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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 08.05.2002 - 3 V 4838/01 A (E)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8172
FG Düsseldorf, 08.05.2002 - 3 V 4838/01 A (E) (https://dejure.org/2002,8172)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.05.2002 - 3 V 4838/01 A (E) (https://dejure.org/2002,8172)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Mai 2002 - 3 V 4838/01 A (E) (https://dejure.org/2002,8172)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mindestbesteuerung; Vertikaler Verlustausgleich; Verfassungsmäßigkeit; Unechte Verluste; Aussetzung der Vollziehung - Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des vertikalen Verlustausgleichs; Schädlichkeit ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des vertikalen Verlustausgleichs; Schädlichkeit planvoll herbeigeführter Verluste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des vertikalen Verlustausgleichs; Schädlichkeit planvoll herbeigeführter Verluste

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.05.2001 - XI B 151/00

    Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.05.2002 - 3 V 4838/01
    Nach Bekanntwerden des Beschlusses des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 09.05.2001 im Verfahren XI B 151/00 hob der Antragsgegner die unter Auflage ausgesprochene Aussetzung der Vollziehung vom 28.06.2001 mit Wirkung zum 25.07.2001 auf.

    Sie weisen darauf hin, dass die bei ihnen im Streitjahr 2000 entstandenen negativen Einkünfte sich grundlegend von den negativen Einkünften, welche dem Beschluss des BFH XI B 151/00 zu Grunde gelegen hätten, unterscheiden würden.

  • BFH, 05.03.2001 - IX B 90/00

    Verlängerte Spekulationsfrist verfassungsgemäß?

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.05.2002 - 3 V 4838/01
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 69 Abs. 2 und 3 FGO können auch verfassungsrechtliche Zweifel an der Gültigkeit einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zu Grunde liegenden Norm sein (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 05.03.2001 IX B 90/00, BStBl II 2001, 405 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 14.09.1994 - IX B 142/93

    Steuerbegünstigte Kapitalanlagen; Rückkaufsangebote und Verkaufsgarantien bei …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.05.2002 - 3 V 4838/01
    Rn. 18 Ernstliche Zweifel sind gegeben, wenn eine überschlägige Prüfung ergibt, dass neben für die Rechtmäßigkeit sprechende Umstände gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 14.09.1994 IX B 142/93, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1995, 778).
  • BFH, 23.08.1995 - IV B 78/94

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage über die Art und Weise der Ausübung des …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.05.2002 - 3 V 4838/01
    Wegen der Eilbedürftigkeit des Aussetzungsverfahrens findet eine Beschränkung auf die dem Gericht vorliegenden Unterlagen, insbesondere auf die Akten der Finanzbehörde und auf präsente Beweismittel statt; weitergehende Sachverhaltsermittlungen durch das Gericht sind nicht geboten (Beschluss des BFH vom 21.07.1994 IV B 78/94, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 1995, 116).
  • FG Münster, 11.02.2004 - 7 K 5227/00

    Verfassungsmäßigkeit bei "unechten" Verlusten, Eigentumsgarantie, …

    Rn. 39 Der Senat setzt sich auch nicht in Widerspruch zu den Beschlüssen des FG Düsseldorf vom 6. Januar 2003 11 V 6077/02 A (E) (DStRE 2003, 856), vom 8. Mai 2002 3 V 4838/01, DStRE 2003, 799 und vom 4. März 2002 3 V 5245/01 A (E), EFG 2002, 921, des FG Münster vom 7. November 2002 8 V 4220/02 E (EFG 2003, 244), des FG Berlin vom 4. März 2002 6 B 6333/01 (EFG 2002, 597) und des FG Hessen vom 4. Dezember 2001 11 V 3177/01 (EFG 2002, 776), in denen jeweils Zweifel an der Verfassungsgemäßheit des § 2 Abs. 3 EStG geäußert wurden.
  • FG Düsseldorf, 22.11.2005 - 3 K 7241/01

    Beschränkter Verlustausgleich; Verfassungsmäßigkeit - Verfassungsmäßigkeit von § …

    Mit Beschlüssen vom 04.03.2002 (Az: 3 V 5245/01, EFG 2002, 921) und 08.05.2002 (Az: 3 V 4838/01, DStRE 2003, 799) hatte der erkennende Senat ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von § 2 Abs. 3 EStG a.F. festgestellt.
  • FG Düsseldorf, 17.06.2005 - 3 K 7241/01

    Mindestbesteuerung; Existenzminimum; Verlustausgleichsbeschränkung - …

    Mit Beschlüssen vom 04.03.2002 (Az: 3 V 5245/01, EFG 2002, 921) und 08.05.2002 (Az: 3 V 4838/01, DStRE 2003, 799) hatte der erkennende Senat ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von § 2 Abs. 3 EStG a.F. festgestellt.
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2003 - 3 V 1043/03

    Trotz möglicher Verfassungswidrigkeit der Verlustausgleichsbeschränkung keine …

    Denn selbst wenn der Senat die unter verschiedenen Gesichtspunkten nach wohl überwiegender Meinung (z.B. Niedersächsisches FG, Beschluss vom 13. Juni 2003 - 13 V 131/03, EFG 2003, 1316 , FG Münster, Beschluss vom 7. November 2002 - 8 V 4220/02 E, Juris-Dokument, FG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Mai 2002 - 3 V 4838/01 A (E), DStRE 2003, 799 , jeweils m.w.N.) bestehenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmung teilte, käme er nicht zu einer Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Einkommensteuerbescheides.
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