Rechtsprechung
| FG Hessen, 14.01.2025 - 3 V 1389/24 |
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- Justiz Hessen
Hessisches Grundsteuergesetz (HGrStG)
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Kurzfassungen/Presse
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Keine Aussetzung der Vollziehung im Hinblick auf Streit über die Verfassungsmäßigkeit des neuen hessischen Grundsteuerrechts
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (13)
- BFH, 09.03.2012 - VII B 171/11
Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Kernbrennstoffsteuer
Auszug aus FG Hessen, 14.01.2025 - 3 V 1389/24
Bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrundeliegenden Norm setzt die Aussetzung der Vollziehung wegen des Geltungsanspruchs jedes formell ordnungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes voraus, dass ein besonderes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes besteht, dem Vorrang vor dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Gesetzes einzuräumen ist (BFH vom 21.07.2016 - V B 37/16, BStBl II 2017, 28;… BFH vom 15.04.2014 - II B 71/13, BFH/NV 2015, 7; BFH vom 09.03.2012 - VII B 171/11, BStBl II 2012, 418).Hierbei sind die Bedeutung und die Schwere des durch die Vollziehung voraussichtlich eintretenden Eingriffs auf der einen Seite und die Auswirkungen einer Vollziehungsaussetzung auf den allgemeinen Gesetzesvollzug und das öffentliche Interesses an einer geordneten Haushaltsführung auf der anderen Seite gegeneinander abzuwägen (BFH vom 09.03.2012 - VII B 171/11, BStBl II 2012, 418).
Dem bis zu einer gegenteiligen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) bestehenden Geltungsanspruch jedes formell verfassungsmäßig zustande gekommenen Gesetzes ist der Vorrang einzuräumen, wenn die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes im Ergebnis zur vorläufigen Nichtanwendung eines ganzen Gesetzes führen würde, die Bedeutung und die Schwere des durch die Vollziehung im zu entscheidenden Einzelfall eintretenden Eingriffs beim Steuerpflichtigen jedoch als eher gering einzustufen wären und der Eingriff deshalb bei Abwägung aller Umstände voraussichtlich keine dauerhaft nachteiligen Wirkungen entfalten wird (BFH vom 09.03.2012 - VII B 171/11, BStBl II 2012, 418; BFH vom 01.04.2010 - II B 168/09, BStBl II 2010, 558;… BFH vom 18.01.2023 - II B 53/22, Sammlung der nicht amtlich veröffentlichten Entscheidungen des BFH [BFH/NV], Jahrgang 2023, Seite 382).
- BFH, 01.04.2010 - II B 168/09
AdV wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes
Auszug aus FG Hessen, 14.01.2025 - 3 V 1389/24
Dem bis zu einer gegenteiligen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) bestehenden Geltungsanspruch jedes formell verfassungsmäßig zustande gekommenen Gesetzes ist der Vorrang einzuräumen, wenn die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes im Ergebnis zur vorläufigen Nichtanwendung eines ganzen Gesetzes führen würde, die Bedeutung und die Schwere des durch die Vollziehung im zu entscheidenden Einzelfall eintretenden Eingriffs beim Steuerpflichtigen jedoch als eher gering einzustufen wären und der Eingriff deshalb bei Abwägung aller Umstände voraussichtlich keine dauerhaft nachteiligen Wirkungen entfalten wird (BFH vom 09.03.2012 - VII B 171/11, BStBl II 2012, 418; BFH vom 01.04.2010 - II B 168/09, BStBl II 2010, 558;… BFH vom 18.01.2023 - II B 53/22, Sammlung der nicht amtlich veröffentlichten Entscheidungen des BFH [BFH/NV], Jahrgang 2023, Seite 382).Diese Abwägung muss in der Regel zu Gunsten des Steuerpflichtigen und damit für eine Aussetzung der Vollziehung ausfallen, wenn die sofortige Vollziehung irreparable Nachteile bewirkt, dem Steuerpflichtigen bei Erhebung der Steuer nur noch das Existenzminium verbleibt, das BVerfG eine vergleichbare Norm bereits für nichtig erklärt hat oder für die in Frage gestehende Norm auf das Betreiben des BFH beim BVerfG bereits ein Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) anhängig ist (BFH vom 01.04.2010 - II B 168/09, BStBl II 2010, 558).
- BFH, 18.01.2023 - II B 53/22
Vorläufiger Rechtsschutz: Erfordernis eines besonderen Aussetzungsinteresses bei …
Auszug aus FG Hessen, 14.01.2025 - 3 V 1389/24
Dem bis zu einer gegenteiligen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) bestehenden Geltungsanspruch jedes formell verfassungsmäßig zustande gekommenen Gesetzes ist der Vorrang einzuräumen, wenn die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes im Ergebnis zur vorläufigen Nichtanwendung eines ganzen Gesetzes führen würde, die Bedeutung und die Schwere des durch die Vollziehung im zu entscheidenden Einzelfall eintretenden Eingriffs beim Steuerpflichtigen jedoch als eher gering einzustufen wären und der Eingriff deshalb bei Abwägung aller Umstände voraussichtlich keine dauerhaft nachteiligen Wirkungen entfalten wird (BFH vom 09.03.2012 - VII B 171/11, BStBl II 2012, 418; BFH vom 01.04.2010 - II B 168/09, BStBl II 2010, 558; BFH vom 18.01.2023 - II B 53/22, Sammlung der nicht amtlich veröffentlichten Entscheidungen des BFH [BFH/NV], Jahrgang 2023, Seite 382).In den übrigen Fällen hält auch die jüngere Rechtsprechung an dem Erfordernis fest, dass das Aussetzungsinteresse des Antragstellers das öffentliche Interesse am geordneten Gesetzes- und Haushaltsvollzug im zu entscheidenden Einzelfall bei Abwägung aller Umstände überwiegen muss (BFH vom 18.01.2023 - II B 53/22, BFH/NV 2023, 382; Finanzgericht [FG] Düsseldorf vom 10.05.2024 - 11 V 533/24, Sammlung der Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG], Jahrgang 2024, Seite 1283; FG Berlin-Brandenburg vom 01.09.2023, 3 V 3080/23, EFG 2023, 1642; FG Nürnberg 08.08.08.2023 - 8 V 300/23, EFG 2023, 147; FG Münster vom 29.10.2024 - 3 V 1270/24, Steuer-Eildienst [StE] Jahrgang 2024, Seite 678).
- BFH, 27.05.2024 - II B 78/23
AdV einer Grundsteuerwertfeststellung im sogenannten Bundesmodell
Auszug aus FG Hessen, 14.01.2025 - 3 V 1389/24
Das Aussetzungsinteresse der AStin überwiegt das öffentliche Interesse auch nicht aufgrund der vom BFH im Beschluss vom 27.05.2024 bereits geäußerten Zweifel am Fehlen einer einschlägigen Öffnungsklausel im sog. Bundesmodell (BFH vom 27.05.2024 - II B 78/23, BStBl. II 2024, 543). - BFH, 21.07.2016 - V B 37/16
Aufhebung der Vollziehung bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit …
Auszug aus FG Hessen, 14.01.2025 - 3 V 1389/24
Bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrundeliegenden Norm setzt die Aussetzung der Vollziehung wegen des Geltungsanspruchs jedes formell ordnungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes voraus, dass ein besonderes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes besteht, dem Vorrang vor dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Gesetzes einzuräumen ist (BFH vom 21.07.2016 - V B 37/16, BStBl II 2017, 28;… BFH vom 15.04.2014 - II B 71/13, BFH/NV 2015, 7; BFH vom 09.03.2012 - VII B 171/11, BStBl II 2012, 418). - FG Nürnberg, 08.08.2023 - 8 V 300/23
Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Grundsteuergesetzes
Auszug aus FG Hessen, 14.01.2025 - 3 V 1389/24
In den übrigen Fällen hält auch die jüngere Rechtsprechung an dem Erfordernis fest, dass das Aussetzungsinteresse des Antragstellers das öffentliche Interesse am geordneten Gesetzes- und Haushaltsvollzug im zu entscheidenden Einzelfall bei Abwägung aller Umstände überwiegen muss (…BFH vom 18.01.2023 - II B 53/22, BFH/NV 2023, 382; Finanzgericht [FG] Düsseldorf vom 10.05.2024 - 11 V 533/24, Sammlung der Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG], Jahrgang 2024, Seite 1283; FG Berlin-Brandenburg vom 01.09.2023, 3 V 3080/23, EFG 2023, 1642; FG Nürnberg 08.08.08.2023 - 8 V 300/23, EFG 2023, 147; FG Münster vom 29.10.2024 - 3 V 1270/24, Steuer-Eildienst [StE] Jahrgang 2024, Seite 678). - FG Düsseldorf, 10.05.2024 - 11 V 533/24
Aussetzung der Vollziehung eines Grundsteuerwertbescheid (aus tatsächlichen …
Auszug aus FG Hessen, 14.01.2025 - 3 V 1389/24
In den übrigen Fällen hält auch die jüngere Rechtsprechung an dem Erfordernis fest, dass das Aussetzungsinteresse des Antragstellers das öffentliche Interesse am geordneten Gesetzes- und Haushaltsvollzug im zu entscheidenden Einzelfall bei Abwägung aller Umstände überwiegen muss (…BFH vom 18.01.2023 - II B 53/22, BFH/NV 2023, 382; Finanzgericht [FG] Düsseldorf vom 10.05.2024 - 11 V 533/24, Sammlung der Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG], Jahrgang 2024, Seite 1283; FG Berlin-Brandenburg vom 01.09.2023, 3 V 3080/23, EFG 2023, 1642; FG Nürnberg 08.08.08.2023 - 8 V 300/23, EFG 2023, 147; FG Münster vom 29.10.2024 - 3 V 1270/24, Steuer-Eildienst [StE] Jahrgang 2024, Seite 678). - BFH, 10.02.1967 - III B 9/66
Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids
Auszug aus FG Hessen, 14.01.2025 - 3 V 1389/24
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen in der Regel dann, wenn bei überschlägiger Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Aspekte zu Tage treten, die Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit bei der Beurteilung von Tatfragen zur Folge haben (Beschluss des Bundesfinanzhofs [BFH] vom 10.02.1967 - Aktenzeichen III B 9/66, veröffentlicht im Bundesteuerblatt [BStBl.] Teil III, Jahrgang 1967, Seite 182; BFH vom 17.05.1978 - I R 50/77, BStBl. II 1978, 579; BFH vom 28.05.1986 - I B 22/86, BStBl. II 1986, 656). - BFH, 17.05.1978 - I R 50/77
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die in ihrer Höhe von gesondert festzustellenden …
Auszug aus FG Hessen, 14.01.2025 - 3 V 1389/24
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen in der Regel dann, wenn bei überschlägiger Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Aspekte zu Tage treten, die Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit bei der Beurteilung von Tatfragen zur Folge haben (Beschluss des Bundesfinanzhofs [BFH] vom 10.02.1967 - Aktenzeichen III B 9/66, veröffentlicht im Bundesteuerblatt [BStBl.] Teil III, Jahrgang 1967, Seite 182; BFH vom 17.05.1978 - I R 50/77, BStBl. II 1978, 579; BFH vom 28.05.1986 - I B 22/86, BStBl. II 1986, 656). - FG Berlin-Brandenburg, 01.09.2023 - 3 V 3080/23
Kein Zurückstellen von vorsorglichen AdV-Anträgen bzgl. der Ermittlung des …
Auszug aus FG Hessen, 14.01.2025 - 3 V 1389/24
In den übrigen Fällen hält auch die jüngere Rechtsprechung an dem Erfordernis fest, dass das Aussetzungsinteresse des Antragstellers das öffentliche Interesse am geordneten Gesetzes- und Haushaltsvollzug im zu entscheidenden Einzelfall bei Abwägung aller Umstände überwiegen muss (…BFH vom 18.01.2023 - II B 53/22, BFH/NV 2023, 382; Finanzgericht [FG] Düsseldorf vom 10.05.2024 - 11 V 533/24, Sammlung der Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG], Jahrgang 2024, Seite 1283; FG Berlin-Brandenburg vom 01.09.2023, 3 V 3080/23, EFG 2023, 1642; FG Nürnberg 08.08.08.2023 - 8 V 300/23, EFG 2023, 147; FG Münster vom 29.10.2024 - 3 V 1270/24, Steuer-Eildienst [StE] Jahrgang 2024, Seite 678). - BFH, 15.04.2014 - II B 71/13
Kein berechtigtes Interesse an Aussetzung der Vollziehung eines …
- BFH, 28.05.1986 - I B 22/86
Ernstliche Zweifelhaftigkeit - Großbetriebsprüfungstelle - Außenprüfung - …
- FG Münster, 29.10.2024 - 3 V 1270/24
Pressemitteilung Nr. 5 vom 15.11.2024
- FG Hessen, 21.05.2026 - 3 V 1420/24 Zu verweisen sei insoweit zunächst auf den Beschluss des Hessischen Finanzgerichts vom 14.01.2025 in dem Verfahren Az. 3 V 1389/24 , in dem ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt worden und wo es ebenfalls um die fehlende Nachweismöglichkeit eines niedrigeren gemeinen Werts bei der Festsetzung der Höhe des Grundsteuermessbetrags gegangen sei.
- FG Niedersachsen, 05.05.2026 - 1 V 78/25 Der erkennende Senat folgt dennoch - wie auch andere Finanzgerichte (vgl. z.B. Beschlüsse des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 1. September 2023, 3 V 3080/23, EFG 2023, 1642 und vom 21. Februar 2025, 3 V 3178/24, EFG 2025, 1095; Beschluss des Finanzgerichts Nürnberg vom 8. August 2023, 8 V 300/23, EFG 2023, 1477; Beschluss des Finanzgerichts Düsseldorf vom 10. Mai 2024, 11 V 533/24, EFG 2024, 1283; Beschluss des Finanzgerichts Münster vom 29. Oktober 2024, 3 V 1270/24 Ew, F, EFG 2025, 156; Beschluss des Hessischen Finanzgerichts vom 14. Januar 2025, 3 V 1389/24, EFG 2025, 968) - dieser Rechtsauffassung und hält am Erfordernis einer Abwägung von Aussetzungsinteresse und öffentlichem Vollzugsinteresse bei Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit eines formell ordnungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes fest.
- FG Baden-Württemberg, 18.07.2025 - 2 V 440/25
Voraussetzungen für die Gewährung einer Aussetzung der Vollziehung der …
Rn. 43 Der Senat folgt der insbesondere vom FG Düsseldorf (Beschluss vom 10.05.024 11 V 533/24 A (BG), Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2024, 1283) ausführlich dargelegten Ansicht, wonach ein besonderes Aussetzungsinteresse bei einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung betreffend einer Grundsteuerwertfeststellung wegen geltend gemachter Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwertermittlung erforderlich ist (so auch die Rechtsprechung weiterer FG, z.B. FG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 20.03.2025 8 V 250/25 , juris, und vom 20.11.2024 8 V 1469/24 , juris; FG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 12.03.2025 16 V 16040/25, juris, vom 21.02.2025 3 V 3178/24, juris, vom 14.02.2025 3 V 3006/25, juris und vom 01.09.2023 3 V 3080/23, EFG 2023, 1642; Sächsisches FG, Beschlüsse vom 25.02.2025 2 V 127/25 und 2 V 130/25, beide juris; Hessisches FG, Beschluss vom 14.01.2025 3 V 1389/24, juris; FG Münster, Beschluss vom 29.10.2024 3 V 1270/24 Ew,F, EFG 2025, 156; FG Nürnberg, Beschluss vom 08.08.2023 8 V 300/23, EFG 2023, 1405). - FG Baden-Württemberg, 23.07.2025 - 2 V 442/25
Voraussetzungen für die Gewährung einer Aussetzung der Vollziehung der …
Rn. 35 Der Senat folgt der insbesondere vom FG Düsseldorf (Beschluss vom 10.05.024 11 V 533/24 A (BG), Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2024, 1283) ausführlich dargelegten Ansicht, wonach ein besonderes Aussetzungsinteresse bei einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung betreffend einer Grundsteuerwertfeststellung wegen geltend gemachter Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwertermittlung erforderlich ist (so auch die Rechtsprechung weiterer FG, z.B. FG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 20.03.2025 8 V 250/25 , juris, und vom 20.11.2024 8 V 1469/24 , juris; FG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 12.03.2025 16 V 16040/25, juris, vom 21.02.2025 3 V 3178/24, juris, vom 14.02.2025 3 V 3006/25, juris und vom 01.09.2023 3 V 3080/23, EFG 2023, 1642; Sächsisches FG, Beschlüsse vom 25.02.2025 2 V 127/25 und 2 V 130/25, beide juris; Hessisches FG, Beschluss vom 14.01.2025 3 V 1389/24, juris; FG Münster, Beschluss vom 29.10.2024 3 V 1270/24 Ew,F, EFG 2025, 156; FG Nürnberg, Beschluss vom 08.08.2023 8 V 300/23, EFG 2023, 1405). - FG Niedersachsen, 16.10.2025 - 1 V 38/25
Berechtigtes Interesse an der Anordnung der Aussetzung der Vollziehung des …
Der erkennende Senat folgt dennoch - wie auch andere Finanzgerichte (vgl. z.B. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 1. September 2023 3 V 3080/23, EFG 2023, 1642 und vom 21. Februar 2025 3 V 3178/24, EFG 2025, 1095; Finanzgericht Nürnberg, Beschluss vom 8. August 2023 8 V 300/23, EFG 2023, 1477; Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss vom 10. Mai 2024 11 V 533/24, EFG 2024, 1283; Finanzgericht Münster, Beschluss vom 29. Oktober 2024 3 V 1270/24 Ew, F, EFG 2025, 156; Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 14. Januar 2025 3 V 1389/24, EFG 2025, 968) - dieser Rechtsauffassung und hält am Erfordernis einer Abwägung von Aussetzungsinteresse und öffentlichem Vollzugsinteresse bei Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit eines formell ordnungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes fest.
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