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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 19.02.1990 - 3 UE 3601/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6161
VGH Hessen, 19.02.1990 - 3 UE 3601/88 (https://dejure.org/1990,6161)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.02.1990 - 3 UE 3601/88 (https://dejure.org/1990,6161)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. Februar 1990 - 3 UE 3601/88 (https://dejure.org/1990,6161)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62

    Außenbereich

    Auszug aus VGH Hessen, 19.02.1990 - 3 UE 3601/88
    In diesem Zusammenhang ist der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht zur Zulassung sonstiger Außenbereichsvorhaben nach § 35 Abs. 2 BBauG, jetzt BauGB (vgl. BVerwGE 18, 247, 250 f.;… BGH MdR 1981, 652 und Gelzer, Bauplanungsrecht, 4. Aufl. 1984, Rdnr. 1295) der Auffassung, daß dann, wenn durch die Errichtung, die Erweiterung oder den Betrieb von Tiergehegen einschließlich, worauf noch einzugehen ist, der Beachtung aller Anforderungen der allgemeinen Eingriffs- und Ausgleichsregelung öffentliche Belange nicht entgegenstehen, ein Rechtsanspruch auf die Zulassung des Vorhabens besteht (…a.A. Bickel, HENatG, § 29 Rdnr. 8;… Künkele/Heiderich, NaturschutzG für Bad.-Württ., Stand: Mai 1987, § 32 Rdnr. 5 unter Verweis auf § 24 BNatSchG und Bernatzky/Böhm, a.a.O., Rdnr. 3 zu § 24, wo die Frage des Rechtsanspruchs aber nicht ausdrücklich behandelt worden ist).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80

    Voraussetzung für die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten …

    Auszug aus VGH Hessen, 19.02.1990 - 3 UE 3601/88
    Es handelt sich hierbei um sogenannte modifizierende Auflagen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 08.02.1974 -- 4 C 73.72 -- DÖV 1974, 380 und Urteil vom 17.02.1984 -- 4 C 70.80 -- Bay. VBl.
  • BVerwG, 08.02.1974 - IV C 73.72

    Anfechtung der Auflage eines Bauscheins

    Auszug aus VGH Hessen, 19.02.1990 - 3 UE 3601/88
    Es handelt sich hierbei um sogenannte modifizierende Auflagen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 08.02.1974 -- 4 C 73.72 -- DÖV 1974, 380 und Urteil vom 17.02.1984 -- 4 C 70.80 -- Bay. VBl.
  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 50.83

    Funktion, rechtliche Einordnung und Zulässigkeit einer naturschutzrechtlichen …

    Auszug aus VGH Hessen, 19.02.1990 - 3 UE 3601/88
    Sie führt mit der Eingriffsregelung das Verursacherprinzip ein, mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die Wiedergutmachung (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.07.1986 -- 4 C 50.83 -- NuR 1986, 294); mit der Abwägungsregelung des § 6 Abs. 2 Satz 2 HENatG enthält sie den typischen Ansatz zur Konfliktlösung bei widerstreitenden Interessen, hier der Nutzungskonkurrenz in der Fläche, und mit dem in derselben Vorschrift enthaltenen Minimierungsgebot ("Eingriff im notwendigen Umfange") fordert sie den möglichst sparsamen Umgang mit Grund und Boden.
  • VG Wiesbaden, 20.06.1988 - VIII E 1050/86
    Auszug aus VGH Hessen, 19.02.1990 - 3 UE 3601/88
    Rn. 7 das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 20. Juni 1988 -- VIII E 1050/86 -- abzuändern und den Beklagten unter Abänderung der Verfügung vom 3. Oktober 1985 in der Fassung des Widerspruchsbescheides der früheren Bezirksdirektion für Forsten und Naturschutz in Darmstadt vom 14. Oktober 1986 zu verpflichten, ihm die naturschutzrechtliche Genehmigung für das Tiergehege auf den Flurstücken 2 und 3 in der Flur ... der Gemarkung O. mit der Maßgabe zu erteilen, daß die Höchstzahl der erwachsenen Tiere 16 betragen darf, bei einem Geschlechterverhältnis von 1 : 20, und der Zaun sich an der Nord- und Westseite nicht weiter als die Grundstücksgrenze von der Waldgrenze und sich an der Südgrenze im Abstand von 0, 75 m von der Grundstücksgrenze entfernt befinden kann.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.1989 - 8 A 123/88
    Auszug aus VGH Hessen, 19.02.1990 - 3 UE 3601/88
    Rn. 15 § 29 Abs. 2 HENatG ist keine Spezialvorschrift, die die Eingriffsregelung der §§ 5 ff. HENatG verdrängt (vgl. für die Geltung der Eingriffsregelung bei der Errichtung von Damtiergehegen OVG Koblenz, Urteil vom 08.09.1989 -- 8 A 123/88 -- RdL 1989, 329;… a.A. Kolodziejcok/Recken, BNatSchG, Stand: Juli 1988, § 24 Rdnr. 11 und Bernatzky/Böhm, BNatSchG, Stand: Februar 1989, § 24 Rdnr. 6).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.05.1978 - III A 39/77
    Auszug aus VGH Hessen, 19.02.1990 - 3 UE 3601/88
    Zwar dient die dem Fünften Abschnitt über Schutz und Pflege wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tiere zugehörige Regelung des § 29 HENatG nicht allein dem Artenschutz, sondern auch dem Natur- und Landschaftsschutz (vgl. Bernatzky/Böhm, a.a.O., § 24 Rdnr. 1 unter Hinweis auf die amtliche Begründung zur ersten Fassung des BNatSchG-Entwurfs und OVG Lüneburg, DVBl. 1979, 628).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.04.2012 - 3 L 3/08

    Rechtswidrigkeit einer Anordnung zum Rückbau eines Wochenendhauses - Ermittlung …

    Ein nahes Heranrücken eines Wohnhauses - oder wie hier einer Terrasse - an den Wald und der damit regelmäßig auch verbundenen (Freizeit-)Nutzung seiner unmittelbaren Umgebung hat zur Folge, dass der Waldrand im betroffenen Bereich seine besondere ökologische Funktion für Pflanzen und Tiere einbüsst (vgl. VGH Kassel, B. v. 19.02.1990 - 3 UE 3601/88 -, BRS 50 Nr. 224).
  • OVG Sachsen, 29.11.2022 - 6 A 43/20

    Waldabstand; Eigentumsgarantie; Prozessurteil; Rechtsschutzbedürfnis

    Wenn die Abwägung ergibt, dass die Umstände des Einzelfalls eine Ausnahme rechtfertigen, hat der Betroffene Anspruch auf Erteilung einer Gestattung (…vgl. z. B. für die Baugenehmigung: BVerwG, Urt. v. 29. April 1964 - 1 C 30.62 -, BVerwGE 18, 247, 250 f. = juris Rn. 9; für die naturschutzrechtliche Genehmigung: HessVGH, Beschl. v. 19. Februar 1990 - 3 UE 3601/88 -, juris Rn. 14) und die behördliche Abwägungsentscheidung unterliegt der vollen gerichtlichen Kontrolle.
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.03.2006 - 1 LB 3/05

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Errichtung …

    Ein solch nahes Heranrücken eines Wohnhauses an den Wald und der damit regelmäßig auch verbundenen (Freizeit-) Nutzung seiner unmittelbaren Umgebung hätte zur Folge, dass der Waldrand im betroffenen Bereich seine besondere ökologische Funktion für Pflanzen und Tiere verlöre, z.B. durch Trittschäden, das Vergrämen von Tieren wegen der größeren Nähe der Menschen sowie (Sicherungs-) Maßnahmen wie das (vorzeitige) Fällen von Bäumen oder das Entfernen überhängender traufbildender Äste, die der Waldeigentümer zur Vermeidung möglicher Schadensersatzansprüche vermutlich schon von sich aus vornehmen würde, auf deren Vornahme der Eigentümer des heranrückenden Hauses aus Gründen der besseren Belichtung und Belüftung seines Grundstücks und Hauses und aus Gründen der Gefahrenabwehr aber regelmäßig auch drängen wird (vgl. zur Beeinträchtigung der ökologischen Funktion des Waldrandes durch heranrückende bauliche Anlagen auch den Beschluss des HessVGH v. 19.02.1990 - 3 UE 3601/88 - BRS 50 Nr. 224).
  • VGH Hessen, 11.05.1992 - 3 UE 174/89

    Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung - …

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 03.07.1987 - 4 C 26.85 - DÖV 1987, 966 in einer beiläufigen Randbemerkung zu § 39 h BBauG davon spricht, daß die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde nach Ermessen entscheidet, ist damit zu § 172 BauGB und der entsprechend angepaßten Erhaltungssatzung der Beklagten i.d.F. vom 10.10.1988 nichts ausgesagt, und diese Entscheidung steht damit der hier vorgenommenen Auslegung nicht entgegen (vgl. zu der in etwa vergleichbaren Problematik bei § 35 Abs. 2 BBauG BVerwGE 18, 247, 250 f. und zu § 29 Abs. 2 HENatG Hess. VGH, Beschluß vom 19.02.1990 - 3 UE 3601/88 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluß vom 01.08.1990 - 4 B 92.90 - und BVerfG, Beschluß vom 29.11.1990 - 1 BvR 1093/90 -).
  • VGH Hessen, 23.03.1995 - 4 N 2638/91

    Normenkontrolle einer Landschaftsschutzverordnung: zur ordnungsgemäßen …

    Als Bestandteil der Kulturlandschaft gliedert und bereichert der Waldaußenrand als Grenzbereich zwischen forstlicher und anderer Nutzung das Landschaftsbild und fördert den Erlebnis- und Erholungswert der Landschaft (…vgl. Blab, Grundlagen des Biotopschutzes für Tiere, 4. Aufl., Bonn-Bad Godesberg 1992, S. 144 ff.; Jedicke, Biotopverbund, S. 191, m.w.N.;… Arbeitskreis forstliche Landespflege in der Arbeitsgemeinschaft Forsteinrichtung, Biotoppflege im Wald, 2. Aufl., Greven 1986, S. 33 ff.;… Zündel, Naturschutz und Landschaftspflege, München 1987, S. 75 f.;… Barth, Praktischer Umweltschutz und Naturschutz, Hamburg 1987, S. 214;… Fischer, Forstrecht in Hessen, 4. Aufl., Köln 1982, Erl. zu § 16; Blume NVwZ 1993, 941 (943); Hess. VGH, Beschluß vom 19.02.1990 - 3 UE 3601/88 - NuR 1990, 472).
  • VGH Hessen, 23.03.1995 - 4 N 372/92

    ANTRAGSBEFUGNIS; ERSATZVERKÜNDUNG; FORSTWIRTSCHAFTSPRIVILEG; INKRAFTTRETEN; …

    zu § 16; Blume NVwZ 1993, 941 ; Hess. VGH, Beschluß vom 19.02.1990 - 3 UE 3601/88 - NuR 1990, 472).
  • VG München, 28.05.2014 - M 9 K 13.4239

    Sperrung Privatweg; Wildgehege im Außenbereich; freie Natur und Betretungsrecht

    Vor allem Hobbyanlagen, die nicht im Außenbereich privilegiert sind, fallen unter diese Regelung (VGH Kassel, B.v. 19.2.1990 - 3 UE 3601/88 - juris).
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