Rechtsprechung
| OLG Hamm, 29.01.2003 - 3 U 91/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- korioth.de (Entscheidungsbesprechung)
Keine Beweisnachteile für den Arzt, wenn in geburtshilflichen Schadensfällen das Geburtsprotokoll lückenhaft ist und die CTG-Aufzeichnungen fehlen?
Verfahrensgang
- LG Münster, 17.01.2002 - 11 O 1018/00
- OLG Hamm, 29.01.2003 - 3 U 91/02
- OLG Hamm, 29.01.2003 - (Az. unbek.)
- BGH, 16.12.2003 - VI ZR 74/03
Papierfundstellen
- VersR 2005, 412
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Hamm, 09.05.2017 - 26 U 91/16
Ärztliche Behandlungsfehler bei der Korrektur einer Vorhautverengung
Nach der Rechtsprechung der für Arzthaftungsfälle zuständigen Senate des OLG Hamm (vgl. Urteil des OLG Hamm v. 29.01.2003 - 3 U 91/02 -, Juris-Veröffentlichung = VwR 2005, 412) - die vom BGH gebilligt worden ist (Beschl. v. 16.12.2003 - VI ZR 74/09 -) - , soll es dem Arzt nicht zum Nachteil gereichen, wenn die Dokumentation nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist unvollständig oder mangelhaft ist. - OLG Düsseldorf, 01.07.2021 - 8 U 165/20
Vorhaut vor 18 Jahren entfernt: Kein Schmerzensgeld für Spätfolgen
Rn. 23 Krankenunterlagen sind grundsätzlich nicht länger als zehn Jahre aufzubewahren (vgl. nur OLG Hamm, Urteil v. 29.01.2003 - 3 U 91/02 -, juris Rn. 19;… Urteil v. 09.05.2017 - 26 U 91/16 -, juris Rn. 41; jetzt auch § 630f Abs. 3 BGB). - OLG Jena, 19.06.2012 - 4 U 797/09
Arzthaftung: Pflicht zur Aufklärung über alternative Behandlungsmethoden bei …
Eine Dokumentation, die medizinisch nicht erforderlich ist, ist aus Rechtsgründen auch nicht geboten (…Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Aufl, B 202, 203 mit Hinweis auf die Rechtspr. des BGH in NJW 1999, 3408; BGHZ 129, 6, 9; BGH NJW 1993, 2375, ferner OLG Hamm VersR 2005, 412; OLG Celle MDR 2002, 153). - LG Osnabrück, 24.02.2010 - 2 O 3935/04
Feststellung einer Ersatzverpflichtung materieller Schäden aus Anlass einer …
Deshalb führen nach Ablauf von 10 Jahren Dokumentationsversäumnisse nicht mehr zu Beweiserleichterungen des Patienten, so dass es bei seiner vollen Darlegungs- und Beweislast bleibt (OLG Hamm, VersR 2005, 412 [OLG Hamm 29.01.2003 - 3 U 91/02]). - OLG Saarbrücken, 13.06.2007 - 1 U 521/06
Abweisung der Arzthaftungsklage, da dem behandelnden Notarzt eine …
Wie oben bereits dargelegt, können Lücken in der ärztlichen Dokumentation - lediglich - zu einer Beweiserleichterung für den Patienten führen; die unterlassene Dokumentation bildet jedoch selbst keine Anspruchsgrundlage (vgl. BGH NJW 1999, 3408 ; OLG Hamm VersR 2005, 412;… Gehrlein, aaO., S. 116).
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