Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 22.09.2023 - 3 U 84/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
§ 675v BGB
Online-Banking: Keine Haftung der Bank für unautorisierte Überweisungen bei Weitergabe der Zugangsdaten an betrügerische Anrufer - kanzlei-kotz.de
Online-Banking - Bankhaftung für unautorisierte Überweisungen bei Weitergabe der Zugangsdaten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 675u S. 2; BGB § 389
Rückbuchungen auf ihr Girokonto wegen behaupteter missbräuchlicher Nutzung eines Online-Kontozugangs; Gegenanspruch der Bank auf Schadensersatz gegen den Kläger wegen grob fahrlässiger Pflichtverletzung in mindestens der Höhe des Erstattungsanspruchs; Dauerhafter Einwand ...
Verfahrensgang
- LG Hanau, 04.05.2023 - 3 O 1055/22
- LG Hanau, 04.07.2023 - 3 O 1055/22
- OLG Frankfurt, 22.09.2023 - 3 U 84/23
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.01.2016 - XI ZR 91/14
Zu Beweisgrundsätzen bei streitigen Zahlungsaufträgen im Online-Banking
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2023 - 3 U 84/23
Selbst ein objektiv grober Pflichtenverstoß rechtfertigt für sich noch keinen zwingenden Schluss auf ein entsprechend gesteigertes personales Verschulden (BGH v. 26.01.2016, Az. XI ZR 91/14, BGHZ 208, 331 = NJW 2016, 2024 m. Anm. Knops = VuR 2016, 264 m. Anm. Metz, Rn. 71). - OLG München, 22.09.2022 - 19 U 2204/22
Wechselseitige Ansprüche aus einem Zahlungsdiensterahmenvertrag
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2023 - 3 U 84/23
Aufgrund der in den letzten Jahren vielfach durch verschiedene Medien bekannt gewordenen Fälle ist die Erkenntnis, dass Kunden durch betrügerische Briefe und Anrufe vorgeblicher Bankmitarbeiter zur Preisgabe von Zugangsdaten zum Online-Banking veranlasst werden sollen, als allgemeines Wissen vorauszusetzen, denn spätestens seit 2006 wurde das kriminelle Phänomen des Phishings öffentlich breit diskutiert (OLG München Hinweisbeschluss v. 22.9.2022 - 19 U 2204/22, BeckRS 2022, 36075 Rn. 68, beck-online).
- BGH, 22.07.2025 - XI ZR 107/24
Zur Erstattung nichtautorisierter Zahlungen
Denn Bezugspunkt für die Anwendung von § 675v Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BGB ist - wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat (…ebenso OLG Naumburg, NJW-RR 2025, 561 Rn. 50) - ausschließlich der im Streit stehende Zahlungsvorgang (OLG Bremen, WM 2024, 1508, 1512; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22. September 2023 - 3 U 84/23, juris Rn. 20; LG Nürnberg-Fürth, ZIP 2024, 744, 747;… MünchKommHGB/Linardatos, 5. Aufl., Band 6 Bankvertragsrecht, K Rn. 224;… Maihold in Ellenberger/Bunte, Bankrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 33 Rn. 386;… Nobbe in Ellenberger/Findeisen/Nobbe/Böger, Kommentar zum Zahlungsverkehrsrecht, 3. Aufl., § 675v BGB Rn. 125; Hoffmann, VuR 2016, 243, 248;… Ostoja-Starzewski, RDi 2022, 259 Rn. 23; Werner, ZBB 2017, 345, 350;… ders., WM 2024, 966 Rn. 48, 74; aA OLG Brandenburg…, Urteil vom 15. Januar 2025 - 4 U 32/24, juris Rn. 55;… LG Berlin II, WM 2025, 1292 Rn. 22 f.; Schulte am Hülse/Steinsdörfer, VuR 2025, 172, 174). - OLG Bremen, 15.04.2024 - 1 U 47/23
Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Zahlungsdienstleisters bei nicht …
In objektiver Hinsicht begründet die telefonische Weitergabe von TANs an einen Dritten einen solchen schweren Sorgfaltspflichtverstoß (so auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.09.2023 - 3 U 84/23, juris Rn. 19;… Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 89, BB 2024, 706 (Ls.); OLG Köln…, Urteil vom 20.10.2021 - 13 U 18/21, juris Rn. 3; OLG München…, Beschluss vom 04.09.2023 - 19 U 1508/23 e, juris Rn. 91).Zudem ist generell aufgrund der in den letzten Jahren vielfach durch verschiedene Medien bekannt gewordenen Fälle die Kenntnis als allgemeines Wissen vorauszusetzen, dass Kunden durch betrügerische Briefe und Anrufe vorgeblicher Bankmitarbeiter zur Preisgabe von Zugangsdaten zum Online-Banking veranlasst werden sollen, denn spätestens seit 2006 wurde das kriminelle Phänomen des Phishings und anderer Methoden, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen den Angerufenen zu finanziellen Transaktionen veranlassen, öffentlich breit diskutiert (siehe OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.09.2023 - 3 U 84/23, juris Rn. 19;… Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 93, BB 2024, 706 (Ls.); OLG München…, Beschluss vom 22.09.2022 - 19 U 2204/22, juris Rn. 99).
Dies führt nicht zur Annahme einer überholenden Kausalität der Sorgfaltspflichtverletzung des Zahlungsdienstnutzers (so aber OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.09.2023 - 3 U 84/23, juris Rn. 22), wenn die geltend gemachte Sorgfaltspflichtverletzung des Zahlungsdienstleisters in dem Sinne als weiterhin kausal für den Schaden anzusehen ist, dass diese die Schadensentstehung durch die spätere Sorgfaltspflichtverletzung des Zahlungsdienstnutzers ermöglicht oder befördert hat.
- OLG Bremen, 30.08.2024 - 1 U 32/24
Online-Banking aufgrund Täuschung durch vermeintlichen Bankmitarbeiter - …
In objektiver Hinsicht ist die Freigabe einer pushTAN auf die telefonische Aufforderung eines unbekannten Dritten hin als ein solcher schwerer Sorgfaltsverstoß anzusehen (so auch OLG Frankfurt…, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 89, WM 2024, 990), es gilt insoweit nichts anderes als bei der ebenfalls als schwerer Sorgfaltsverstoß einzuordnenden telefonischen Weitergabe von TANs an einen Dritten (so auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.09.2023 - 3 U 84/23, juris Rn. 19; OLG Köln…, Urteil vom 20.10.2021 - 13 U 18/21, juris Rn. 3; OLG München…, Beschluss vom 04.09.2023 - 19 U 1508/23 e, juris Rn. 91; siehe hierzu und zum folgenden auch die Rechtsprechung des Senats in Hanseatisches OLG in Bremen…, Beschluss vom 15.04.2024 - 1 U 47/23, juris Rn. 23, WM 2024, 1508).Zudem ist generell aufgrund der in den letzten Jahren vielfach durch verschiedene Medien bekannt gewordenen Fälle die Kenntnis als allgemeines Wissen vorauszusetzen, dass Kunden durch betrügerische Briefe und Anrufe vorgeblicher Bankmitarbeiter zur Preisgabe oder sonstigen Zulassung der missbräuchlichen Nutzung von Zugangsdaten zum Online-Banking veranlasst werden sollen, denn spätestens seit 2006 wurde das kriminelle Phänomen des Phishings und anderer Methoden, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen den Angerufenen zu finanziellen Transaktionen veranlassen, öffentlich breit diskutiert (siehe OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.09.2023 - 3 U 84/23, juris Rn. 19;… Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 93, WM 2024, 990; OLG München…, Beschluss vom 22.09.2022 - 19 U 2204/22, juris Rn. 99).
Dies führt nicht zur Annahme einer überholenden Kausalität der Sorgfaltspflichtverletzung des Zahlungsdienstnutzers (so aber OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.09.2023 - 3 U 84/23, juris Rn. 22), wenn die geltend gemachte Sorgfaltspflichtverletzung des Zahlungsdienstleisters in dem Sinne als weiterhin kausal für den Schaden anzusehen ist, dass diese die Schadensentstehung durch die spätere Sorgfaltspflichtverletzung des Zahlungsdienstnutzers ermöglicht oder befördert hat.
- OLG Naumburg, 30.10.2024 - 5 U 35/24
Rückgängigmachung von Belastungsbuchungen durch nicht autorisierte …
Demjenigen, der das über die Website der Beklagten erreichbare Online-Banking nutzt, ist es zuzumuten, auch die Sicherheitshinweise der Beklagten, die ausdrücklich vor der Verwendung der Telefonnummer der Beklagten warnen, auf deren Website zur Kenntnis zu nehmen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. September 2023 - 3 U 84/23 -, Rn. 23, juris).Rn. 53 Daneben ist aufgrund der in den letzten Jahren vielfach durch verschiedene Medien bekannt gewordenen Fälle die Erkenntnis, dass Kunden durch betrügerische Briefe und Anrufe vorgeblicher Bankmitarbeiter zur Preisgabe von Zugangsdaten zum Online-Banking veranlasst werden sollen, als allgemeines Wissen vorauszusetzen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen…, Beschluss vom 15. April 2024 - 1 U 47/23, Rn. 23, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. September 2023 - 3 U 84/23, Rn. 19, juris).
- OLG Düsseldorf, 23.02.2026 - 14 U 37/25
Kein Anspruch der Bankkundin gegen ihren Zahlungsdienstleister auf Rückzahlung …
Die Gefahr, dass Kunden durch betrügerische Anrufe vorgeblicher Bankmitarbeiter zur Preisgabe von Zugangsdaten zum Online-Banking veranlasst werden sollen, kann wegen der schon seit längerem bekannt gewordenen Missbrauchsfälle als allgemeines Wissen vorausgesetzt werden (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 30.10.2024 - 5 U 35/24, juris, Rn. 53, m.w.N.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.09.2023 - 3 U 84/23, juris, Rn. 19; OLG München…, Beschluss vom 22.09.2022 - 19 U 2204/22, juris, Rn. 99), denn spätestens seit dem Jahr 2006 wurde das kriminelle Phänomen des Phishings und anderer Methoden, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen den Angerufenen zu finanziellen Transaktionen zu veranlassen, öffentlich breit diskutiert (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen…, Beschluss vom 30.08.2024 - 1 U 32/24, juris, Rn. 30, m.w.N.; OLG München…, Beschluss vom 22.09.2022 - 19 U 2204/22, juris, Rn. 99, m.w.N.). - LG Bonn, 13.03.2024 - 2 O 204/23 Wegen der langjährigen Gegenwärtigkeit dieses Phänomens, stetiger medialer Berichterstattung sowie Hinweisen in den Banking-Anwendungen über aktuelle Betrugsszenarien im Online-Banking geht die Rechtsprechung mittlerweile davon aus, dass ein allgemeines Wissen über diese Gefahr angenommen werden kann (OLG München, Hinweisbeschluss vom 22.09.2022 - 19 U 2204/22; OLG Frankfurt, Hinweisbeschluss vom 22.09.2023 - 3 U 84/23, OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 16.03.2015 - 31 U 31/15).
Demjenigen, der das über die Website der Beklagten erreichbare Online-Banking nutzt, ist es auch zuzumuten, die Sicherheitshinweise der Beklagten auf deren Website zur Kenntnis zu nehmen (vgl. OLG Frankfurt, Hinweisbeschluss vom 22.09.2023 - 3 U 84/23).
- LG Darmstadt, 03.02.2025 - 2 O 190/24 Bei der Weitergabe von TANs an einen Dritten dürfte grobe Fahrlässigkeit naheliegen (so z.B. OLG Frankfurt, 22.09.2023 - 3 U 84/23 ).
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