss vom 15.04.1975 - X ZR 52/75, NJW 1975, 1363; OLG Celle, Beschluss vom 22.01.2007 - 13 W 101/06; OLGR Celle 2007, 270; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.04.2007 - 5 W 104/07, OLGR Saarbrücken 2007, 636).
  • OLG Saarbrücken, 08.07.2013 - 5 W 64/13

    Ablehnung des Sachverständigen: Durchführung eines Ortstermins in Abwesenheit der …

    Rn. 14 Führt ein Sachverständiger zur Vorbereitung seines Gutachtens eine Orts- und Sachbesichtigung in Anwesenheit nur einer der Parteien durch, ohne der anderen die Gelegenheit zur Teilnahme zu geben, so lässt ihn dies nach herrschender Meinung als befangen erscheinen (BGH, Beschl. v. 15.04.1975 - X ZR 52/75 - NJW 1975, 1363; OLG Karlsruhe MDR 2010, 1148; OLG Saarbrücken, MDR 2007, 1279; OLG Bremen OLGR 2009, 700; OLG Frankfurt OLGR 2009, 573).

    Rn. 15 Die Parteien müssen sich darauf verlassen können, dass der Sachverständige in seinem Ergebnis noch nicht festgelegt ist, solange die Parteien ihr Fragerecht noch nicht ausgeübt haben und die Begutachtung nicht abgeschlossen ist (OLG Bremen OLGR 2009, 700; OLG Saarbrücken, MDR 2007, 1279).

  • OLG Saarbrücken, 18.12.2012 - 5 W 430/12

    Sachverständigenablehnung: Verstoß gegen den Grundsatz der Parteiöffentlichkeit

    Rn. 10 Führt ein Sachverständiger zur Vorbereitung seines Gutachtens eine Orts- und Sachbesichtigung in Anwesenheit nur einer der Parteien durch, ohne die andere zu benachrichtigen und ihr Gelegenheit zur Teilnahme zu geben, so lässt ihn dies nach herrschender Meinung als befangen erscheinen (BGH, Beschl. v. 15.04.1975 - X ZR 52/75 - NJW 1975, 1363; OLG Karlsruhe MDR 2010, 1148; OLG Saarbrücken, MDR 2007, 1279; OLG Bremen OLGR 2009, 700; OLG Frankfurt OLGR 2009, 573).

    Deshalb ist es grundsätzlich unerheblich, ob die fehlende Unterrichtung der abwesenden Partei über den Ortstermin auf einem Versehen beruhte und ob es zu einer Einflussnahme der anwesenden Partei tatsächlich gekommen ist (OLG Saarbrücken MDR 2007, 1279; OLG Bremen OLGR 2009, 700; OLG Karlsruhe MDR 2010, 1148).

    Vielmehr müssen sich die Parteien darauf verlassen können, dass der Sachverständige in seinem Ergebnis noch nicht festgelegt ist, solange die Parteien ihr Fragerecht noch nicht ausgeübt haben und die Begutachtung nicht abgeschlossen ist (OLG Bremen OLGR 2009, 700; OLG Saarbrücken, MDR 2007, 1279).

  • OLG Karlsruhe, 23.02.2010 - 14 W 37/09

    Selbstständiges Beweisverfahren: Sachverständigenablehnung wegen …

    Vielmehr ist bereits ausreichend, daß vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus ein objektiver Grund gegeben ist, der in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet ist, Zweifel an der Unparteilichkeit und Objektivität des Sachverständigen zu erregen (BGH NJW 1975, 1363; OLG Bremen OLGR 2009, 700).

    Führt ein Sachverständiger jedoch zur Vorbereitung seines Gutachtens eine Orts- und Sachbesichtigung in Anwesenheit nur einer der Parteien durch, ohne die andere zu benachrichtigen und ihr Gelegenheit zur Teilnahme zu geben, so läßt ihn dies nach herrschender Meinung als befangen erscheinen (BGH NJW 1975, 1363; OLG Bremen OLGR 2009, 700; OLG Frankfurt OLGR 2009, 573; OLG Saarbrücken OLGR 2007, 636; OLG Nürnberg MDR 2007, 237; OLG Jena MDR 2000, 169; OLG Oldenburg BauR 2004, 1817; OLG Koblenz MDR 2004, 831; OLG München NJW-RR 1998, 1687; OLG Dresden NJW-RR 1997, 1354, 1355;… Greger in: Zöller, ZPO, 27. Aufl., § 406 Rn 8;… Leipold in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 406 Rn 28;… Huber in: Musielak, ZPO, 7. Aufl., § 406 Rn 6;… Reichold in: Thomas-Putzo, ZPO, 29. Aufl., § 406 Rn 2).

  • OLG Schleswig, 23.10.2018 - 16 W 112/18

    Parteigutachter darf nicht an Ortstermin teilnehmen: Sachverständiger befangen?

    Zwar können Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen gerechtfertigt sein, wenn dieser einen Ortstermin in Anwesenheit einer Partei durchführt, ohne der anderen Partei Gelegenheit zur Teilnahme zu geben (BGH NJW 1975, 1363; OLG Karlsruhe MDR 2010, 1148; OLG Saarbrücken MDR 2007, 1279; OLG Bremen OLGR 2009, 700;… OLG Frankfurt OLGR 2009, 573 Greger a. a. O., § 406 Rn. 7).
  • OLG Bremen, 09.01.2012 - 3 W 28/11

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen Fehlern bei der …

    Ausreichend ist bereits, dass vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus ein objektiver Grund gegeben ist, der in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet ist, Zweifel an der Unparteilichkeit und Objektivität des Sachverständigen zu erregen (BGH, Beschluss vom 15.04.1975, X ZR 52/75, NJW 1975, 1363; Beschluss des Senats vom 06.07.2009, 3 U 6/07, OLGR Bremen 2009, 700, jeweils m.w.N.).

    Deshalb müssen die Parteien sich darauf verlassen können, dass der Sachverständige in seinem Ergebnis noch nicht festgelegt ist, solange die Parteien ihr Fragerecht noch nicht ausgeübt haben und die Begutachtung nicht abgeschlossen ist (vgl. zum Ganzen Beschluss des Senats vom 06.07.2009, 3 U 6/07, a.a.O., m.w.N.).

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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2010 - L 3 U 6/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17030
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2010 - L 3 U 6/07 (https://dejure.org/2010,17030)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.08.2010 - L 3 U 6/07 (https://dejure.org/2010,17030)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. August 2010 - L 3 U 6/07 (https://dejure.org/2010,17030)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - trainingsbedingte Unterbrechung des versicherten Weges - mehr als zwei Stunden - Handlungstendenz - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Training für Mountainbike-Marathon - Verirren im Wald

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Im Fall einer Unterbrechung der unmittelbaren Strecke vom Arbeitsplatz für private Trainingsläufe ist bei einem Unfall während dieser Zeit kein Versicherungsschutz gegeben; Anerkennung eines Wegeunfalls durch die gesetzliche Unfallversicherung bei einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer trainingsbedingten Unterbrechung des versicherten Weges von mehr als zwei Stunden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Im Fall einer Unterbrechung der unmittelbaren Strecke vom Arbeitsplatz für private Trainingsläufe ist bei einem Unfall während dieser Zeit kein Versicherungsschutz gegeben; Anerkennung eines Wegeunfalls durch die gesetzliche Unfallversicherung bei einer ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 26/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2010 - L 3 U 6/07
    Damit fehlte hier von vornherein der erforderliche innere Zusammenhang, so dass das Zurücklegen des Wegs selbst dann nicht als eine versicherte Tätigkeit iS von § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII anzusehen ist, wenn sich der Versicherte dabei auf dem unmittelbaren Weg von dem Ort seiner Tätigkeit befand (vgl zu dieser Konstellation auch BSG, Urteil vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 26/06 R = BSGE 102, 111 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 29) .

    Da vor diesem Hintergrund nicht feststeht bzw nicht feststellbar ist, ob sich der Versicherte zum Unfallzeitpunkt auf einem versicherten Weg befand und der Kläger hierfür nach der Rechtsprechung des BSG letztlich die Beweislast trägt (vgl hierzu BSG, Urteil vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 26/06 R - aaO; bestätigt durch Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 23/08 R - juris) , konnte die Berufung keinen Erfolg haben.

  • BSG, 27.10.2009 - B 2 U 23/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2010 - L 3 U 6/07
    Wird die genannte Zeitgrenze dagegen überschritten, ist die versicherte Tätigkeit grundsätzlich endgültig beendet (stRspr, hierzu zuletzt BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 23/08 R - juris mwN) .

    Da vor diesem Hintergrund nicht feststeht bzw nicht feststellbar ist, ob sich der Versicherte zum Unfallzeitpunkt auf einem versicherten Weg befand und der Kläger hierfür nach der Rechtsprechung des BSG letztlich die Beweislast trägt (vgl hierzu BSG…, Urteil vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 26/06 R - aaO; bestätigt durch Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 23/08 R - juris) , konnte die Berufung keinen Erfolg haben.

  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2010 - L 3 U 6/07
    Hierzu ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ( ; vgl insbesondere das Urteil vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 17/07 R = SozR 4-2700 § 8 Nr. 28 mwN) , dass der innere Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit immer dann besteht, wenn der Weg wesentlich zu dem Zweck zurückgelegt wird, den Ort der Tätigkeit oder nach deren Beendigung im typischen Fall die eigene Wohnung zu erreichen.
  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 40/02 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - Umweg - bedeutende …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2010 - L 3 U 6/07
    Da nach der Rechtsprechung des BSG (vgl hierzu BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 40/02 R - juris) aber selbst ein längerer Weg von dem Ort der Tätigkeit noch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, wenn er zB weniger zeitaufwändig, sicherer, übersichtlicher, besser ausgebaut oder kostengünstiger (bei Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels) als der entfernungsmäßig kürzeste Weg ist, kann für die vorliegend vom Versicherten am Unfalltag gewählte Route über den Pyrmonter Berg nichts anderes gelten.
  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 17/96

    Wegeunfall bei Apothekenbesuch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2010 - L 3 U 6/07
    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn es zur Aufnahme oder Durchführung der versicherten Tätigkeit erforderlich ist, die (eigenwirtschaftliche) Vor- oder Nachbereitungshandlung gerade auf dem versicherten Weg vorzunehmen und aus diesem Grund der erforderliche enge sachliche Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit noch besteht (vgl hierzu BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 16 S 62: Kauf von Schmerzmitteln bei plötzlich auftretenden Schmerzen, um die Arbeitsfähigkeit zu sichern) .
  • BSG, 24.03.1998 - B 2 U 4/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Lösung - irrtümliche Abweichung - Heimweg

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2010 - L 3 U 6/07
    Zwar haben die Zeugen O. und P. in diesem Zusammenhang bestätigt, dass der Weg über den J. aufgrund der schlechten Beschilderung mit einer besonderen Gefahr verbunden war, die für ein Verirren ursächlich gewesen sein könnte und bei deren Vorliegen der innere Zusammenhang zwischen der Beendigung der versicherten Tätigkeit und dem Heimweg regelmäßig erhalten bleibt (vgl hierzu BSG, Urteil vom 24. März 1998 - B 2 U 4/97 R = SozR 3-2200 § 550 Nr. 17) .
  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 3/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …

    Soweit das LSG rügt, damit werde einzig die geäußerte Motivation des jeweiligen Versicherten zum Maßstab des Versicherungsschutzes, so ist dies die Konsequenz der mit dem 9.12.2003 (…aaO) begonnenen Rechtsprechung des Senats, die in der Praxis allerdings zu berechenbaren Ergebnissen führt (vgl insofern etwa nur LSG Berlin-Brandenburg vom 3.11.2011 - L 3 U 7/09 - sowie vom 16.5.2013 - L 3 U 268/11 - vgl weiterhin Bayerisches LSG vom 25.10.2011 - L 3 U 52/11 - sowie vom 8.5.2007 - L 18 U 131/06 - Einkauf von Pilzen; LSG Niedersachen-Bremen vom 25.8.2010 - L 3 U 6/07 - LSG Nordrhein-Westfalen vom 29.9.2009 - L 15 U 298/08).
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