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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.04.1992 - 3 VAs 11/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3574
OLG Frankfurt, 24.04.1992 - 3 VAs 11/92 (https://dejure.org/1992,3574)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.04.1992 - 3 VAs 11/92 (https://dejure.org/1992,3574)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. April 1992 - 3 VAs 11/92 (https://dejure.org/1992,3574)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EGGVG § 23; StPO § 147 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Staatsanwaltschaft; Verweigerung der Akteneinsicht; Justizverwaltungsakt; Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Anrufung der Strafgerichte; Ermittlungsverfahren; Gerichtlicher Rechtsschutz

Papierfundstellen

  • StV 1993, 292
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Frankfurt, 12.08.2002 - 3 VAs 11/02

    Strafvollstreckung im Heimatland eines Verurteilten: Statthaftigkeit und …

    Dem Strafanspruch des Staates, dessen unbedingte Durchsetzung den Verfolgungsorganen und Gerichten als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips von Verfassungs wegen obliegt ( siehe auch BVerfGE 51, 324, 343; 80, 367, 375; 77, 65, 76; Senatsbeschluss vom 24.4.1992 ­ 3 VAs 11/92, StV 1993, 292, 294 ), ist jedenfalls dann das Übergewicht beizumessen, wenn ­ wie hier ­ der rechtswidrige Verwaltungsakt eine Besserstellung des Verurteilten zur Folge hätte.
  • OLG Frankfurt, 29.10.2001 - 3 Ws 987/01

    Verzögerung der Eröffnungsentscheidung in Strafsachen: Zulässigkeit der …

    Dessen unbedingte Durchsetzung obliegt indes den Verfolgungsorganen und Gerichten als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips von Verfassungs wegen siehe auch BVerfGE 51, 324, 343; 80, 367, 375; 77, 65, 76, Senatsbeschluss vom 24.4.92 - 3 VAs 11/92, StV 1993, 292, 294).
  • OLG Frankfurt, 29.10.2001 - 3 Ws 986/01

    Untätigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft: Zulässigkeit bei Nichtbescheidung …

    Dessen unbedingte Durchsetzung obliegt indes den Verfolgungsorganen und Gerichten als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips von Verfassungswegen ( siehe auch BVerfGE 51, 324, 343; 80, 367, 375; 77, 65, 76; Senatsbeschluss vom 24.4.92 - 3 VAs 11 /92, StV 1993, 292, 294).
  • KG, 06.03.2012 - 2 Ws 83/12

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für antragsgebundene Haftprüfung bis Ende …

    Mit der Anklageerhebung aber geht die Verfahrensherrschaft - vorbehaltlich einer Zurücknahme der Anklage (§ 156 StPO) - von der Staatsanwaltschaft auf das Gericht über (vgl. Thür. OLG StV 2002, 63 - juris Rdn. 34 f.; OLG Frankfurt am Main StV 1993, 292; Seidl in KMR, StPO, Vorb.
  • OLG Frankfurt, 11.12.1995 - 3 VAs 21/95

    Erteilung von Abschriften oder Ablichtungen aus den Akten der Staatsanwaltschaft …

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  • OLG Saarbrücken, 20.07.1994 - VAs 8/94

    Ermittlungsverfahren; Staatsanwaltschaft; Verweigerung der Akteneinsicht; …

    Er ist insbesondere mit dem OLG Hamm (NStZ 1984, 280 ) und entgegen dem OLG Frankfurt (StV 1989, 96; 1993, 292; 297) der Ansicht, daß der sich aus § 147 Abs. 1 StPO ergebenden Befugnis des Verteidigers, Akten einzusehen, die sich unter der Voraussetzung der Gefährdung des Untersuchungszwecks ergebende zeitliche Beschränkbarkeit (§ 147 Abs. 2 StPO ) immanent ist und daß es dem in der Strafprozeßordnung vorgenommenen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit an einer wirksamen Strafverfolgung und denen des Beschuldigten auf Wahrung seiner Freiheitsrechte widersprechen würde, wollte man dem Beschuldigten in diesem Verfahrensabschnitt die Möglichkeit geben, die auf einer autonomen Wertung der Staatsanwaltschaft beruhende Verweigerung der Akteneinsicht gerichtlich überprüfen zu lassen.
  • OLG Karlsruhe, 31.07.1996 - 2 Vas 1/96
    Das OLG Frankfurt (StV 1989, 96 f.; 1993, 292 ff [krit. Anm. Taschke]; StV 1993, 297 ff; neuestens StV 1996, 310, 311) bewertet ein solches Verhalten der Staatsanwaltschaft zwar im Gegensatz zur herrschenden Auffassung in der Rechtsprechung nicht als "Prozeßhandlung", sondern als grundsätzlich anfechtbaren Justizverwaltungsakt; es vertritt aber unter Betonung des auf der späteren Beschwerdemöglichkeit gegen ablehnende Verfügungen des Vorsitzenden beruhenden Subsidiaritätsgedankens in der Sache den gleichen Standpunkt.
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