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Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 26.04.2005

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 23.03.2005 - 3 UE 3457/04.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2065
VGH Hessen, 23.03.2005 - 3 UE 3457/04.A (https://dejure.org/2005,2065)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.03.2005 - 3 UE 3457/04.A (https://dejure.org/2005,2065)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. März 2005 - 3 UE 3457/04.A (https://dejure.org/2005,2065)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 60 Abs 1 S 3 AufenthG
    Abschiebungsverbot; Sierra Leone; Genitalverstümmelung; Verfolgung; soziale Gruppe

  • Judicialis

    AufenthG § 60 Abs. 1; ; Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. Apri... l 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    VwGO § 60 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1; RL 2004/83/EG Art. 10 Abs. 1 d
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Sierra Leone, Genitalverstümmelung, Flüchtlingsfrauen, Geschlechtsspezifische Verfolgung, Nichtstaatliche Verfolgung, Verfolgungsbegriff, Latente Gefährdungslage, Vorverfolgung, Anerkennungsrichtlinie

  • fluechtlingsrat-nrw.de (Kurzinformation und Volltext)

    Sierra Leone: Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 1 AufenthG bei drohender Genitalverstümmelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylrecht - Abschiebeverbog, Genitalverstümmelung, Geschlecht, Mindeststandards, soziale Gruppe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Informationsverbund Asyl und Migration PDF (Rechtsprechungsübersicht)

    Geschlechtsspezifische Verfolgung: Das neue Flüchtlingsrecht in der Praxis

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abschiebungsverbot bei drohender Genitalverstümmelung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abschiebungsverbot bei drohender Verfolgung im Zielstaat; Vorliegen einer Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe; Genitalverstümmelung als geschlechtsspezifische Verfolgung; Voraussetzungen für das Vorliegen der Gefahr einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 504
 
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Wird zitiert von ... (61)Zitiert selbst (11)

  • VG Frankfurt/Main, 10.07.2003 - 3 E 31074/98

    Einzelfall, bei dem Beschneidung und psychische Erkrankung kein …

    Auszug aus VGH Hessen, 23.03.2005 - 3 UE 3457/04
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 10. Juli 2003 - 3 E 31074/98.A (1) - ist, soweit es nicht rechtskräftig geworden ist, bezogen auf den zurückgenommenen Teil der Klage wirkungslos.

    Auf die Berufung der Berufungsklägerinnen wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 10. Juli 2003 - 3 E 31074/98.A (1) - abgeändert und die Beklagte unter Aufhebung der Ziffern 2 und 3 ihres Bescheides vom 1. September 1998 verpflichtet festzustellen, dass die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG vorliegen.

    Mit Urteil vom 10. Juli 2003 - 3 E 31074/98.A(1) -hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main die Klage abgewiesen.

    Auf Antrag der Kläger hat der 3. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs mit Beschluss vom 18. November 2004, dem Bevollmächtigten der Kläger zugestellt am 25. November 2004, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 10. Juli 2003 - 3 E 31074/98.A (1) - hinsichtlich der Berufungsklägerinnen zugelassen und im Übrigen den Antrag abgelehnt.

  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Hessen, 23.03.2005 - 3 UE 3457/04
    Eine Verfolgung droht bei der Ausreise mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit, wenn bei qualifizierender Betrachtungsweise die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (BVerwG, U. v. 14.12.1993 - 9 C 45.92 - DVBl. 1994, 524, 525).

    Allein die Genitalverstümmelungsrate von 80 bis 90 % rechtfertigt nach Auffassung der Richterin die Annahme einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit, da bei qualifizierender Betrachtungsweise die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen ( vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.06.2002 - 1 C 17.01

    Auslegung des Klageantrags; Hauptantrag; Hilfsantrag; Rangverhältnis; …

    Auszug aus VGH Hessen, 23.03.2005 - 3 UE 3457/04
    Die negative Feststellung des Bundesamtes zu § 53 AuslG - nunmehr § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG - wird damit gegenstandslos, worauf zur Klarstellung hingewiesen wird (vgl. BVerwG, U. v. 26.06.2002 - 1 C 17.01 - NVwZ 2003, 356).
  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber - …

    Auszug aus VGH Hessen, 23.03.2005 - 3 UE 3457/04
    Der Ausländer ist aufgrund der ihm obliegenden prozessualen Mitwirkungspflicht gehalten, von sich aus umfassend die in seine eigene Sphäre fallenden Ereignisse substantiiert und in sich schlüssig zu schildern sowie eventuelle Widersprüche zu seinem Vorbringen in früheren Verfahrensstadien nachvollziehbar aufzulösen, so dass sein Vortrag insgesamt geeignet ist, seinen Klageanspruch lückenlos zu tragen, wobei es bei der Darstellung der allgemeinen Umstände im Herkunftsland genügt, dass die vorgetragenen Tatsachen die nicht entfernt liegende Möglichkeit einer Verfolgung ergeben (vgl. BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83 - EZAR 630 Nr. 13, 23.11.1982 - 9 C 74.81 - BVerwGE 66, 237).
  • BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 74.81

    Asylrechtsstreitigkeiten - Örtliche Zuständigkeit - Umfang der gerichtlichen …

    Auszug aus VGH Hessen, 23.03.2005 - 3 UE 3457/04
    Der Ausländer ist aufgrund der ihm obliegenden prozessualen Mitwirkungspflicht gehalten, von sich aus umfassend die in seine eigene Sphäre fallenden Ereignisse substantiiert und in sich schlüssig zu schildern sowie eventuelle Widersprüche zu seinem Vorbringen in früheren Verfahrensstadien nachvollziehbar aufzulösen, so dass sein Vortrag insgesamt geeignet ist, seinen Klageanspruch lückenlos zu tragen, wobei es bei der Darstellung der allgemeinen Umstände im Herkunftsland genügt, dass die vorgetragenen Tatsachen die nicht entfernt liegende Möglichkeit einer Verfolgung ergeben (vgl. BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83 - EZAR 630 Nr. 13, 23.11.1982 - 9 C 74.81 - BVerwGE 66, 237).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VGH Hessen, 23.03.2005 - 3 UE 3457/04
    Einem Asylbewerber und entsprechend einem Ausländer, der sich auf ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 1 AufenthG beruft, der bereits einmal politisch verfolgt war, kann eine Rückkehr in sein Heimatland nur zugemutet werden, wenn die Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist (BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80 u. a. - BVerfGE 54, 341; BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169 = EZAR 200 Nr. 12 m. w. N.).
  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus VGH Hessen, 23.03.2005 - 3 UE 3457/04
    Hat der Asylsuchende sein Heimatland unverfolgt verlassen, hat er nur dann einen Asylanspruch bzw. einen Anspruch auf Feststellung von Abschiebungsverboten, wenn ihm aufgrund eines asylrechtlich erheblichen Nachfluchttatbestandes politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85 - BVerfGE 74, 51, 64 = EZAR 200 Nr. 18 = NVwZ 1987, 311; BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 74.90 - BVerwGE 87, 152).
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 74.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus VGH Hessen, 23.03.2005 - 3 UE 3457/04
    Hat der Asylsuchende sein Heimatland unverfolgt verlassen, hat er nur dann einen Asylanspruch bzw. einen Anspruch auf Feststellung von Abschiebungsverboten, wenn ihm aufgrund eines asylrechtlich erheblichen Nachfluchttatbestandes politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85 - BVerfGE 74, 51, 64 = EZAR 200 Nr. 18 = NVwZ 1987, 311; BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 74.90 - BVerwGE 87, 152).
  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung - …

    Auszug aus VGH Hessen, 23.03.2005 - 3 UE 3457/04
    Einem Asylbewerber und entsprechend einem Ausländer, der sich auf ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 1 AufenthG beruft, der bereits einmal politisch verfolgt war, kann eine Rückkehr in sein Heimatland nur zugemutet werden, wenn die Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist (BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80 u. a. - BVerfGE 54, 341; BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169 = EZAR 200 Nr. 12 m. w. N.).
  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 22.85

    Asylrecht - PLO - Quasi-Staatlichkeit - Krieg - Bürgerkrieg - Revolution - …

    Auszug aus VGH Hessen, 23.03.2005 - 3 UE 3457/04
    Die Gefahr einer abschiebungsverbotsrelevanten Verfolgung ist gegeben, wenn dem betreffenden Ausländer bei verständiger Würdigung aller Umstände seines Falles Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, wobei die insoweit erforderliche Zukunftsprognose auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsachenentscheidung abgestellt und auf einen absehbaren Zeitraum ausgerichtet sein muss (BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 22.85 - EZAR 202 Nr. 6 = NVwZ 1986, 760 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 62.91

    Asylrecht - Verfolgungsprognose - Tamilen

  • VG Berlin, 17.08.2022 - 31 K 305.20

    Guinea: Flüchtlingseigenschaft bei geschlechtsspezifischer Vorverfolgung in Form …

    Fest steht zwar, dass der Gesetzgeber mit der Einfügung der Norm in Gestalt ihrer zumindest im Wortlaut nur geringfügig von ihr abweichenden Vorgängervorschrift in § 60 Abs. 1 Satz 3 AufenthG a.F. durch das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950) in Fällen geschlechtsspezifischer Verfolgung (insbesondere von Frauen) über das - insoweit engere - Unionsrecht hinausgegangen ist (vgl. instruktiv nach wie vor Hessischer VGH, Entscheidung vom 23. März 2005 - 3 UE 3457/04.A -, juris Rn. 29 ff.; s. ferner für die aktuelle Regelung in § 3b Abs. 1 Nr. 4, letzter Hs. AsylG ausdrücklich z.B. auch OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 30. Dezember 2019 - 5 LB 26/19 -, juris Rn. 46;… Kluth, in: ders./Heusch, a.a.O., § 3b AsylG Rn. 5): Im jetzigen Art. 10 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie 2011/95/EU heißt es im letzten Satz lediglich, dass geschlechtsbezogene Aspekte, einschließlich der geschlechtlichen Identität, zum Zweck der Bestimmung der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der Ermittlung eines Merkmals einer solchen Gruppe "angemessen berücksichtigt "; Art. 10 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie 2004/83/EU bestimmte insoweit im zweiten Halbsatz seines letzten Satzes, dass geschlechterbezogene Aspekte "berücksichtigt werden ", aber für sich allein genommen noch nicht die Annahme rechtfertigen, dass ein Verfolgungsgrund gegeben ist.

    Nichtsdestotrotz kann von einem "eindeutigen Wortlaut" der Regelung in § 3b Abs. 1 Nr. 4, letzter Hs. AsylG keine Rede sein (so zur früheren Vorschrift des § 60 Abs. 1 Satz 3 AufenthG a.F. aber Hessischer VGH, Entscheidung vom 23. März 2005, a.a.O., Rn. 29;… daran anschließend zu § 3b Abs. 1 Nr. 4, letzter Hs. AsylG auch Hruschka, in: Huber/Mantel, a.a.O., § 3b AsylG Rn. 32).

    So kann die Vorschrift jedenfalls keinen "Automatismus" dergestalt bewirken, dass insbesondere bei an die Geschlechtszugehörigkeit anknüpfenden Verfolgungshandlungen im Sinne des § 3a Abs. 2 Nr. 6 AsylG stets und ohne weitere Prüfung auch vom Vorliegen einer sozialen Gruppe auszugehen ist; ebenso wenig entbindet § 3b Abs. 1 Nr. 4, letzter Hs. AsylG in Fällen des § 3a Abs. 2 Nr. 6 AsylG von der nach § 3a Abs. 3 AsylG zudem erforderlichen Prüfung einer Verknüpfung zwischen Verfolgungshandlung und Verfolgungsgrund (vgl. unten I. 2.1 c.); für einen weitergehenden Regelungsgehalt von § 3b Abs. 1 Nr. 4, letzter Hs. AsylG aber wohl Möller, in: Hofmann, a.a.O., § 3b AsylG Rn. 13 ff.; s. ferner auch Hruschka, in: Huber/Mantel, a.a.O., § 3b AsylG Rn. 32 ff., der gleichwohl aber immer eine genaue Einzelfallprüfung für erforderlich hält, sowie zur Rechtslage nach § 60 Abs. 1 Satz 3 AufenthG a.F. schon Hessischer VGH, Entscheidung vom 23. März 2005, a.a.O., Rn. 29; die Problematik offen lassend OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. April 2022 - OVG 2 N 92/21 -, S. 2 f. d. amtl.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2014 - 1 A 1139/13

    Anerkennung eines angolanischen Staatsangehörigen als Asylberechtigter und …

    Rn. 80 Vgl. Marx, Furcht vor Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe (Art. 10 I Bst. d RL 2004/83/EG), ZAR 2005, 177 (184); zur geschlechtsspezifischen Verfolgung im Sinne des § 60 Abs. 1 AufenthG; Hess. VGH, Urteil vom 23. März 2005 - 3 UE 3457/04.A -, NVwZ-RR 2006, 504 = juris, Rn. 38 ff., 43 ff. (Genitalverstümmelung); VG Gelsenkirchen, Urteil vom 18. Juli 2013 - 5a K 4418/11.A -, juris, Rn. 62 ff. (Zwangsverheiratung); VG Magdeburg, Urteil vom 18. September 2012 - 5 A 182/11 MD -, juris (Zwangsverheiratung); VG Kassel, Urteil vom 26. März 2012 - 4 K 782/10.KS.A -, juris, (Zwangsverheiratung); VG Würzburg, Urteil vom 19. September 2005 - W 8 K 04.30919 -, juris, Rn. 13 (Zwangsprostitution); Ziffer 60.1.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz vom 26. Oktober 2009 nennt als Beispiele für an das Geschlecht anknüpfende Verfolgungshandlungen drohende Genitalverstümmelung und Fälle schwerer häuslicher Gewalt; siehe auch Treiber, in: GK-AufenthG, Stand: Jan.
  • VG Lüneburg, 28.11.2022 - 6 A 251/20

    Guinea: Flüchtlingseigenschaft wegen Zwangsheirat

    Fest steht zwar, dass der Gesetzgeber mit der Einfügung der Norm in Gestalt ihrer zumindest im Wortlaut nur geringfügig von ihr abweichenden Vorgängervorschrift in § 60 Abs. 1 Satz 3 AufenthG a.F. durch das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950) in Fällen geschlechtsspezifischer Verfolgung (insbesondere von Frauen) über das - insoweit engere - Unionsrecht hinausgegangen ist (vgl. instruktiv nach wie vor Hessischer VGH, Entscheidung vom 23. März 2005 - 3 UE 3457/04.A -, juris Rn. 29 ff.; s. ferner für die aktuelle Regelung in § 3b Abs. 1 Nr. 4, letzter Hs. AsylG ausdrücklich z.B. auch OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 30. Dezember 2019 - 5 LB 26/19 -, juris Rn. 46;… Kluth, in: ders./Heusch, a.a.O., § 3b AsylG Rn. 5): Im jetzigen Art. 10 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie 2011/95/EU heißt es im letzten Satz lediglich, dass geschlechtsbezogene Aspekte, einschließlich der geschlechtlichen Identität, zum Zweck der Bestimmung der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der Ermittlung eines Merkmals einer solchen Gruppe "angemessen berücksichtigt "; Art. 10 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie 2004/83/EU bestimmte insoweit im zweiten Halbsatz seines letzten Satzes, dass geschlechterbezogene Aspekte "berücksichtigt werden ", aber für sich allein genommen noch nicht die Annahme rechtfertigen, dass ein Verfolgungsgrund gegeben ist.

    Nichtsdestotrotz kann von einem "eindeutigen Wortlaut" der Regelung in § 3b Abs. 1 Nr. 4, letzter Hs. AsylG keine Rede sein (so zur früheren Vorschrift des § 60 Abs. 1 Satz 3 AufenthG a.F. aber Hessischer VGH, Entscheidung vom 23. März 2005, a.a.O., Rn. 29;… daran anschließend zu § 3b Abs. 1 Nr. 4, letzter Hs. AsylG auch Hruschka, in: Huber/Mantel, a.a.O., § 3b AsylG Rn. 32).

    So kann die Vorschrift jedenfalls keinen "Automatismus" dergestalt bewirken, dass insbesondere bei an die Geschlechtszugehörigkeit anknüpfenden Verfolgungshandlungen im Sinne des § 3a Abs. 2 Nr. 6 AsylG stets und ohne weitere Prüfung auch vom Vorliegen einer sozialen Gruppe auszugehen ist; ebenso wenig entbindet § 3b Abs. 1 Nr. 4, letzter Hs. AsylG in Fällen des § 3a Abs. 2 Nr. 6 AsylG von der nach § 3a Abs. 3 AsylG zudem erforderlichen Prüfung einer Verknüpfung zwischen Verfolgungshandlung und Verfolgungsgrund (vgl. unten I. 2.1 c.); für einen weitergehenden Regelungsgehalt von § 3b Abs. 1 Nr. 4, letzter Hs. AsylG aber wohl Möller, in: Hofmann, a.a.O., § 3b AsylG Rn. 13 ff.; s. ferner auch Hruschka, in: Huber/Mantel, a.a.O., § 3b AsylG Rn. 32 ff., der gleichwohl aber immer eine genaue Einzelfallprüfung für erforderlich hält, sowie zur Rechtslage nach § 60 Abs. 1 Satz 3 AufenthG a.F. schon Hessischer VGH, Entscheidung vom 23. März 2005, a.a.O., Rn. 29; die Problematik offen lassend OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. April 2022 - OVG 2 N 92/21 -, S. 2 f. d. amtl.

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