Rechtsprechung
| FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2003 - 3 V 74/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erwerb eigener Anteile als verdeckte Gewinnausschüttung; Abfindung eines lästigen Gesellschafters
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Erwerb eigener Anteile als verdeckte Gewinnausschüttung - Abfindung eines lästigen Gesellschafters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit der Behandlung eines Erwerbes eigener Anteile einer Kapitalgesellschaft durch Geschäftsleiter als verdeckte Gewinnausschüttung; "lästiger Gesellschafter"
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2003 - 3 V 74/02
- FG Sachsen-Anhalt, 17.06.2003 - 3 V 74/02
Papierfundstellen
- EFG 2003, 1267
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BFH, 19.03.1997 - I R 75/96
Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) durch Überstundenvergütung an …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2003 - 3 V 74/02
Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung; vgl. z. B. BFH-Urteil vom 19. März 1997 I R 75/96, BFHE 183, 94 , BStBl II 1997, 577 ). - BFH, 06.12.1995 - I R 51/95
Zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung der entgeltlich erworbenen eigenen Anteile …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2003 - 3 V 74/02
Im Streitfall hat der Antragsgegner unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH-Urteil vom 06. Dezember 1995 I R 51/95, BFHE 179, 326 , BStBl II 1998, 781) zu Recht darauf abgestellt, dass grundsätzlich davon auszugehen ist, dass es nicht Angelegenheit eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters ist, eigene Anteile der Kapitalgesellschaft zu erwerben und damit im Allgemeinen die betriebliche Veranlassung für den Anteilserwerb fehlt. - BFH, 24.03.1994 - IV S 1/94
Vertraglich vereinbarte Gewinnverwendung zur Verlustdeckung der Schwester-KG ist …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2003 - 3 V 74/02
Die Vollziehung eines - noch nicht bestandskräftigen - Steuerbescheides ist für den Steuerpflichtigen unbillig hart, wenn ihm dadurch wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur sehr schwer wiedergutzumachen wären, oder wenn sogar die wirtschaftliche Existenz gefährdet wäre (vgl. Beschluss des BFH vom 24. März 1994 IV S 1/94, BStBl II 1994, 398 ). - BFH, 26.10.1995 - I B 50/95
Abfindung an einen lästigen Gesellschafter als vGA
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2003 - 3 V 74/02
Es besteht Übereinstimmung in Rechtsprechung und Literatur, dass Aufwendungen einer Kapitalgesellschaft abzugsfähig sind, die dazu dienen, einen solchen, der Kapitalgesellschaft lästigen Gesellschafter zum Ausscheider aus der Gesellschaft zu bewegen (vgl. Nachweise im BFH-Beschluss vom 26. Oktober 1995 I B 50/95, BFH/NV 1996, 438). - BFH, 16.02.1977 - I R 163/75
Aktiengesellschaft - Erwerb eigener Aktien - Verdeckte Gewinnausschüttung - …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2003 - 3 V 74/02
Sollten die verbleibenden Gesellschafter einen neuen Gesellschafter in ihren Kreis nicht aufnehmen wollen, so wäre es wiederum ihre Aufgabe, den zum Verkauf stehenden Anteil zu erwerben (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 16. Februar 1977 I R 163/75, BFHE 122, 52 , BStBl II 1977, 572 ).
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Rechtsprechung
| FG Sachsen-Anhalt, 17.06.2003 - 3 V 74/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
Unterliegensgebühr bei einer unzulässigen Gegenvorstellung
- datenbank.nwb.de
Unterliegensgebühr bei einer unzulässigen Gegenvorstellung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unterliegensgebühr bei einer unzulässigen Gegenvorstellung; Gegenvorstellung wegen "greifbarer Gesetzeswidrigkeit"; Voraussetzungen einer "greifbaren Gesetzeswidrigkeit"; Divergenz zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2003 - 3 V 74/02
- FG Sachsen-Anhalt, 17.06.2003 - 3 V 74/02
Papierfundstellen
- EFG 2003, 1500
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- BFH, 05.12.2002 - IV B 190/02
Beschwerde bei Verletzung von Verfahrensvorschriften
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 17.06.2003 - 3 V 74/02
Insoweit ist die Gegenvorstellung seit In-Kraft-Treten des Zivilprozessreformgesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBl I 2001, 1887) an die Stelle der nach der früheren Rechtsprechung möglichen außerordentlichen Beschwerde getreten (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 05. Dezember 2002 IV B 190/02, BStBl II 2003, 269; BFH-Beschluss vom 12. Dezember 2002 V B 185/02, BStBl II 2003, 270; BFH-Beschluss vom 29. Januar 2003 I B 114/02 BStBl II 2003, 317).Da seit In-Kraft-Treten des Zivilprozessreformgesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBl I 2001, 1887) der Rechtsbehelf, über den es im Streitfall zu entscheiden galt, seine Rechtsgrundlage in der analogen Anwendung von § 321 a ZPO hat (vgl. BFH in BStBl II 2003, 269 und in BStBl II 2003, 270), gilt auch Nr. 1960 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 11 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes - GKG -) entsprechend, wonach dem Rügeführer bei einer Verwerfung in vollem Umfang eine pauschale Unterliegensgebühr i.H. von 50 Euro aufzuerlegen ist.
- BFH, 12.12.2002 - V B 185/02
Statthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 17.06.2003 - 3 V 74/02
Insoweit ist die Gegenvorstellung seit In-Kraft-Treten des Zivilprozessreformgesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBl I 2001, 1887) an die Stelle der nach der früheren Rechtsprechung möglichen außerordentlichen Beschwerde getreten (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 05. Dezember 2002 IV B 190/02, BStBl II 2003, 269; BFH-Beschluss vom 12. Dezember 2002 V B 185/02, BStBl II 2003, 270; BFH-Beschluss vom 29. Januar 2003 I B 114/02 BStBl II 2003, 317).Da seit In-Kraft-Treten des Zivilprozessreformgesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBl I 2001, 1887) der Rechtsbehelf, über den es im Streitfall zu entscheiden galt, seine Rechtsgrundlage in der analogen Anwendung von § 321 a ZPO hat (vgl. BFH in BStBl II 2003, 269 und in BStBl II 2003, 270), gilt auch Nr. 1960 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 11 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes - GKG -) entsprechend, wonach dem Rügeführer bei einer Verwerfung in vollem Umfang eine pauschale Unterliegensgebühr i.H. von 50 Euro aufzuerlegen ist.
- BFH, 11.07.1961 - I 226/60 U
Nachweis eines Darlehensvertrags als Voraussetzung der Abzugsfähigkeit der …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 17.06.2003 - 3 V 74/02
Der Senat sei von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH-Urteil vom 11. Juli 1961 I 226/60 U, BStBl III 1961, 463) abgewichen, die die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofes (RFH-Urteil vom 11. September 1934 I A 26/34, RStBl 1934, 1443) fortgeführt habe.Das auf Seite 2 des Schriftsatzes vom 16. Mai 2003 widergegebene auszugsweise Zitat aus dem BFH-Urteil in BStBl III 1961, 463 gibt die Rechtsprechung entstellt wider, wenn es mit dem Satz endet "Der Senat geht von dieser Rechtsprechung [Anmerkung des Gerichts: des Reichsfinanzhofes in RStBl 1934, 1443] aus ...".
- BFH, 29.01.2003 - I B 114/02
Unzulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 17.06.2003 - 3 V 74/02
Insoweit ist die Gegenvorstellung seit In-Kraft-Treten des Zivilprozessreformgesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBl I 2001, 1887) an die Stelle der nach der früheren Rechtsprechung möglichen außerordentlichen Beschwerde getreten (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 05. Dezember 2002 IV B 190/02, BStBl II 2003, 269; BFH-Beschluss vom 12. Dezember 2002 V B 185/02, BStBl II 2003, 270; BFH-Beschluss vom 29. Januar 2003 I B 114/02 BStBl II 2003, 317). - BFH, 27.12.1994 - X B 124/93
Aufhebung oder Änderung einer Entscheidung auf Gegenvorstellung
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 17.06.2003 - 3 V 74/02
Nach früherer Rechtslage war hinsichtlich einer Gegenvorstellung mangels einer gesetzlichen Regelung eine Kostenentscheidung nicht zu treffen (…vgl. BFH-Beschluss 21. November 1999 XI S 11/99, BFH/NV 2000, 726 ; BFH/NV 1995, 534; BFH-Beschluss vom 27. Dezember 1994 X B 124/93, BFH/NV 1995, 534;… Gräber/Ruban, FGO , Kommentar, 5. Auflage, § 135 Rz. 6). - BFH, 21.11.1999 - XI S 11/99
Gegenvorstellung; Vertretungszwang
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 17.06.2003 - 3 V 74/02
Nach früherer Rechtslage war hinsichtlich einer Gegenvorstellung mangels einer gesetzlichen Regelung eine Kostenentscheidung nicht zu treffen (vgl. BFH-Beschluss 21. November 1999 XI S 11/99, BFH/NV 2000, 726 ;… BFH/NV 1995, 534;… BFH-Beschluss vom 27. Dezember 1994 X B 124/93, BFH/NV 1995, 534;… Gräber/Ruban, FGO , Kommentar, 5. Auflage, § 135 Rz. 6). - BFH, 26.02.2002 - IX S 2/01
Nichtzulassungsbeschwerde - Gegenvorstellung - Rechtliches Gehör - Offenkundige …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 17.06.2003 - 3 V 74/02
Mit der Rüge, dass der Senat die Beschwerde hätte zulassen müssen, macht die Antragstellerin auch keinen als grobes prozessuales Unrecht zu wertenden Verfahrensfehler geltend (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Februar 2002 IX S 2/01, nicht veröffentlicht). - BFH, 18.01.2000 - I B 119/99
Verletzung des rechtlichen Gehörs; nicht zugelassene Beschwerde gegen …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 17.06.2003 - 3 V 74/02
Denn allein der Umstand, dass eine Entscheidung inhaltlich rechtsfehlerhaft ist, führt nicht notwendigerweise zu einer greifbaren Gesetzeswidrigkeit im Sinne der Rechtsprechung (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Januar 2000 I B 119/99, BFH/NV 2000, 858 ). - BFH, 04.07.2002 - XI B 17/02
AdV-Ablehnung durch FG; Beschwerde
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 17.06.2003 - 3 V 74/02
Der kraft Gesetzes unanfechtbare Beschluss muss demgemäß unter schwerwiegender Verletzung von Verfahrensvorschriften zustande gekommen sein oder auf einer Gesetzesauslegung beruhen, die offensichtlich dem Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes widerspricht und die eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte (ständige BFH-Rechtsprechung; vgl. statt vieler BFH-Beschluss vom 04. Juli 2002 XI B 17/02, BFH/NV 2002, 1477). - BFH, 04.07.2002 - IX S 2/02
Vertretungszwang; Antrag nach § 39 FGO
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 17.06.2003 - 3 V 74/02
Der kraft Gesetzes unanfechtbare Beschluss muss demgemäß unter schwerwiegender Verletzung von Verfahrensvorschriften zustande gekommen sein oder auf einer Gesetzesauslegung beruhen, die offensichtlich dem Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes widerspricht und die eine Gesetzesanwendung zur Folge hat, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen werden sollte (ständige BFH-Rechtsprechung; vgl. statt vieler BFH-Beschluss vom 04. Juli 2002 XI B 17/02, BFH/NV 2002, 1477). - BFH, 10.07.2002 - IX B 73/02
Kostenentscheidung; Beschwerde und außerordentliche Beschwerde
- BFH, 27.01.2004 - X S 22/03
Missbräuchlicher Befangenheitsantrag bei Ablehnung ohne ausreichenden Grund; …
Eine analoge Anwendung der für Verfahren nach § 321a ZPO seit dem 1. Januar 2002 geltenden Nr. 1960 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz kommt nicht in Betracht (a.A. für Gegenvorstellungen, die gegen erstinstanzliche Entscheidungen in analoger Anwendung des § 321a ZPO erhoben werden, Finanzgericht --FG-- des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Juni 2003 3 V 74/02, Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 1500), weil für das Verfahren vor den FG nur die Teile 3 und 9 des Kostenverzeichnisses gelten, der --auf Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten beschränkte-- Teil 1 hingegen nicht anwendbar ist (so auch Eberl, Deutsches Steuerrecht 2003, 2211) und im Übrigen die hier erhobene Gegenvorstellung nicht in § 321a ZPO ihre Grundlage findet. - BFH, 06.05.2004 - I S 13/03
Gegenvorstellung; Fristgebundenheit
Eine analoge Anwendung der für Verfahren nach § 321a ZPO seit dem 1. Januar 2002 geltenden Nr. 1960 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz kommt nicht in Betracht, weil für das Verfahren vor den FG nur die Teile 3 und 9 des Kostenverzeichnisses gelten, der --auf bürgerliche Rechtsstreitigkeiten beschränkte-- Teil 1 hingegen nicht anwendbar ist (BFH-Beschluss vom 27. Januar 2004 X S 22/03, n.v.; Eberl, Deutsches Steuerrecht 2003, 2211;… im Ergebnis auch in BFH/NV 2004, 660; anders FG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Juni 2003 3 V 74/02, EFG 2003, 1500).
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