Rechtsprechung
| VGH Hessen, 09.08.1990 - 3 UE 2398/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 43 Abs 1 VwGO
Feststellung der Nichtigkeit eines Entmischungsplans - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 07.07.1987 - V/3 E 593/83
- VGH Hessen, 09.08.1990 - 3 UE 2398/87
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1991, 226
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- VGH Hessen, 16.06.1989 - 3 N 108/87
Entmischungsregelung durch Allgemeinverfügung - Reiten im Wald
Auszug aus VGH Hessen, 09.08.1990 - 3 UE 2398/87
Es handelt sich vielmehr um einen Verwaltungsakt in der Form der Allgemeinverfügung, wie der Senat in seinem bereits erwähnten Beschluß vom 16.06.1989 sowie in den Beschlüssen vom 16.06.1989 - 3 N 108./87 -, ESVGH 39, 256 und 11.07.1989 - 3 N 156/84 - im einzelnen näher dargelegt hat.Über die Stadt Frankfurt am Main wird die Forstaufsicht allein von der obersten Forstbehörde nach § 64 Abs. 4 HForstG ausgeübt, die auch insoweit für den Erlaß eines Entmischungsplanes zuständig ist (vgl. Beschluß des Senats vom 16.06.1989 - 3 N 108/87 -, a.a.O.).
- BVerwG, 07.09.1984 - 4 C 16.81
Schutzbereich - Anordnung - Rechtsqualität - Entscheidungsform
Auszug aus VGH Hessen, 09.08.1990 - 3 UE 2398/87
Im Gegensatz zur Auffassung des Verwaltungsgerichts Darmstadt in seinem Beschluß vom 25.11.1982 - II/3 H 2175/82 - und seinem Urteil vom 09.05.1984 - II/3 E 2558/81 - spricht eine öffentliche Bekanntmachung nicht zwingend für eine Rechtsnorm, zumal sie auch bei einer Allgemeinverfügung mit ihrer "Ringsumwirkung" besonders angemessen ist (vgl. dazu Niehues, DVBl. 1982, 321 und BVerwG, Urteil vom 07.09.1984 - 4 C 16.81 - NVwZ 1985, 39 zur Schutzbereichsanordnung nach § 2 Schutzbereiche, die unter Aufgabe der in BVerwGE 30, 287 vertretenen Auffassung nunmehr als Allgemeinverfügung angesehen wird). - BVerwG, 23.10.1968 - IV C 101.67
Rechtsnatur der Schutzbereichsanordnung - Beschränkung von Grundeigentum für die …
Auszug aus VGH Hessen, 09.08.1990 - 3 UE 2398/87
Im Gegensatz zur Auffassung des Verwaltungsgerichts Darmstadt in seinem Beschluß vom 25.11.1982 - II/3 H 2175/82 - und seinem Urteil vom 09.05.1984 - II/3 E 2558/81 - spricht eine öffentliche Bekanntmachung nicht zwingend für eine Rechtsnorm, zumal sie auch bei einer Allgemeinverfügung mit ihrer "Ringsumwirkung" besonders angemessen ist (vgl. dazu Niehues, DVBl. 1982, 321 und BVerwG, Urteil vom 07.09.1984 - 4 C 16.81 - NVwZ 1985, 39 zur Schutzbereichsanordnung nach § 2 Schutzbereiche, die unter Aufgabe der in BVerwGE 30, 287 vertretenen Auffassung nunmehr als Allgemeinverfügung angesehen wird). - VGH Hessen, 17.12.1985 - 9 UE 2162/85
Zur Konkretisierung eines Rechtsverhältnisses im Sinne von VwGO § 43 Abs 1: …
Auszug aus VGH Hessen, 09.08.1990 - 3 UE 2398/87
Droht einem Betroffenen wegen eines von ihm als rechtmäßig angesehenen Verhaltens ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, so ist ein berechtigtes Interesse an der verwaltungsgerichtlichen Feststellung im Sinne des § 43 Abs. 1 gegeben (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 17.12.1985, NVwZ 1988, 445 ); Kopp, VwGO, 8. Aufl., § 43 Rdnr. 24). - VGH Hessen, 16.06.1989 - 3 N 187/84
Entmischungsplan für Waldreitwege - keine Normenkontrolle - Allgemeinverfügung
Auszug aus VGH Hessen, 09.08.1990 - 3 UE 2398/87
Der Senat hat in seinem Beschluß vom 16.06.1989 - 3 N 187/84 -, RdL 1989, 276 zum Rechtscharakter eines Entmischungsplanes folgendes ausgeführt:.
- VG Frankfurt/Main, 25.08.2009 - 8 K 2609/08
Denkmalschutzrechtliches Abwehrrecht
Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren durch die Kläger war nach § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO notwendig, da ein vernünftiger Kläger bei der gegebenen Sach- und Rechtslage - nicht einfache Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Erteilung von Baugenehmigungen - sich eines Bevollmächtigten im Vorverfahren bedient hätte (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 25.01.1991 - 3 UE 2398/87 - VG Gießen, Beschluss vom 26.11.1993 - 1 E 1561/93 - Beschluss vom 24.02.2005 - 1 E 1677/98 -). - OLG Bamberg, 23.01.2012 - 9 U 1/11
Nichtigkeitsfeststellungsklage eines Grundstückseigentümers gegen vereinfachte …
Rn. 28 aa) Letzteres ist namentlich dann der Fall, wenn der Verwaltungsakt tragenden Verfassungsprinzipien widerspricht (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.1985 - 8 C 107/83 - NJW 1985, 2658 [2659]), es sich um einen offensichtlichen "Gefälligkeits-Verwaltungsakt" handelt, dem keinerlei rechtfertigender Sachverhalt zugrunde liegt (…Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl., 2010, § 44 RdNr. 10; siehe auch BayVGH, U.v. 22.9.1995 - 22 B 95.1985 -, BayVBl. 1996, 374 [375]: rechtsmissbräuchliche Erteilung einer Gestattung nach dem Ladenschlussgesetz), oder der Verwaltungsakt von einer sachlich unzuständigen Behörde - insbesondere bei offenkundig fehlender Verwaltungskompetenz - erlassen wurde, mit anderen Worten die mit dem Verwaltungsakt geregelte Angelegenheit unter keinem sachlich denkbaren Gesichtspunkt einen Bezug zum Aufgabenbereich der handelnden Behörde hat (…vgl. näher Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl., 2010, § 44 RdNr. 14 u. 15; siehe auch BayObLG, B.v. 23.11.1983 - 2 Ob OWi 283/83 -, NVwZ 1984, 399: Nichtigkeit eines von der Forstverwaltung im Staatsforst aufgestellten Verkehrszeichens; VGH Kassel, U.v. 9.8.1990 - 3 UE 2398/87 -, NVwZ-RR 1991, 226 [227]: Nichtigkeit eines ohne sachliche Zuständigkeit erlassenen Entmischungsplans).
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