Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 11.04.2006 - 3 U 78/03 |
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Architekt haftet für fehlerhafte Statik
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Architekt haftet für fehlerhafte Statik
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Architekt haftet für fehlerhafte Statik (IBR 2006, 1593)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BGH, 04.03.1971 - VII ZR 204/69
Haftungsverhältnisse: Architekt-Statiker-Bauunternehmer
Auszug aus OLG Schleswig, 11.04.2006 - 3 U 78/03
Er beruft sich dazu auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 4. März 1971 in BauR 1971, 265, 267, und vom 4. Juli 2002 - VII ZR 66/01 -, wonach der vom Bauherren beauftragte Statiker nicht Erfüllungsgehilfe des Bauherren im Vertragsverhältnis mit dem Architekten sei.Die vom Kläger und Streithelfer herangezogene Entscheidung BGH BauR 2002, 1719 entspreche inhaltlich der Entscheidung BGH BauR 1971, 265, mit der sich das Landgericht im angefochtenen Urteil auf Seite 17 und 18 eingehend auseinandergesetzt habe, deren Voraussetzungen für die Gesamtschuld aber mit Recht unter Hinweis auf die Feststellungen der Sachverständigen in Abrede genommen habe.
Er hat ausdrücklich entschieden, dass der vom Bauherren beauftragte Statiker regelmäßig nicht Erfüllungsgehilfe des Bauherren in dessen Vertragsverhältnis mit dem Architekten ist (BGH NJW-RR 2002, 1531 = BauR 2002, 1719; vgl. BGH BauR 1971, 265, 267, 269).
Haben - wie hier - die vertragswidrigen Werkvertragsleistungen des Architekten und des Statikers zu den Baumängeln geführt, haften sie dem Bauherren, wie der Kläger mit Recht geltend macht, als Gesamtschuldner nach § 426 BGB (BGH BauR 1971, 265, 267, 269).
Der Architekt hat grundsätzlich den Statiker nicht dahin zu beaufsichtigen, ob er die ihm gestellte Aufgabe richtig gelöst hat (BGH BauR 1971, 265 ff.).
Der Architekt ist in jedem Fall verpflichtet, die statischen Berechnungen einzusehen und sich zu vergewissern, ob der Statiker von den gegebenen tatsächlichen Verhältnissen ausgegangen ist (BGH BauR 1971, 265 ff.).
Dazu war eine Rückfrage beim Streithelfer geboten (so der Bundesgerichtshof z. B., wenn für den Architekten anhand der statischen Unterlagen nicht ausreichend deutlich ist, ob der Statiker von den gegebenen tatsächlichen Verhältnissen ausgegangen ist, BGH BauR 1971, 265).
- BGH, 04.07.2002 - VII ZR 66/01
Rechtsfolgen selbständiger Beauftragung des Architekten und des Statikers
Auszug aus OLG Schleswig, 11.04.2006 - 3 U 78/03
Er beruft sich dazu auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 4. März 1971 in BauR 1971, 265, 267, und vom 4. Juli 2002 - VII ZR 66/01 -, wonach der vom Bauherren beauftragte Statiker nicht Erfüllungsgehilfe des Bauherren im Vertragsverhältnis mit dem Architekten sei.Die vom Kläger und Streithelfer herangezogene Entscheidung BGH BauR 2002, 1719 entspreche inhaltlich der Entscheidung BGH BauR 1971, 265, mit der sich das Landgericht im angefochtenen Urteil auf Seite 17 und 18 eingehend auseinandergesetzt habe, deren Voraussetzungen für die Gesamtschuld aber mit Recht unter Hinweis auf die Feststellungen der Sachverständigen in Abrede genommen habe.
Er hat ausdrücklich entschieden, dass der vom Bauherren beauftragte Statiker regelmäßig nicht Erfüllungsgehilfe des Bauherren in dessen Vertragsverhältnis mit dem Architekten ist (BGH NJW-RR 2002, 1531 = BauR 2002, 1719; vgl. BGH BauR 1971, 265, 267, 269).
- BGH, 16.05.2002 - VII ZR 81/00
Nachweis der Verletzung der Bauaufsichtspflicht des Architekten; Umfang der …
Auszug aus OLG Schleswig, 11.04.2006 - 3 U 78/03
Zur Haftungsbegründung genügt indes sogar bloße Mitursächlichkeit (BGH NJW 2002, 2708/2709).Die Verursachungsbeiträge der Schädiger für den eingetretenen Schaden haben erst in einem möglichen Regressprozess Bedeutung (BGH NJW 2002, 2708, 2709;… vgl. auch Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., Rn. 1676; OLG Köln BauR 1996, 548, 551).
- BGH, 27.10.2003 - II ZB 38/02
Kostentragung nach Klagerücknahme
Auszug aus OLG Schleswig, 11.04.2006 - 3 U 78/03
Der Bundesgerichtshof hat unter Berufung auf die Gesetzesmaterialien entschieden, dass durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO nur redaktionell geändert worden ist, und sich an der bis dahin geltenden Rechtslage, wonach die Ausnahmevorschrift lediglich den gesetzlichen Sonderfall des § 93 d ZPO zum Kindesunterhalt meint, nichts geändert hat (BGH NJW 2004, 223). - BGH, 07.05.2004 - V ZR 77/03
Haftungsausfüllende Kausalität bei Bodenkontaminierung durch mehrere Ereignisse
Auszug aus OLG Schleswig, 11.04.2006 - 3 U 78/03
Ist ein bestimmter Schaden durch mehrere gleichzeitig wirkende Umstände, etwa durch mehrere Mängel verschiedener am Bau Beteiligter, verursacht worden und hätte jede dieser Ursachen für sich allein ausgereicht, um den gesamten Schaden herbeizuführen, dann sind sämtliche Umstände als rechtlich ursächlich zu behandeln (sogenannte Doppelkausalität, vgl. BGH VersR 1983, 731, 732, und BGH BauR 2004, 1772 ff.). - BGH, 16.07.1998 - VII ZR 350/96
Erfolgshaftung des Werkunternehmers; Mangelhaftigkeit eines Werks wegen …
Auszug aus OLG Schleswig, 11.04.2006 - 3 U 78/03
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schuldet der Werkunternehmer ein mangelfreies und funktionstaugliches Werk (BGH BauR 1995, 230; BGHZ 139, 244; BauR 2000, 411). - BGH, 11.11.1999 - VII ZR 403/98
Dichtigkeit eines Daches
Auszug aus OLG Schleswig, 11.04.2006 - 3 U 78/03
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schuldet der Werkunternehmer ein mangelfreies und funktionstaugliches Werk (BGH BauR 1995, 230; BGHZ 139, 244; BauR 2000, 411). - BGH, 15.06.2000 - VII ZR 212/99
Aufklärungspflicht des mit der Planung beauftragten Architekten
Auszug aus OLG Schleswig, 11.04.2006 - 3 U 78/03
Die Planung der Abdichtung eines Bauwerkes muss bei einwandfreier Ausführung zu einer fachlich richtigen, vollständigen und dauerhaften Abdichtung führen (BGH NJW 2000, 2991). - BGH, 19.01.1995 - VII ZR 131/93
Umfang der Gewährleistung des Unternehmers; Schallschutzmangel bei einer …
Auszug aus OLG Schleswig, 11.04.2006 - 3 U 78/03
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schuldet der Werkunternehmer ein mangelfreies und funktionstaugliches Werk (BGH BauR 1995, 230; BGHZ 139, 244; BauR 2000, 411). - BGH, 16.05.1983 - III ZR 89/82
Klage eines Fischzüchters auf Schadensersatz wegen Minderung seines Fischertrages …
Auszug aus OLG Schleswig, 11.04.2006 - 3 U 78/03
Ist ein bestimmter Schaden durch mehrere gleichzeitig wirkende Umstände, etwa durch mehrere Mängel verschiedener am Bau Beteiligter, verursacht worden und hätte jede dieser Ursachen für sich allein ausgereicht, um den gesamten Schaden herbeizuführen, dann sind sämtliche Umstände als rechtlich ursächlich zu behandeln (sogenannte Doppelkausalität, vgl. BGH VersR 1983, 731, 732, und BGH BauR 2004, 1772 ff.). - OLG Köln, 08.11.1995 - 11 U 75/95
Haftung des Bauunternehmers für Mängel
- OLG Köln, 23.08.2006 - 11 U 165/05
Architektenhaftung für Abweichung von Planvorgaben nur aufgrund vertraglicher …
Der Statiker ist gegenüber dem Architekten grundsätzlich nicht Erfüllungsgehilfe des Bauherrn (BGH BauR 2002, 1719, 1720 = NZBau 2002, 616 = NJW-RR 2002, 1531; BauR 2003, 1918, 1920 = NZBau 2003, 567 = NJW-RR 2003, 1454; OLG Schleswig, Urteil vom 11.4.2006 - 3 U 78/03).
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Rechtsprechung
| SG Frankfurt/Oder, 08.10.2008 - S 3 U 78/03 |
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Oder, 08.10.2008 - S 3 U 78/03
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.08.2009 - L 3 U 628/08
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