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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 01.06.2005 - 3 V 36/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,19671
FG Baden-Württemberg, 01.06.2005 - 3 V 36/04 (https://dejure.org/2005,19671)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.06.2005 - 3 V 36/04 (https://dejure.org/2005,19671)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Juni 2005 - 3 V 36/04 (https://dejure.org/2005,19671)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerpflicht eines Stipendiums mit einer Steuerausgleichskomponente

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerpflicht eines Stipendiums mit einer Steuerausgleichskomponente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vollständige Besteuerung eines aus einem mittleren Bruttoeinkommen der Besoldungsgruppe C2 abgeleiteten Forschungsstipendiums; Voraussetzungen für die vollständige Steuerbefreiung eines Forschungsstipendiums; Besteuerung des Sachkostenzuschusses

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1333
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 20.03.2003 - IV R 15/01

    Umfang der Steuerbefreiung von Forschungsstipendien

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 01.06.2005 - 3 V 36/04
    Rn. 27 Zur Begründung ihres AdV-Antrags lassen sie vortragen, das dem Antragsteller gewährte Stipendium sei nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. März 2003 IV R 15/01, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2004, 190 gemäß § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei.

    Das BFH-Urteil vom 20. März 2003 IV R 15/01 sei folglich nicht einschlägig.

    Rn. 41 Nach den Ausführungen des BFH in seinem Urteil vom 20. März 2003 IV R 15/01, aaO. umfasst die Steuerbefreiung von Forschungsstipendien nach § 3 Nr. 44 EStG sowohl die der Erfüllung der Forschungsaufgaben (Sachbeihilfen) als auch die der Bestreitung des Lebensunterhalts dienenden Zuwendungen.

    Es würde sowohl dem Ziel des Gesetzgebers, Stipendien zur Förderung der Forschung von der Einkommensteuer nur insoweit zu befreien, als dies zur Erreichung des mit dem Stipendium verfolgten Zwecks erforderlich ist (s. hierzu die Ausführungen des BFH in seinem Urteil vom 20. März 2003 IV R 15/01, aaO.), als auch den Vergaberichtlinien des Stipendiengebers widersprechen, ein Stipendium, das nach den Vergabebestimmungen einen Zuschlag für die Versteuerung enthält, von der Besteuerung frei zu stellen und den Stipendiaten dadurch doppelt zu begünstigen.

  • FG Hamburg, 05.09.2012 - 6 K 39/12

    Steuerfreiheit eines Forschungsstipendiums - Keine Bindung an die Bescheinigung …

    Er umfasst die für den laufenden Lebensunterhalt unentbehrlichen Aufwendungen für Wohnung, Verpflegung, Kleidung, Ausbildung, Gesundheit, angemessene Freizeitgestaltung und andere notwendige Ausgaben dieser Art (…Brudermüller in Palandt, BGB, 71. Aufl., § 1610 Rz. 9; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.06.2005 3 V 36/04, EFG 2005, 1333: keine Steuerfreiheit eines Stipendiums, das einen Zuschlag zum Ausgleich der Versteuerung enthielt).

    Ob ein Stipendium, das den für den Lebensunterhalt angemessenen Betrag übersteigt, in voller Höhe steuerpflichtig ist (…so Ross in Frotscher, EStG, § 3 Rz. 5; wohl auch FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.06.2005 3 V 36/04, EFG 2005, 1333) oder nur anteilig (…so von Beckerath in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 3 Nr. 44 Rz. B 44/80; offenbar auch FG Berlin, Urteil vom 12.12.2000 5 K 5192/99, EFG 2001, 483, Revision zurückgewiesen durch BFH-Urteil vom 20.03.2003 IV R 15/01, BFHE 202, 168, BStBl II 2004, 190;… Steiner in Lademann, EStG, § 3 Rz. 324) ist umstritten.

  • BFH, 24.10.2023 - VIII R 11/22

    Steuerfreiheit eines Heisenberg-Stipendiums gemäß § 3 Nr. 44 EStG

    Der Senat folgt insoweit nicht der Auffassung des FG Baden-Württemberg (Beschluss vom 01.06.2005 - 3 V 36/04, EFG 2005, 1333), dass die Gewährung eines solchen Zuschlags der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 44 EStG entgegenstehe, weil der Steuerpflichtige ansonsten doppelt begünstigt werde, nämlich durch die Steuerbefreiung einerseits und die Gewährung des Zuschlags andererseits.
  • FG Baden-Württemberg, 12.12.2007 - 3 K 209/03

    Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 44 EStG für Forschungsstipendien eines ausländischen …

    In Betracht kommen nach Auffassung des Senats entweder Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und 2 EStG; vgl. Senatsbeschluss vom 1. Juni 2005 3 V 36/04, EFG 2005, 1333, bei einem Stipendium der DFG; vgl. auch --stillschweigend- - BFH-Urteil vom 27. April 2006 IV R 41/04, BFHE 214, 69, BStBl II 2006, 755, zu Zuschüssen an ein Orchester) oder sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 1, ggf. i.V.m. Satz 3 Buchst. b EStG (vgl. dazu und zur Abgrenzung gegenüber den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit BFH-Urteile vom 28. Februar 1978 VIII R 116/75, BFHE 124, 528, BStBl II 1978, 387;vom 29. Juni 1973 VI R 267/69, BFHE 109, 532, BStBl II 1973, 736;vom15. Juni 1973 VI R 295/69, BFHE 109, 522, BStBl II 1973, 734; vom 18. September 1964 VI 244/63 U, BFHE 81, 30, BStBl III 1965, 11).
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